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Warum nur 800W Wechselrichter? Bis 3,6 kVA darfst du auch einphasig anschließen. Ich würde da einen 1500W Modulwechselrichter nehmen. Rechtlich gesehen gilt auch ein 800W BKW bei bereits bestehender Einspeiseanlage als Erweiterung, die beim Netzbetreiber angemeldet werden muss. Die selbstauferlegte Beschränkung auf den 800W WR WR [Wechselrichter] macht da keinen Sinn. |
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Ganz genau. Du hast damit den ganzen Antrags- und Abnahmezirkus von neuem. Die Einfachheit des BKW hast du nur von null weg. Im Bestand ist das für mich nur umständlich. Dann lieber sauber auf der Fassade erweitern o.ä. ||
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Da geht's auch um die Rentabilität. Das Set kostet mich 1500 mit Speicher |
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warum betonst du dann? Die Restriktion mit dem Wechselrichter (noch dazu ist kaum ein Preisunterschied zwischen 800/1200/1600) macht wenig Sinn. Würde ich über PVGis ermitteln. |
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Weil ich dachte das man da nur einen 800w Wechselrichter nutzen darf |
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Wie beschrieben ist es kein Balkonkraftwerk, vulgo Kleinsterzeugungsanlage mehr wenn du eine bestehende PV erweiterst. Damit auch keine 800W Grenze anwendbar |
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Nur wenn es sich um eine "Kleinsterzegungsanlage" handelt und ich dachte es wäre hinreichend geklärt, dass das nicht mehr gilt, wenn es bereits eine gemeldete Anlage gibt. Oder nochmals anders ausgedrückt, in deinem Fall ist es kein "Balkonkraftwerk", daher gilt die 800W Restriktion auch nicht. |
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Ergänzung: @aspire77 kann heute keinen Beitrag mehr schreiben und ich bin mit ihm über PN in Kontakt. Es handelt sich um Netz NÖ und nach seiner Nachfrage bei Netz NÖ aktzeptieren die auch eine "Kleinsterzeugungsanlage" wenn schon eine gemeldete PV Vorhanden ist. Ich habe so etwas schon mal gehört (ich glaube aber OÖ), interessant dass da NÖ auch so handhabt, da dürfte jeder Netzanbieter anders agieren. |
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Interessant, normal schauen die Netzbetreiber ja nur auf die "Generatorleistung". Wenn man da einen weiteren WR WR [Wechselrichter] installiert steigt die natürlich. Im Gegensatz dazu machen ein paar Module mehr nichts aus, also das genaue Gegenteil wie in diesem Fall. Echt komisch, berichte bitte weiter. |
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Nein, die schauen normalerweise auf beides. Die Engpassleistung definiert die Spitzenlast fürs Netz, aber die Generatorleistung wirkt sich in der Summe auf die Tagesverteilung aus, wie eingespeist wird. ||
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Bei der NetzOÖ war das nachträgliche "dazu" melden des BKW über das Kundenportal möglich (Für den Schwiegervater erledigt :) Nie wieder was gehört von denen Bestehende Anlage samt Speicher seit 2023 in Betrieb, BKW im Oktober 2024 dazu gemeldet. |
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Hallo, also Netz Nö wäre nicht Netz Nö wenn man nicht bei 2 Anrufen mindestens 4 Meinungen dazu erhalten würde. Die erste Info war eine absolute Fehlinformation. Die zweite Dame verwies mich darauf das mit meinem Elektriker abzuklären denn die kennen scheinbar die Vorgaben von Netz Nö besser als Netz Nö selbst.... Ende der Geschichte ist das es wie schon oben von euch erklärt eine Anlagenerweiterung ist, egal ob nun Balkonkraftwerk mit 800W oder mehr - völlig egal. Man braucht einen Elektriker und eine Fertigmeldung. Also werden es dann auch mehr als nur die 800W bei mir und ich nutz die Dachfläche gleich ganz aus, samt passenden Wechselrichter. |
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