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sowas hab ich ja noch nie gehört. was soll der private (resp. die firma) damit bezwecken? was ist der beweggrund? ich würde hier mal bei einem notar anklopfen und nachfragen. |
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Bis zur Sittenwidrigkeit kannst du ziemlich alles vertraglich vereinbaren. Das ist eine privatrechtliche Auflage wie es durch die Gemeinden auch gemacht wird. |
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Vertragsfreiheit, würde also nichts sehen was gegen diese Klausel sprechen würde. Die Frage ist, was sind die Konsequenzen bei Nichteinhaltung? Strafgebühr? einmalig, jährlich? Vertagsnichtigkeit - also Rückabwicklung? Das muss klar definiert werden im Vertrag und folglich auch im Grundbuch (?) sonst ist die Klausel zahnlos. Also aus deiner Sicht, solange keine nennenswerten Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Klausel enthalten sind ist sie sinnlos. 1 |
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Es macht aber einen Unterschied ob du von einer Firma kaufst oder von privat. In ersterem Fall gilt zusätzlich noch der Konsumentenschutz. Ob die hier ggst Regelung von diesem berührt wird, weiß ich aber nicht. |
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Inwiefern ist dies hier relevant? Privat hast du noch weniger Schutz. |
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Hallo renevents, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Bauzwang von Privat - nicht Gemeinde |
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Weil er schreibt, er kauft von einer Firma. ob es hier Schutzbestimmungen weiß ich nicht, daher nur als Hinweis |
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Du hast recht, es steht beides abwechselnd, privat und Firma, etwas verwirrend. |
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Sagen wir mal so... es ist eine besondere Art der Rechtsform (Diözese...). Kann also nicht genau sagen wie die es handhaben.... |
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Im Endeffekt hat Muehl4tler schon alles gesagt. Es kommt drauf an, worauf man sich im Kaufvertrag einigt. |
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Die wichtigsten Fragen wurden hier noch nicht beantwortet: - Was ist der Grund, dass die Diözese von dir fordert, auf dem Grundstück zu bauen? - Was wären die Konsequenzen, wenn du doch nicht baust? - Würde der Bauzwang auch im Grundbuch stehen? Gruß GKap |
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Warum ist diese Frage relevant? Warum es im Vertrag steht oder warum nicht ist rechtlich völlig irrelevant. |
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Ich denke, dass sie ansonsten keine Umwidmung von der Gemeinde bekommen hätten... |
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Es ist ein bestender Baugrund den es schon seit ca. 20 Jahren gibt. Bis jetzt war es ein Acker und niemand wusste so wirklich das dieser Acker im Bauland liegt, erst durch mich. Die Diözese hätte aber gerne das dieser Acker nicht zur Spekulation genutzt wird, sondern das auch hier wirklich gebaut wird, darum die Begründung das ein Bauzwang besteht. Kaufen kann man dort ja sowieso nichts, lediglich eintauschen gegen anderes Ackerland... Mich würde es wie gesagt mal rein rechtlich interessieren ob die das so einfach "KÖNNEN" |
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ruf beim notar an? |
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Ja, können Sie rechtlich. Ist das gleiche Prinzip was seit einiger Zeit Gemeinden, aus dem gleichen Grund anwenden. Auch dort handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag. Willst du darauf bauen, dann sollte die Regelung kein Problem sein? |
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ich denk, wenn er bauen wolltert, würde es den thread nicht geben ;) |
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Ja, können Sie |
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