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Höhenunterschied berechnest du mit Höhenunterschied durch länge. die Länge des Kanalleitung ist nicht angegeben. Ich schätze mal 6meter Höhenunterschied von Schacht S=-1,68 zu Schacht S=-186 = 18cm 18/6= 3% Das s bedeutet Sohle also deine Perme. Der Kanaldeckel auf der Straße liegt 8cm über deinem EG. Wenn dein Erdgeschoss unterhalb der Rückstauebene liegt musst du Einen Rückstausicherung einbauen. Die Rückstauebene ist in der ÖNORM B2501 mit 10cm über Kanalschachtdeckel deviniert. Das muss übrigens eine automatische Rückstauklappe für Fäkalienwässer sein. Die kostet mit einbau gleich mal drei tausend euro. |
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Genauer gesagt wenn Anschlüsse an den Kanal darunter liegen (z.B. bodenebene Dusche, aber Waschbecken liegt meist deutlich höher an der Wand). Und ergänzt dazu: wenn es Anschlüsse darüber gibt, dann müssen die über einen zweiten Strang _ohne_ Rückstauklappe in den Kanal geleitet werden. Einen zweiten Strang sieht man nicht am Plan. Der ist aber unbedingt nötig! (Achtung: bin nur Laie, aber weil wir selbst lange getüftelt haben wegen des Kanalanschlusses, habe ich mich notgedrungen sehr viel damit beschäftigt) |
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Richtig. Sinn dahinter ist das man bei Rückstau das OG weiter nutzen kann ohne das man sich selbst flutet. aber ob das hier so berücksichtigt wurde bezweifle ich mal, dann hätte man alle Grundleitung vom EG und OG getrennt voneinander ausführen müssen. Einen zusätzlichen Schacht würde man natürlich auch benötigen. |
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Bei uns haben wir es so gemacht, dass die RSK direkt vor dem Abzweiger sitzt wo dann UG (mit RSK) und EG/OG (natürlich ohne RSK) zusammengeführt werden und zum öffentlichen Kanal gehen. D.h. wir sind mit einem Schacht ausgekommen. |
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Das ist aber auch nicht optimal oder. Inspektion vom Schacht aus nicht mehr möglich oder, müsstest dann ja ein Stück beim Schacht rein und dann beim Abzweiger retour fahren oder? Da wäre ein zweiter Schacht schon sinnvoller. Aber vielleicht habe ich das jetzt auch falsch verstanden. |
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@chrismo noch eine Frage aus eigenem Interesse, hast du eine elektrische RSK, Wenn ja bist du zufrieden oder gab es schon Probleme. Wie schaut es mit Wartungskosten aus? |
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Ich glaube, dass hast du falsch verstanden. RSK und Abzweiger und noch der Putzzugang sitzen im Schacht. Dafür haben wir einen 150er genommen. Inspektion ist kein Problem, weil man vom Putzzugang ja direkt in beide Stränge kommt (gegen die Fließrichtung) bzw. auch zum Übergabeschacht (in Fließrichtung). Hatten während des Baus einen Schaden am Kanal und somit leider auch schon live erlebt, dass das gut geht Wir haben keine elektrische - mit dem Wissen, dass das nicht normgerecht ist. Wir sind das erste und somit höchste Haus am Kanal und ein Rückstau bei uns ist somit sehr unwahrscheinlich und wir haben uns mit einer mech. Doppelrückstauklappe zufrieden gegeben. Mich haben damals eben die Kosten und die Wartung abgeschreckt. Die mechanische Rückstauklappe schaue ich mir einmal im Jahr selbst an und überprüfe ob die Klappen wohl frei sind und somit im Fall der Fälle gut schließen würden. |
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Ah, jetzt hab ichs verstanden hast du das alles in einem 100er Schacht untergebracht oder hast du da einen größeren genommen? Ist kein Fertigteilschacht mit eingebauter Perme oder? |
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Nein, mit Schachtringen. Hier ein Bild: |
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Danke füe eure schnellen Antworten, d.h. - für das OG wäre eine seperate Leitung ohne RSK notwendig - für das EG/KG wäre eine elektrische RSK notwendig (ÖNORM B2501) Ich werde morgen mal mit dem GU darüber sprechen! Zusätzlich: Ich habe die Höhen bei den Plänen nachgerechnet, wir würden ziemlich nahe an der Sole des Kanals einleiten. Ist so üblich? Oder leitet man normalerweise höher ein, denn der Kanal wird im Plan ja mit 1,94m Tiefe angegeben. |
