Ich habe vor in unserem Haus einen Wohnbereich für meine Eltern sowie für mich zu gestalten. Nach sorgfälltiger Rechere der Bauverordnung für OÖ bin ich der Meinung, dass diese Neugestaltung nicht gehnemigungsplichtig ist.
Leider konnt ich auch von der zuständigen Gemeinde nicht wirklich eine kompetente Auskunft erfahren. Hier wurde mir nähmlich in Aussicht gestellt einen Einreichplan erstellen zu lassen, damit eine Bauverhandlung stattfindet und das ok von der Nachbarschaft eingeholt werden kann. Dies ist jedoch mit Kosten und Zeit verbunden und ich denke auch nicht notwendig. Die Zusage von der Gemeinde ist jedoch wichtig für das Förderansuchen (Energiesparverband u. ggf. Bundesförderung)
Ich weiss, dass man pauschal keine Aussage treffen kann und hier wirklich jedes Objekt einzel betrachtet werden muss.
Veränderungsbeschreibung:
Wir haben vor aus einem bestehenden Wohnraum noch eine eigene Wohnung zu schaffen. Dazu wird der Innwohnraum des einen Bereiches umgestaltet, sprich 2-3 Innenmauern (keine tragenden) werden verändert. Es wird nichts an tragenden Mauern bzw. aussen verändert, die gesamte Neugestalltung des Bereiches richtet sich ans Erd- und Obergeschoss.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen od. einen Tipp geben ob dies wirklich gehnemigungspflichtig ist od. nicht.
Danke
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