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Baugrund

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  •  Haus93
15.6. - 18.6.2024
27 Antworten | 15 Autoren 27
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Hallo
ich hab neben meinem Elternhaus eine Wiese die nicht genutzt wird und ich würde da gerne ein Haus bauen.
Der Grund liegt im Ortsgebiet direkt an einer Landstraße, etwas allein Lage aber trotzdem sehr zentrall und es sind überall Häuser herum.
Laut Gemeinde beginnt auf der anderen Straßenseite Ortsgebiet und meine Bauplatz liegt im Freiland.
Das ganze wäre in der Steiermark, die Gemeinde will mir nicht richtig weiter helfen.
Jetzt würde ich gerne wissen ob jemand ähnliche Erfahrungen hat?
Gibt es da eine Möglichkeit das zu schaffen und wo muss man dafür hin gehen?
Ich sehe da nämlich keinen Grund warum man da nicht bauen sollte.

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
17.6.2024  (#21)
Genau das fällt mir zu dem Thema auch ein.
Gut das es nicht mehr so geht wie früher immer, das hat uns tief in die Scheisse geritten raumplanerisch.

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  •  ds50
  •   Gold-Award
18.6.2024  (#22)

zitat..
Haus93 schrieb: etwas allein Lage

zitat..
Haus93 schrieb: meine Bauplatz liegt im Freiland.

Es ist Freiland, kein Bauland. 😉

zitat..
Haus93 schrieb: Ich sehe da nämlich keinen Grund warum man da nicht bauen sollte.

Ich schon.

z.B.:
https://www.derstandard.at/story/3000000224186/die-zersiedelung-schreitet-in-oesterreich-munter-voran

(Auch sehr passend zur aktuellen österreichischen Tagespolitik 😉)

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  •  stefan4713
18.6.2024  (#23)
auch ein grund, warum es den gemeinden weggenommen gehört, ist das jene die zur qlique gehörten, sehr wohl etwas genehmigt bekamen und die zuagroasten aber massiv mit einsprüchen rechnen mußten

und jene die jetzt ihr EFH haben, urteilen natürlich viel leichter, dass dass zersiedeln aufhören muß, aber wer soll das entscheiden? wenn ohnehin links/rechts häuser stehn und die dörfer / städte weiter wachsen weil halt der eine oder andere sich das bauen leisten kann?

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
18.6.2024  (#24)
Ja ist natürlich eine schwierige Diskussion.
Aber sie gehört eigentlich in Profihände.

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  •  speckulazius
  •   Bronze-Award
18.6.2024  (#25)
Wennst net selber im Gemeinderat sitzt, oder der BGM im Zug der Umwidmung seine eigenes, angrenzendes Grundstück umwidmen kann, wirds schwierig.
Widmen ist ja eine andere Art von Gelddrucken, da sollen nur die Richtigen gewinnen.

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  •  Gemeinderat
18.6.2024  (#26)
Nun ich habe 2019 meinen Antrag auf Umwidmung (Grünland-Kurgebiet in Bauland-Kurgebiet) gestellt. 

Und das ganz ohne Parteibuch, Freunderlwirtschaft, Spekulationsabsicht oder Bereicherungsabsicht.

Ich habe weder mit dem Bürgermeister noch dem Gemeinderat meiner Gemeinde irgendeinen Kontakt. 

Damals galt für mich noch das Raumordnungsgesetz von 1996 (oder so) und ein neues war bereits in Begutachtung, aber noch nicht rechtskräftig. 
Ich zahlte meine Kaution (20 EUR je gewidmeten m2 Bauland, das waren fast 11.000 EUR) und musste den privatrechtlichen Vertrag mit der Gemeinde schließen, dass ich das Grundstück zum Bau eines Wohnhauses für Wohnzwecke errichte - binnen 5 Jahren - und diese Regelung überbindet alle meine Rechtsnachfolger / Erben usw.

Ich musste binnen weniger Wochen Geotechnische Gutachten erbringen, die Kaution in Form eines Sparbuchs hinterlegen, einen Entwurfsplan einreichen und und und.

Meine Gemeinde hat eine der strengsten Auflagen beim Thema Versickerung, Ortsbild und schränkt das Bauen auch im Kurgebiet ein (Lärmschutzverordnung, Bausperre von 15.06. bis 15.09. eines jeden Jahres), kein Sichtschutzzaun, keine Planen, Schilfmatten...

Mittlerweile ist die Kaution nicht nur gestiegen (je m2), sondern du musst auch, wenn du eine Widmung haben willst, Bauland im selben Ausmaß im Gemeindegebiet rückwidmen oder Grünland kaufen, dessen Preis die Gemeinde bestimmt.

Es hätte nicht viel gefehlt und ich hätte drauf gesch.... und wäre schlicht in eine Gemeinde gezogen, die auch Baugründe hat, froh ist, wenn Zuzug stattfindet und wo es sich genauso gut oder sogar besser lebt (keine Bausperre, keine Touristen, dafür Glasfaser und einfachere Verfahren und Abläufe...). 

Das Thema Zersiedelung war hier zum Glück keines, da alle Gründe in meiner Straße seit Jahrzehnten bebaut sind und nur mehr unsere Parzelle übrig war - eben ein reines Wohn- und Erholungsgebiet (Zweitwohnsitzler, Deutsche). 
Ich finde es in Ordnung, wenn Familien bauen können, zum Zwecke des Eigenbedarfs und zwar nur dafür. 

Spekulationsgeschäften und vor allem ortsunübliche riesige Anlagen für die touristische Nutzung im (!) Siedlungsgebiet (dh. zwischen ganz normalen Anrainern) finde ich dagegen (persönlich) schlicht unpassend - und zwar deshalb, weil die Gemeinde zwar von Abgaben lebt, aber die Anrainer auch den Rest des Jahres für alle Kosten (Kanal) der Infrastruktur aufkommen. 

Die Gemeinde sollte also eher die Kompetenz darüber haben, dass Spekulationsgeschäften ein Riegel vorgeschoben wird - dann würde sich wohl das Widmungsthema von selbst entschärfen. 
Aber ich spreche jetzt nur von meiner Umgebung - ist natürlich anderenortes ganz anders strukturiert.

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Hallo Haus93,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Baugrund

  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
18.6.2024  (#27)
Mahlzeit

Es sollte halt das Gleichheitsprinzip gelten, wurscht welches Parteibüchl, Amt, Sparbüchl etc.ma hat. Leider ist das bei uns in Österreich schwer umsetzbar.

Wenn es keine Ja/Nein Entscheidung ist, also Ermessensspielraum, wo zieht ma da die Granze? Sollte es sowas wie Befangenheit geben?

Wie weiter aufgebläht wird das ganze dann? Is eh scho monströs...

LG

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