« Hausbau-, Sanierung  |

betonsteine für zaun ...

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  user
12.5. - 14.5.2012
3 Antworten 3
3
hallo! wie darf ich die steine setzen, wenn ich mit betonsteinen arbeiten will - zum öffentlichen grund hin ( gehsteig noch nicht hergestellt) und zum nachbargrund( der baut erst in 3 jahren).
darf ich bei beiden varianten jeweils die grundgrenze in der mitte vom betonstein platzieren oder muss ich mit dem stein innerhalb meines grundes bleiben?

lg

  •  goaspeda
  •   Silber-Award
12.5.2012  (#1)
Zum Nachbar hin - musst sicher auf Deiner Seite bleiben!

Kannst ja nicht einfach dem Nachbarn ein paar qm "klauen".
Das ist sein Grund.

Zur Strasse hin musst bei Deiner Gemeinde nachfragen!

1
  •  siddy
13.5.2012  (#2)
eben - ... den abstand legen normalerweise die gemeinden fest! bei uns sind´s z.B. 35 cm Abstand zum öffentlichen gut! d.h. grundgrenze minus 35 cm abstand zum öffentlichen gut ist die außenkante gartenmauer! abstand zu den nachbarn einigt man sich normalerweise halbe/halbe!

1
  •  bautech
14.5.2012  (#3)
Wie kann die Gemeinde 35 cm deines Grundes... nicht einfrieden lassen?

Ist ja mein Grund und Boden...

ng

bautech

1


Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Gartenmauer wie tief gründen