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Zum Nachbar hin - musst sicher auf Deiner Seite bleiben!
Kannst ja nicht einfach dem Nachbarn ein paar qm "klauen". Das ist sein Grund. Zur Strasse hin musst bei Deiner Gemeinde nachfragen! |
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eben - ... den abstand legen normalerweise die gemeinden fest! bei uns sind´s z.B. 35 cm Abstand zum öffentlichen gut! d.h. grundgrenze minus 35 cm abstand zum öffentlichen gut ist die außenkante gartenmauer! abstand zu den nachbarn einigt man sich normalerweise halbe/halbe! |
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Wie kann die Gemeinde 35 cm deines Grundes... nicht einfrieden lassen?
Ist ja mein Grund und Boden... ng bautech |
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