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1. Ich würde im Internet einmal die neue "Kärntner Bauordnung 2021" durchlesen. 2. Zum Gemeinde/Bauamt gehen, wo dieses Bauvorhaben geplant ist und dort gewisse Fragen direkt klären. |
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Das hat er ja getan - siehe hier: aber offensichtlich nicht wirklich verstanden. Vorerst mal hier zusammengefasst die Basics (aus der Kärntner Bauordnung) - und da sollte man von Beginn weg die richtigen Begriffe verwenden: Die alternative Gegenüberstellung von "Bauverhandlung" zu "Bauanzeige" ist mal falsch. Korrekt gibt es 3 Kategorien: 1. Baubewilligungspflichtig (she. § 6) 2. Mitteilungspflichtig (she. § 7) 3. frei (also alles andere, was nicht unter 1. oder 2. fällt) @Knochen - also lies mal diese beiden §§ und schau wo du deine Bauvorhaben findest Solltest du bei Punkt 1. (§6 - Baubewilligungspflicht) landen, musst du dann noch auf 2 mögliche Verfahrensvarianten achten: a) mit zwingender Bauverhandlung (she. §16) bei Bauvorhaben gem. §6 lit a oder b, oder b) mit einem "Vereinfachten Verfahren" (she. §24), wo neben diversen Erleichterungen auch die zwingende Bauverhandlung wegfällt Solltest du mit deinem Bauvorhaben aber zum Punkt 2. fallen (bloße Mitteilungspflicht), dann steht dort im §7, wie in einem solchen Fall vorzugehen ist. Du solltest also nochmal die genannten §§ nachlesen und dann vielleicht bei Bedarf ganz konkrete Fragen stellen, was genau da allenfalls unklar ist. |
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Also... Ich war heute vor Ort in der Stadtplanung. 1m Höhe ist nur anzeigepflichtig. Bis 3m Höhe gibt es ein abgekürztes Baubewilligungsverfahren. |
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