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Baugrund

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  •  Haus93
15.6. - 18.6.2024
27 Antworten | 15 Autoren 27
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Hallo
ich hab neben meinem Elternhaus eine Wiese die nicht genutzt wird und ich würde da gerne ein Haus bauen.
Der Grund liegt im Ortsgebiet direkt an einer Landstraße, etwas allein Lage aber trotzdem sehr zentrall und es sind überall Häuser herum.
Laut Gemeinde beginnt auf der anderen Straßenseite Ortsgebiet und meine Bauplatz liegt im Freiland.
Das ganze wäre in der Steiermark, die Gemeinde will mir nicht richtig weiter helfen.
Jetzt würde ich gerne wissen ob jemand ähnliche Erfahrungen hat?
Gibt es da eine Möglichkeit das zu schaffen und wo muss man dafür hin gehen?
Ich sehe da nämlich keinen Grund warum man da nicht bauen sollte.

  •  kague
15.6.2024  (#1)
Welche Woidmung hat das Grundstück im FWP FWP [Flächenwidmungsplan]?

1
  •  Haus93
15.6.2024  (#2)


_aktuell/20240615909411.jpg

Laut Gemeinde Freiland 


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  •  Haus93
15.6.2024  (#3)
Im Schwarzem Kreis wäre der Platz 

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  •  thohem
15.6.2024  (#4)
Die Frage war, was der Flächenwidmungsplan sagt....? 
GIS Steiermark hilft hier weiter 

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  •  kague
15.6.2024  (#5)

zitat..
Haus93 schrieb:

Laut Gemeinde Freiland

Ohne Bauland Widmung würde ich nicht bauen. Sonst kannst du die Hütte wieder abreißen.
Da musst du versuchen, eine Umwidmung zu erwirken. Wird wohl schwierig, weil ist halt auch keine klassische Baulücke zwischen Häusern.




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  •  Haus93
15.6.2024  (#6)
Muss es ja noch Umwidmen und der Grund warum ich es dort möchte ist ja grade der das ich keine Nachbarn habe und der Grund ja mir gehört und Nix kostet 

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  •  Haus93
15.6.2024  (#7)


_aktuell/20240615701326.jpg

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  •  thohem
15.6.2024  (#8)
Ist halt LN. Und keine Baulücke. Wird schwer werden, das umzuwidmen. Flächenwidmung is Ländersache, probiers dort. Glaub aber nicht, dass das einfach werden wird 

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  •  kague
15.6.2024  (#9)

zitat..
thohem schrieb:

Ist halt LN. Und keine Baulücke. Wird schwer werden, das umzuwidmen. Flächenwidmung is Ländersache, probiers dort. Glaub aber nicht, dass das einfach werden wird

Also mWn fällt der FWP FWP [Flächenwidmungsplan] in den Kompetenzbereich der Gemeinde. Dh den beschliesst der Gemeinderat.
Üblicherweise gibt dann innerhalb des GR noch einen Ausschuss (Planungs- und Raumordnungsausschuss o.ä.), bei dem Vorschläge ausgearbeitet werden und dem GR unterbreitet werden

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  •  schurlmaster
  •   Bronze-Award
15.6.2024  (#10)

zitat..
Haus93 schrieb:

Muss es ja noch Umwidmen und der Grund warum ich es dort möchte ist ja grade der das ich keine Nachbarn habe und der Grund ja mir gehört und Nix kostet

Ja ich hab da auch so einen Wald wo ich gerne bauen können würde, leider ist das mit dem umwidmen a zache Geschichte, wenn du nicht der Bürgermeister bist oder sehr gut mit ihm verbandelt bist (Schwoegersohn?)


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  •  Lu1994
  •   Bronze-Award
15.6.2024  (#11)

zitat..
kague schrieb:

──────..
thohem schrieb:

Ist halt LN. Und keine Baulücke. Wird schwer werden, das umzuwidmen. Flächenwidmung is Ländersache, probiers dort. Glaub aber nicht, dass das einfach werden wird
───────────────

Also mWn fällt der FWP FWP [Flächenwidmungsplan] in den Kompetenzbereich der Gemeinde. Dh den beschliesst der Gemeinderat.
Üblicherweise gibt dann innerhalb des GR noch einen Ausschuss (Planungs- und Raumordnungsausschuss o.ä.), bei dem Vorschläge ausgearbeitet werden und dem GR unterbreitet werden

Und nachdem es der Gemeinderat proforma beschlossen hat unterbreitet es die Gemeinde dem Land und das kann jederzeit Veto einlegen, damit Gemeinden eben nicht mehr walten können wie früher


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  •  kague
15.6.2024  (#12)

zitat..
Lu1994 schrieb:

──────..
kague schrieb:

──────..
thohem schrieb:

