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@ thomasdoe
Du berufst dich auf eine Ausnützbarkeit von max. 65% der Grundstücksgröße. Woher hast du diese Zahl? Üblicherweise wird die Ausnützbarkeit in den Bebauungsplänen höchst unterschiedlich festgelegt. 65% verbaute Grundstücksgröße klingt nach sehr viel. In OÖ richtet sich zB die Ausnützbarkeit nicht nach der Grundstücksgröße, sondern nach der Bauplatzgröße. Das kann einen gewaltigen Unterschied machen. Auch muss nicht zwingend die bebaute Fläche maßgeblich sein. Es kann auch die Geschoßfläche sein. In jedem Bundesland ist das eigens geregelt. |
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Du hast immer noch nicht erwähnt welches Bundesland/Bezirk! Auch da kann es Unterschiede geben!
Hast Du schon unterschrieben - ist der bau schon genehmigt? Bin aber auch der Meinung dass man da nur "verlieren" kann. Andererseits sind 5 Wohneinheiten ja sehr überschaubar - da kann dir einer mit einem Einfamilienhaus vielleicht sogar mehr sorgen bereiten (hobbytischler zb...) Lass mal höheren wies weitergeht |
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@heislplaner - des ganze spielt sich in oö, Bez. UU ab...
klar schlimmer gehts immer... aufjedenfall hat der Bauherr auf meine Vorschläge einer Vereinbarung (Setzen einer Sichtschutzhecke) nicht mehr reagiert. Ist für mich nicht ganz nachvollziehbar, da meine Vorschläge konstruktiv und verhandelbar sind - er hat ja auch was von der Hecke. Ich denke, da das Nachbarhaus nicht unterschreiben will und sich der Bauherr von denen etwas gekränkt fühlt, wird er die Bauverhandlung und damit eine einmonatige Bauverzögerung in Kauf nehmen und auf unsere Vorschläge/Wünsche sch..ßn und einfach nach Rechtsvorschrift ohne Zugeständnisse bauen. Mal schauen... eine Katastrophe ist es nicht, aber einfach hinnehmen und alles akzeptieren ist der demokratischen Gesellschaft Totfeind ;). Der Bauherr m. E. rechnet nach Kosten-Nutzen und Rentite... Ich kämpfe für den Erhalt der guten und hohen Lebensqualität... Da darf und wird es Widerstand geben. 1 |