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Vermutlich meinst du Oberösterreich?? - Ich kenn nur NÖ und da gibt es keine "Befreiung" vom Bebauungsplan.
Was soll denn geändert werden? Geht es da nur um "Kleinigkeiten"? bzw. um sinnvolle Änderungen? |
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jawohl Grundstück ist in Oö.
für mich sinns sinnvoll ^^ ist jetzt schwer zu erklären, werd bei gelegenheit das zeichnerisch mit plan reinstellen. prinzipiell gehts mir darum das, wenn ich nach BP baue, den gesamten garten im norden habe. Vorgeschrieben ist: 1.Bauflucht 5m von der Straße weg. (wär aber für mich in Ordnung) 2.Firstrichtung von O nach W: persönlich wär mir N nach S lieber auch wenns für die Photovoltarik dann schlechter aussieht auch wenn nicht geplant 3.eine mindest höhe sowie maximale höhe (zahlen hab ich jetzt nicht im kopf. heißt EG + ausgebautes DG: max. höhe geht mir ja noch ein aber mit der mindesthöhe bin ich unzufrieden 4. Satteldach oder Walmdach: walmdach wird durch die maximal höhe von punkt3 ausgeschlossen bleibt also nur satteldach, walmdach geht also nur beim bungalow bei dem ich mir aber ein pultdach wünschen würde. 5. dachneigung von min 32 - 40 grad summe sumarum: wichtigster punkt: änderung der firstrichtung dann kommt dachform und zum schluss die mindesthöhe des gebäudes |
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https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/20/Seite.200030.html
kurzum.. der gemeinderat hat die möglichkeit den bebauungsplan ab zu ändern |
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ja weiß ich, muss er aber nicht,
und die frage war auch ob jemand die erfahrung mit sowas schon gemacht hat |
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Satteldach vs. Walmdach - Hallo,
in welcher Weise ändert die Dachform (zwischen Sattel- und Walmdach) in OÖ die Gebäudehöhe? In NÖ ist die Gebäudehöhe der Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut (vereinfacht gesagt), wobei man bei Giebelfronten um 3m höher sein kann. |
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ich kenne leider meinen bebauungsplan nicht in und auswendig und hab ihn gerade nicht bei der hand.
ich war schon bei einigen hausbaufirmen und baumeister, laut deren aussage geht es sich mit den vorschriften laut plan mit der höhe nicht aus. was nichts zur sache tut weil ich das problem mit der firstrichtung beim walmdach genau so hätte edit: hängt das walmdach nicht mit einer höheren übermauerung zusammen? |
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Einen Kniestock (vermutlich deine "Übermauerung") kannst du bei beiden Dachformen haben. Bei gleicher Dachneigung führt dies dann zum selben Ergebnis (Gebäudehöhe und Raumhöhe).
Einziger Unterschied: beim Satteldach hast du statt den seitlichen Dachflächen (der Walm) und Traufen jeweils eine Giebelwand und somit weniger Dachschrägen im Dachgeschoß. Löst aber natürlich nicht dein Problem mit der Firstrichtung. Würde mal deine Wünsche mit der Gemeinde (Bauamt, Bürgermeister,...) besprechen, vielleicht gibt es ja eine einfache Lösung. |
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danke für deine erklärung, wieder ein stück dazugelernt ^^
was mich dann aber trotzdem stutzig macht, die häuser in dieser siedlung sind alles stockhäuser mit satteldach, das einzige(!) mit walmdach ist der bungalow ^^ |
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@collegeblock - Ich versteh nicht ganz dein Problem.
Die Gemeinde hat einen Bebauungsplan und dein Bauprojekt passt damit nicht überein? M.E. wird dir da nichts anderes übrigbleiben, dein Projekt so zu planen, dass die Bestimmungen im Bebauungsplan eingehalten werden. Abändern wird ned so einfach möglich sein. Vor allem, wwenn in deinem konkreten Fall so viele Bestimmungen drinnen stehen... Die Gemeinde will anscheinend, dass die Häuserform gleich aussieht. Wenn jetzt jeder Bauherr daherkommt und eine Ausnahme haben will, braucht die Gemeinde gar keinen Bebauungsplan mehr |
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es gilt nicht probleme zu thematisieren sondern erfahrungen zu sammeln die andere user mit solchen dingen gemacht haben...
das es nicht ohne weiteres geht wurde mir gesagt, das es zeit und gelt kostet auch, zeit habe ich genug das bisschen geld sind peanuts wenn dann das haus so dort steht wie ich es will. das haus so zu bauen wie die gemeinde es will hätte ich mein lebenlang keine freude damit. man schaue auf google maps und sieht sich die einzelnen siedlungen an. es kann nicht sein das dort wo seit 20 jahren häuser mit der selben firstrichtung stehen aber mittendrunter gebäude mit flach und pultdächer gebaut werden ;) nochdazu in der gleichen gemeinde. also hat jemand den ersten schritt gemacht und einen antrag auf abänderung gestellt und siehe da, alle bauen so wies ihnen recht ist ^^ hoffnung ist immer da... mal sehen |
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Also... wir haben das mal probiert. Wir haben ein sehr längliches und schmales Eckgrundstück und wollten dass auf der NW-Seite der Abstand zur Straße (Bauflucht) von 5 auf 3 Meter reduziert wird - laut dem Bauverantwortlichen der Gemeinde zumindest einen Versuch wert, da die Straße wenig befahren wird (und auch nie recht stark befahren werden wird, da auf Hügel).