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Grundsätzlich ist es egal in welcher Höhe du einleitet, da ist das Gefälle der Leitung relevanter. |
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Stimmt so nicht, einleiten musst du auf Höhe der Sohle. Wenn man höher daher kommt, macht ein Absturzbauwerk(Pfeife), aber eingeleitet wird immer auf Sohlehöhe. @AndreasGh Wenn auf deinem Grundstück noch kein Übergabeschacht vorhanden ist, dann musst du um eine Abzweigerherstellung beim Kanalbauamt ansuchen, den darfst du nicht selber machen, außer das ist eine Privatstraße. |
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Vermutlich Anschluss-Bedingung der Gemeinde, genauso auch wie das Kanal-Dichtheitsattest. Wie gut die Teile am Ende des Tages wirken, wenns zum Rückstau kommt ist zweifelhaft. Ich finde das Wort Rückstausicherung verwirrend, besser man nennt es wie es ist: Rückstauklappen in doppelter Ausführung. Eine echte Rückstausicherung wäre eine mit elektrisch gesteuerten Absperrschieber eingebaute Kleinhebeanlage, welche das öffentliche Kanalnetz vom eigenen Absflussnetz trennt. Dann ist aber alles technik-abhängig. Noch besser wären keine Abflüsse im Keller und Bodenplatte über Straßenhöhe. Das sollte eigentlich der Standard sein bei der Planung. |
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Da bist dann so bei 10 Tausend euro dabei. +300 jahrlich Wartungskosten Elektrische Rückstauklappe 3 Tausend wurde oben schon geschrieben. Es geht nicht um den Keller, sein EG liegt unterhalb der Rückstauebene. |
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@AndreasGh Hat die Straße ein Gefälle und gibt es da noch einen Kanaldeckel? Oder ist die Straße eher eben? |
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die Strasse hat ein Gefälle quasi von mir weg, siehe einzeichneter Pfeil im Bild. Anbei auch noch der Höhenverlauf der Straße und des Kanals, der entlang der Straße geht. |
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Naja wenns weiter unten noch einen Schacht gibt, dann kann man unter Umständen den als Rückstauebene definieren und du bräuchtest keinen Rückstauverschluss, denn das würde ja bedeuten das bevor dein Schacht A übergeht schon der tiefergelegene Schacht übergehen müsste. Es steht dazu auch was in der ÖNORM, hab das jetzt aber nicht genau im Kopf. |
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Wir haben gar keinen Keller in dem Sinn (Hanglage) und auch eine Rückstauklappe. Bodenplatte über Straßenniveau (Kanalniveau): schaut halt auch komisch aus, wenn das ganze Haus auf 2m hohen Stelzen steht Die konkrete Rückstauebene vor Ort sollte man auch beim zuständigen Kanal/Tiefbau Amt erfragen können. Uns wurde da auch viel geholfen. 1 |
Den ganzen Sch... mit Rückstauklappe, Hebepumpe und co macht ja niemand zum Spaß. ||
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Kann da nur zustimmen, da kann es gleich mal um einige Tausend Euro gehen, inkl teuren Servicevertrag von Kessel erkorenen Firmen mit Monopol. |
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Unser Schacht ist 2.5m tief, der Schachtdeckel ist halt leider trotzdem 30cm höher als der tiefste Punkt (Dusche EG bzw etwas tiefer sogar der Bodenablauf bei der Wärmepumpe) Haus höherlegen ist keine echte Option, da wir eine 100% barrierefreien Gartenzugang brauchen weil unser Sohn eine Gehbehinderung hat. Würdet ihr da so eine Rückstauklappe gleich von Anfang an vorsehen und mit welchem Planer würdet ihr das anschauen, mit dem Sanitär? |
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Wenn das so ist dann musst du eine Rückstausicherung vorsehen. Nein das ist Aufgabe von deinem Planer Architekt/Baumeister. Der muss unter Berücksichtigung der Normen und eventuellen Vorgaben der Behörde festlegen ob und in welcher Form eine Rückstausicherung nötig ist. Man muss halt immer im Auge behalten das im Falle eines Rückstaues bei nicht normgerechter Herstellung der Rückstausicherung die Versicherung abspringt. |
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Hallo BAULEItEr, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. |
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