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bei uns nicht, uns schreibt man eine mindesthöhe vor!?! wie finde ich heraus welche bk mein grundstück hat? |
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Mindesthöhe der Gebäude - Hallo,
kurzes Beispiel anhand NÖ: Bauklasse II bedeutet dass das Gebäude zwischen 5 und 8m hoch sein muss. Sobald die Bauklassen I und II festgelegt sind, kann man bis zu 8m hoch bauen. (ohne jetzt mögliche Ausnahmen zu berücksichtigen - z.B. zurückspringendes Obergeschoss, geändertes Geländeniveau...) Die BKL BKL [Bauklasse] steht im Bebauungsplan und der liegt bei der Gemeinde zur öffentlichen Einsicht auf. |
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hier kleiner auszug der gebäude höhenvorschriften, vll kann mir jemand von euch sagen ob das mit dem walmdach wirklich nicht geht...
7. Gebäudehöhen, Dachgeschoßanzahl, Dachneigung Geschoßanzahl: EG + ausgebautes Dachgeschoß Übermauerung mind. 0,5m, max 1.2m Dachneigung: mind. 32°, max 40° Traufenhöhe: max. 5m über fertigem Straßenniveau Firsthöhe: mind 6m, max 7,5m Sockelhöhe: max 0,5m |
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@collebeblock
Die Bebauungsvorschriften sahen kein Flachdach vor, das wussten wir und auch der Architekt. Da wir aber ein Fahnengrundstück haben wollte er es wissen. Beim Erstgespräch hat das der Bausachverständige aber mit Hinweis auf die Bebauungsvorschriften abgelehnt. Er hat dann umgeplant und einen Tag vor der Bauverhandlung wurde diese abgesagt, weil unser Grundstück nur BK II hatte, wir aber insgesamt nur auf knapp 5 m kommen. Einzige Möglichkeit: Antrag auf Änderung der BK II auf BK I,II. @bautech Deine Annahme trifft es sehr gut. Leider gab es in den Jahrzehnten davor schon etliches an Bausünden. Es gibt sogar ein VFGH-Urteil mit einem Abbruchbescheid, der zwar noch nicht exekutiert ist, aber mit solchen Spielchen wollten wir gar nicht erst anfangen. @gdfe Dass es auch eine Untergrenze bei BK II gibt (mind. 5, max. 8) ist mir auch erst dann aufgefallen. @P**** Danke fürs Erläutern ... |
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@collegeblock - mhm, die Gemeinde will bei euch anscheinend um jeden Preis nur 2-geschossige Satteldachhäuser.
M.E. sollte auch ein Walmdach möglich sein, aber mit min. 32° Dachneigung in allen Richtungen...wird aber eher uninteressant sein, da man viel nutzbare Fläche verliert. |
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so, ich grabe jetzt mal meinen alten Thread wieder raus.
Mein Ansuchen auf Abänderung des Bebauungsplanes wurde abgelehnt. (son mist, war aber vorhersehbar). Nun hab ich mich gefragt, was in etwa ein 125m^2 NGF Bungalow in L Form mit Walmdach kostet. Da ich absolut keine Ahnung habe was ein Walmdach dieses Flächenausmaßes kostet bitte ich euch um Hilfe. Leider bekomm ich kein Bild von meinem Grundstück mit Grundriss hoch.darum hier ein Link wie das Haus in etwa aussehen sollte. (mit Ausnahme der Holzriegelbauweise) http://www.hartlhaus.at/fertighaus/hauslinien/haus/avantgarde121p/#!prettyPhoto Errichten würde ich es so: Baumeisterhaus voll unterkellert 30er Ziegel + VWS Werde bei der Errichtung jeden Tag helfen und 2-3 Helferchen bereitstellen. Elektroinst. selber (Papi hat Firma). Boden verlegen großteils selbst. Beheizt wird das ganze mit Grundwasserwärmepumpe oder Luft- Wasser (bin da noch ein bisschen 2gespalten) hat jemand ne Ahnung in welchem Preissegment ich mich da befinde? Besonders interessant wär eben die Kosten fürs Walmdach |
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bei uns ging esalso bei uns ist es durchgegangen, jedoch haben wir die Gemeinde danmit in der Hand gehabt, dass wir das Grundstück ansonsten nicht gekauft hätten. Also Änderung vor dem Kauf angemerkt - Bescheid abgewartet - gekauft.
Wir waren zudem auch noch zwei "potentielle Grundstückskäufer". Im Gemeinderat wurde damit argumentiert, dass im restlichen Ortsbild ebenfalls ein Mix der Bauformen herrscht, also warum nicht auch bei uns in der Siedlung zulassen?! Die zukünftigen Nachbarn wurden dazu befragt und da die nichts dagegen hatten war das relativ schnell abgehandelt. lg |
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Hallo collegeblock, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Bebauungsplan ändern |
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Unsere Gemeinde würde da bestenfalls: "Der Nächste, bitte!" sagen ||
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heißt das du bist bei der Sitzung dabei gewesen?!? |
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@2moose
bei uns waren sie recht froh, kennst eh die Problematik mit der Landgemeinden kämpfen -- viele ziehen in die Stadt und am Land müssen die Schulen schließen weil keine Schulklassen mehr zustande kommen. @collegeblock nein war ich nicht. ich habe mich aber vorher mit dem Bgm. und einem GR. zusammen gesetzt und das Thema durchgesprochen. |