Nun ja, Prozedere: gemeinsam mit unserem (sehr hilfsbereiten) Bauverantwortlichen auf der Gemeinde ein Formular ausgefüllt, Begründung warum wir das ändern wollen wurde verlangt. Eine grobe Skizze des derzeitigen Planes und des geänderten, wenn die Änderung genehmigt werden würde, habe ich am Abend noch am PC gezeichnet und per eMail nachgereicht. Der Antrag hat satte 14 Euro gekostet und wurde einen Monat später bei der nächsten Gemeinderatssitzung diskutiert - und abgelehnt. Also wenig Zeit, Nerven und Geld verschwendet. Einen Versuch war es uns absolut wert, auch wenn es negativ für uns ausging. Nachtrag: wäre die Änderung genehmigt worden, hätte uns die Änderung des entsprechenden Bebauungsplanes (Strich ein paar mm weiter links zeichnen) laut Bauverantwortlichem ca. 600 - 700 Euro gekostet. |
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Frag einfach bei der Gemeinde was eingehalten werden muss - und wo Spielraum ist.
Bei Fragen gerne auch PN - sind ja fast Nachbarn... LG |
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Bauklasse reduziert - Hatten BK II (mind 8 m Traufenuntergrenze), da wir einen Bungalow wollten, haben wir einen Antrag auf BK I, II gestellt und das auch mit Barrierefreiheit argumentiert. Bgm in der Sprechstunde besucht und beim Vertreter dem Ortsteils lobbyiert. Hat dann mit dem mehrstufigen Verfahren bis zur BV etwa sechs Monate gedauert. Kosten haben wir bisher noch keine zusätzlichen bekommen. Aber € 600,-- würde ich dafür jedenfalls investieren... Hätten auch lieber Flachdach gehabt, war nicht möglich. Jetzt wird es ein "flaches Walmdach" mit 20 Grad. |
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@cleudi
meinst du damit das es quasi 2 phasen gibt für solch eine abänderung? sozusagen, erste instanz werden die wünsche im gemeinderat oder mit wem auch immer besprochen und das teure kommt dann quasi mit den ändrungen selbst? @binesch mich würd interessiern ob sich die geäußert haben warum du kein flachdach bauen darfst? |
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Versuch gescheitert - Also wir wollten auch vom Bebauungplan abweichen. Bei uns ging es um die Firstausrichtung. Gem. VS sollte das Haus nach Süden ausgerichtet sein, dies ist jedoch nicht parallel zur Zufahrtsstraße, somit sollte das Haus in der Diagonale des rechteckigen Grundstückes stehen. Da wir leichte Hanglage haben, ist dies mit der Garage/Zufahrtslösung nun nicht so einfach. Haben ein halbes Jahr mit der Gemeinde diskutiert und schlussendlich unseren alten Plan verworfen und neu geplant, sodass die VS eingehalten werden (mit dem alten Plan wäre es sich von der Gebäudelänge her nicht ausgegangen). Bauen allerdings nicht in OÖ. |
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Erfahrungen - Hatten letztes Monat Gemeindevertretersitzung und genau das war auch ein Punkt. Ansuchen eines Bauwerbers.
Vorher wurde das Ansuchen natürlich Partei inter diskutiert (vor der GV-Sitzung), mit dem Bauausschuss beredet und dann in der gesamten Gemeindevertreterrunde abgestimmt. Wir haben im Endeffekt dem Antrag stattgegeben. Aber es war nicht einfach. So Aussagen wie: dann kann jtzt jeder kommen und einfach abweichen bi ba bo..... gabs und wurden dann wegdiskutiert. Einfach ist es nicht, für den Bauherren gabs sowieso nur als antwort ein JA/NEIN. Beim Nein wäre die Begründung kurz und knappig gewesen so a la: der bebauungsplan lässt es nicht zu. (lapidar gesagt jetzt) aber so kann der bauherr sein projekt verwirklichen, uns (der gemeinde) tuts nicht weh. (in diesem fall) am wenigsten aufwand hat der bauherr. ansuchen stellen und gut ists |
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Bin zwar nicht binesch, aber relativ oft hört man in diesem Zusammenhang "Ortsbild"... Weils so viel rundum schon haben und keinen Musterhauspark in einer Wohnsiedlung entstehen lassen wollen. ng bautech |
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hallo rk 515
bin ich richtig in der annahme, das du beruflich in diesem bereich tätig bist? zur aussage: jetzt kann jeder kommen und einfach abweichen... gilt der bebauungsplan nicht für die gesamte siedlung? sodass bei einer abänderung der gesamte bereich betroffen ist? werde in 2 wochen ansuchen... bin schon sehr gespannt auch wenns dann noch monate dauert ^^ @bautech mir ist es nur ein rätsel da dies eben überall geschieht |
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nein, ich bin beruflich nicht in dem bereich angesiedelt.
bin banker. jedoch bin ich gemeindevertreter und da bekommt man dann sowas mit. bei uns wars ne ausnahmegenehmigung für dieses einzelne objekt. keine absolute änderung des bebauungsplanes |
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ähm, BK II sagt doch aus, dass die maximale Höhe 8 Meter in eurem Fall ist, und nicht die minimale Höhe. d.h. niedriger darf man immer bauen. Die Diskussionen um die BK hat meistens den Ursprung, dass sich nur Häuser mit Sattel oder Walmdach ausgehen, jedoch nicht mit Flach/Pultdach. Es wird drauf ankommen, was im Bebauungsplan steht und was abgeändert werden soll. Wenn z.b. die Farbe des Gartenzauns braun statt grün sein soll, wirds vermutlich leichter gehen... Wenn´s um die Bauhöhe oder Bauklassenänderung geht, eher schwierig...ein BK II Grundstück ist mehr wert als ein BK I Grundstück, wie erklärt man das den anderen Anwohnern? |
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bei uns nicht, uns schreibt man eine mindesthöhe vor!?! wie finde ich heraus welche bk mein grundstück hat? |