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Baufertigstellung

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  •  vandini
1.7. - 12.7.2015
11 Antworten 11
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Hallo,

was man in etwa braucht hab ich auf dem Schreiben gefunden:

zitat..
Beilagen:
Befund des Bauführers bzw. der jeweiligen besonderen sachverständigen Person
gem. § 43 Abs. 2 Z 1 O.ö. BauO 1994
Rauchfangbefund; Attest bezüglich der Heizungs-, Warmwasser-, Gas-, Elektrizitätsund
Blitzschutzanlage (falls eine derartige Anlage vorhanden oder von der
Baumaßnahme betroffen ist)
sowie allenfalls Dichtheitsatteste hinsichtlich Senkgruben, Ölwannen udgl.


Gut, wir haben eine LWP LWP [Luftwärmepumpe] Pumpe, forder ich da vom Installateur einfach ein Attest an und der kennt sich aus?
meine andere frage, die wasserinstallation haben mein vater und mann selber gemacht - hier bekomm ich jo nirgends ein attest (bis auf de materialrechnung hab i nix^^) wie funktioniert das hier?
- Elektriker bekomm ich noch.
- Rauchfangkehrer - brauch ich nur wenn ich den Schwedenofen anschließen will oder? Also wenn in den nächsten 1-2 Jahren dieser noch nicht steht brauch ich noch kein attest, oder muss ich das machen sobald ich einen kamin habe?
danke für eure hilfe emoji

  •  dynamite
  •   Silber-Award
1.7.2015  (#1)
so weit ich weiß mußt du das mit den Rauchfangkehrer machen sobald du einen Kamin hast (ich habs zumindest gleich vom Rauchfangkehrer machen lassen --> 127€).

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  •  atma
  •   Gold-Award
1.7.2015  (#2)
- rauchfangkehrer war bei uns 2x da, einmal gleich beim kamin und hat da einen befund dafür ausgestellt und einmal beim anschliessen vom ofen, da bei uns fast 2 jahre dazwischen waren, gabs dann einen neuen befund.
- e-befund vom elektriker
- bestätigung bauführer
- schreiben vom insti, was wir genau für eine lwwp haben (der hatte das noch nie gehört, gemeinde wollte nur hersteller, typ und kw bestätigt haben) - hat der installateur ganz problemlos ausgestellt


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  •  vandini
2.7.2015  (#3)
also jetzt bin i überrascht..

hab bei der gemeinde nachgefragt, die wollen von mir:

- die fertigstellungsmeldung von mir unterzeichnet (gibts ein formular)
- Rauchfangkehrer
- vom Installateur die Bestätigung welche Heizung und Abnahme blabla.

aus!
kein Elektriker, kein Wasseranschluss,... net mal in bauführer.. nagut, dann spar ich ma de lauferei? ;-D

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
6.7.2015  (#4)
Normal reicht doch die Bauführerbestätigung - nur wenn man diese NICHT bringt sind E-Atteste, Wasserdruckprobenatteste, Statikberechnungen, etc. etc. erforderlich. Ich würde in der Baugenehmigung nochmal genau nachlesen.

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  •  flomax
  •   Bronze-Award
6.7.2015  (#5)
also brauchen tut man das schon!
hab beruflich damit zu tun, und es ist so der bauführer bestätigt normal in der bauführerbestätigung sämtliche gewerke mit. ich als bauführer verlange daher schon die protokolle weil ich ja nicht jedes gewerk sonst abnehmen könnte, ob dann die ganzen protokolle auch auf die gemeinde gehen, oder nur "zuhause" aufliegen und jederzeit kontrolliert werden können ist von gemeinde zu gemeinde verschieden.


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  •  flomax
  •   Bronze-Award
6.7.2015  (#6)
ps.: welche protokolle oder abnahmen du brauchst sind immer genau baubescheid aufgelistet, stehts ned dort, brauchst dus auch nicht! mfg

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  •  bautech
  •   Gold-Award
6.7.2015  (#7)

zitat..
flomax schrieb: ob dann die ganzen protokolle auch auf die gemeinde gehen, oder nur "zuhause" aufliegen und jederzeit kontrolliert werden können ist von gemeinde zu gemeinde verschieden.


Das trifft den Punkt. Manche Gemeinden verlassen sich auf den Bauführer, andere sind gebrannte Kinder und verlangen alles zum Bauakt dazu! Somit fallen sie ganz schwer in die Amtshaftung...

ng

bautech

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  •  atma
  •   Gold-Award
6.7.2015  (#8)
wir haben auch xps genommen und vollflächig geklebt und glattstrich gemacht. gleiches wie bei dir, wir hätten den ziegel sonst 3cm dünn filetieren müssen.

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  •  vandini
6.7.2015  (#9)
oke danke atma für die Info emoji glaub du wolltest aber wen anderen helfen!

danke @ allen anderen;
ich krümel mal die bestätigungen zusammen welche die von mir fordern; dann schau ich noch im bescheid was da drinnen steht und des bring i erna.. wenns nu wos woin werdens mas doch eh sagen; und schluss aus ;-D

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.7.2015  (#10)
Vom Gesetz her sind bei Wohngebäuden zur Fertigstellungsanzeige KEINE weiteren Beilagen udgl. gefordert (siehe § 42 OÖ Bauordnung)! Die Baubehörde ist bei der Fertigstellungsanzeige dann daher nur noch berechtigt, solche Beilagen zu fordern, welche im Bewilligungsbescheid ausdrücklich vorgeschrieben wurden. Ob das damals rechtens war, ist jetzt nicht mehr relevant - der Bescheid wurde von dir offensichtlich akzeptiert und ist rechtskräftig!

Das heißt jetzt:
Zu allererst den Bescheid studieren, was da drinnen steht und genau das vorlegen (nicht mehr und auch nicht weniger).
Sonstige diverse Schreiben, Forderungen, Checklisten usw., was alles mit der Fertigstellungsanzeige vorzulegen ist, sind - mit Verlaub - für die Fisch!
PS: Du hast im deinem Einstiegsposting den § 43 zitiert: Das ist falsch! Bei dir gilt § 42 (schau dir mal die Überschriften der beiden §§ an!)

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  •  vandini
12.7.2015  (#11)
jo der im bauamt auf der gemeinde hat gesagt ich muss den wisch für § 43 unterschreiben und abgeben? ..

weil ich hab extra angerufen, welches formular laut gemeinde homepage nun zum abgeben ist? ... ach so super hansln bei uns... .... applaus! ..

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