Baugehmigung bei Abbau, Sanierung und Wiederaufbau?
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hansi262262
19.11.
- 23.11.2020
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Hallo,
ich habe mal ne baurechtliche Frage. Folgender Sachverhalt: Auf meinem Grundstück befindet sich ein sehr hübsches aber stark-sanierungsbedürftiges Nebengebäude aus Holz aus dem 19.Jhdt. Dieses möchte ich in Eigenregie in den nächsten Jahren von Grund auf sanieren.
Meine Überlegung ist es komplett zu zerlegen, bei mir in der Werkstatt das Holz zu restaurieren/ersetzen und dann an selber Stelle identisch wieder aufzubauen, sobald alles fertig ist.
Jetzt die Frage, erlischt durch den Abbau die Baubewilligung und brauche ich für den Wiederaufbau eine neuerliche Baubewilligung/Bauverhandlung/Einreichpläne etc, oder kann ich das einfach so machen? Falls ja, wieviel Zeit (Jahre) kann ich mir da Zeit lassen, bis es als Neubau gilt? Und was muss ich sonst beachten?
Ich möchte verhindern das Teil abzubauen, um dann nach getaner Arbeit draufzukommen, dass ich es gar nicht mehr aufbauen darf, weil irgendwelchen modernen Anforderungen an das Gebäude nicht mehr erfüllt sind.
Teile davon stehen lassen, ist (wahrscheinlich) keine (oder nur eine teure) Option, da diverse tragende Teile durchgemorscht sind...
Auch wenn du kein Bundesland nennst, wird es wohl überall gleich zu sehen sein: Sobald das Bauwerk weg ist, ist auch die Bewilligung weg. Alles was du dann wieder hinstellst, braucht eine neue Bewilligung.
Wenn sie es tun, dann is es ungesetzlich. Und: die notwendige Baubewilligung wird immer fehlen - also auf Dauer ein Schwarzbau...... Man kann natürlich spekulieren: Wo kein Kläger, da kein Richter - Garantie gibts da allerdings keine.
Das heisst zur Sanierung des Holzhäusschens müsste ich immer einen gewissen Teil stehen lassen? Also z.b. immer eine Wand stehen lassen, die anderen sanieren und wieder "anbauen"... Wird etwas mühsam, aber wenns nicht anders geht.
Gruesse, Michael
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