ich hoffe es gibt hier ein paar die mir weiterhelfen können.
Ich habe folgenden Sachverhalt: mein Nachbar reichte einen Einreichplan bei der Gemeinde ein, der auch genehmigt wurde. Der Architekt nimmt das Bezugsniveau auf allen 4 Ecken mit 166,30 üA und überall Null an, obwohl das Grundstück abfallend ist, weil der Architekt sein Freund ist. Die Gemeinde ist der Meinung, dass wenn das Grundstück am Papier gerade gezeichnet ist, dann ist es auch in der Natur gerade. Das heißt, die Gemeinde lässt mich in dieser Sache hängen. Welche rechtlichen Möglichkeiten außerhalb der Gemeinde habe ich? Gilt hier nicht die Bauordnung?
"Einreichplan" bedeutet hier? Wer hat den "Einreichplan" vermessen und erstellt? Wann wurde der "Einreichplan" ausgefertigt? Wenn am Plan "null" eingezeichnet ist und das Niveau in der Natur ist dort aber zB +0,6, dann wäre das eine Neiveuaveränderung. Ich bin mir nicht sicher, aber in der 2004er Bauordnung sind Niveauveränderungen nicht mehr relevant für die Baubehörde habe ich gelesen.
Wenn der Nachbar schon eine Baugenehmigung, d.h. einen rechtskräftigen Baubescheid hat, ist es zu spät. Du hättest das in der 2-wöchigen Einspruchsfrist einbringen müssen.
Nicht so schnell die Flinte ins Korn werfen, dh. einen motivierten Anwalt für Baurecht, hier ist im Rechtsstaat noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. Einfacher wären Einsprüche im Bauverfahren gewesen.
Welche Möglichkeiten gäbe es da deiner Meinung nach?
Nach meinem Kenntnisstand gilt ein rechtskräftiger Baubescheid selbst dann, wenn das bewilligte eigentlich nicht bewilligungsfähig gewesen wäre (z.b. Gebäude zu hoch). Für Einwände gibt es die Verständigung der Nachbarn und die dazugehörige Frist.
Dieses Forum ist nicht geeignet, für detaillierte Rechtsberatung, nur soviel an den Rechtsstaat immer vertrauen. Es gibt Fachbücher wo der Weg beschrieben wird.
──────.. rocko567 schrieb: wichtig wäre zunächst zu wissen ob der bescheid überhaupt schon da ist. ? ───────────────
──────.. Cordy schrieb: Ich habe folgenden Sachverhalt: mein Nachbar reichte einen Einreichplan bei der Gemeinde ein, der auch genehmigt wurde. ───────────────