Ist halt LN. Und keine Baulücke. Wird schwer werden, das umzuwidmen. Flächenwidmung is Ländersache, probiers dort. Glaub aber nicht, dass das einfach werden wird
───────────────

Also mWn fällt der FWP FWP [Flächenwidmungsplan] in den Kompetenzbereich der Gemeinde. Dh den beschliesst der Gemeinderat.
Üblicherweise gibt dann innerhalb des GR noch einen Ausschuss (Planungs- und Raumordnungsausschuss o.ä.), bei dem Vorschläge ausgearbeitet werden und dem GR unterbreitet werden
───────────────

Und nachdem es der Gemeinderat proforma beschlossen hat unterbreitet es die Gemeinde dem Land und das kann jederzeit Veto einlegen, damit Gemeinden eben nicht mehr walten können wie früher

Nicht nur proforma, sondern tatsächlich. Die Gemeindeaufsichtsbehörde (Land) darf nur dann einschreiten, wenn die Umwidmung geltenden Gesetzen (insbes ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz]) widerspricht.


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  •  kague
15.6.2024  (#13)
@Haus93: du wirst wohl ein Ansuchen auf Umwidmung bei der Gemeinde stellen müssen um bauen zu dürfen und dann hoffen dass das umgesetzt wird.
Die Nähe zu deinem Elternhaus kann dazu sicher als gutes Argument dienen.

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  •  Haus93
16.6.2024  (#14)
Die Gemeinde ist da nicht sehr hilfreich was ich gemerkt haben

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  •  pinguinmaedchen
16.6.2024  (#15)
wir haben selber 2023 in der Südsteiermark umgewidmet und das lief alles über die Gemeindeebene. 

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
16.6.2024  (#16)
Wie schon geschrieben läuft es über die Gemeinde, vielleicht hättest ein "zuckerl" für sie, sprich vielleicht hätte die Gemeinde gern ein Grundstück für einen Kiga oder FF oder so was deinen Eltern oder Bekannten gehört.

Wenn die Gemeinde etwas von euch haben könnte dann wird es natürlich leichter.

Was man auch ergänzen könnte wäre Kostenübernahme der Anschluss Geschichten...

Viel Erfolg lg

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  •  Lu1994
  •   Bronze-Award
17.6.2024  (#17)

zitat..
AndiBru schrieb:

Wie schon geschrieben läuft es über die Gemeinde, vielleicht hättest ein "zuckerl" für sie, sprich vielleicht hätte die Gemeinde gern ein Grundstück für einen Kiga oder FF oder so was deinen Eltern oder Bekannten gehört.

Wenn die Gemeinde etwas von euch haben könnte dann wird es natürlich leichter.

Was man auch ergänzen könnte wäre Kostenübernahme der Anschluss Geschichten...

Viel Erfolg lg

Solche Zuckerl driften ganz schnell in die Bestechung, Grundstücke tauschen ist das eine, aber Umwidmen gegen Einwurf von Münze sehe ich da schon sehr kritisch

was rechtlich eher zulässig ist, wenn du einen Baugrund wo anders hast und den rückwidmen lässt, dann bleibt die Flächenversiegelung auf Gemeindeebene unverändert, wenn du dafür deinen Wunschgrund zum Bauland aufwertest


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  •  ds50
  •   Gold-Award
17.6.2024  (#18)

zitat..
Haus93 schrieb: und der Grund warum ich es dort möchte ist ja grade der das ich keine Nachbarn habe

Und genau das ist der Grund warum Österreich so zersiedelt ist, mit all seinen enormen Nachteilen.

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  •  Msgruber
17.6.2024  (#19)
 

zitat..
Lu1994 schrieb: was rechtlich eher zulässig ist, wenn du einen Baugrund wo anders hast und den rückwidmen lässt, dann bleibt die Flächenversiegelung auf Gemeindeebene unverändert, wenn du dafür deinen Wunschgrund zum Bauland aufwertest


Wir wollten auch zuerst ein 200m2 Teilstück bei unserem Baugrund zusätzlich Umwidmen lassen, Gemeinde sagte ja, übergeordnete Raumordnung (Grüngürtel Linz) sagte anschließend nein (gewisser Prozentsatz an Fläche muss Grünland etc bleiben).

Es hat dann mit einem flächengleichen Abtausch Bauland in Grünland und umgekehrt funktioniert.


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
17.6.2024  (#20)

zitat..
Lu1994 schrieb: damit Gemeinden eben nicht mehr walten können wie früher

Das war auch gut so, Gefälligkeitswidmungen enden mittlerweile zurecht vor Gericht.


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
17.6.2024  (#21)
Genau das fällt mir zu dem Thema auch ein.
Gut das es nicht mehr so geht wie früher immer, das hat uns tief in die Scheisse geritten raumplanerisch.

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