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Bitte um schnelle Hilfe - Fernwärmeleitung auf Grundstück [Stmk]

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  •  MOS
  •   Bronze-Award
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
7.6. - 8.6.2021
4 Antworten | 3 Autoren 4
4
Hallo!
Bei Grabungsarbeiten auf meinem Grundstück für eine Stützmauer sind wir auf die Fernwärmeleitung getroffen. Diese müsste laut Plan auf der Gemeindestraße verlaufen, ist jedoch zu einem Teil auf unserem Grundstück.
Wegen der Fernwärmeleitung kann die Stützmauer nicht auf der gewünschten Position erreichtet werden.

Morgen gibt es ein Gespräch vor Ort mit dem Betreiber der Fernwärmeleitung (Energie Steiermark).
Auf dieses Gespräch versuche ich mich jetzt noch schnell vorzubereiten. Ich bitte dafür um eure Hilfe.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Kann ich verlangen, dass die Leitung auf außerhalb unseres Grundstücks auf die Gemeinestraße verlegt wird? Wer müsste für die Kosten aufkommen?

Muss ich einer anderen Leitungsführung (auf unserem Grundstück, aber außerhalb des Bereichs für die Stützmauer) zustimmen?

MUSS ich die derzeitige Lage dulden? Ich könnte dann die Stützmauer nicht erreichten. (Die Position der Stützmauer kann nicht ausreichend geändert werden, da sonst die Auffahrt zu schmal wird.)

Was darf/kann/muss die Energie Steiermark in so einem Fall machen?

Bitte um eure Inputs! Gerne kann ich noch Infos nachreichen, falls etwas fehlen sollte.
Vielen Dank!

  •  hektor
  •   Bronze-Award
7.6.2021  (#1)

zitat..
MOS schrieb: Kann ich verlangen, dass die Leitung auf außerhalb unseres Grundstücks auf die Gemeinestraße verlegt wird? Wer müsste für die Kosten aufkommen?

Bei einem ähnlichen Fall, den ich kenne, musste die Gemeinde klein beigeben.
Hier ging es um eine Schmutzwasserleitung, die lt. Plan entlang der Grundstückgrenze hätte verlaufen müssen, tatsächlich ist sie jedoch quer durch das Grundstück verlaufen.


zitat..
MOS schrieb: MUSS ich die derzeitige Lage dulden? Ich könnte dann die Stützmauer nicht erreichten. (Die Position der Stützmauer kann nicht ausreichend geändert werden, da sonst die Auffahrt zu schmal wird.)

Deiner Schilderung nach, kannst du darauf bestehen, den rechtmäßigen Zustand lt. Plan wieder herstellen zulassen.




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  •  Marylu
  •   Bronze-Award
7.6.2021  (#2)
Wenn im Grundbuch keine Leitungsführung eingetragen war, kannst Du verlangen, dass sie verlegt wird. Auf Kosten der Gemeinde, Energie Steiermark oder wer immer das gemacht hat. Aber sicher nicht auf Deine Kosten.

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  •  MOS
  •   Bronze-Award
8.6.2021  (#3)
Vielen Dank für eure Antworten. Im Grundbuch steht nichts von den Leitungen.
Eine Verlegung der Leitung (nicht auf meine Kosten) wäre für mich natürlich die beste Lösung.
Gibt es bei Fernwärmeleitungen vielleicht etwas wie allgemeines, oder öffentliches Interesse dass die Leitung genau da liegt und ich es aus diesem Grund akzeptieren muss?


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  •  hektor
  •   Bronze-Award
8.6.2021  (#4)

zitat..
MOS schrieb: Gibt es bei Fernwärmeleitungen vielleicht etwas wie allgemeines, oder öffentliches Interesse dass die Leitung genau da liegt und ich es aus diesem Grund akzeptieren muss?

Vor der Verlegung der Leitungen muss es ja eine Verhandlung gegeben haben. Du oder dein Rechtsvorgänger oder Vorbesitzer habt ja vermutlich nie Eure Einwilligung für die jetzt bemerkte Leitungsführung gegeben. - Das ist der Punkt!
Solche Entscheidungen werden immer auf Annahme jener Beteiligten getroffen, dass diese eh nix dagegen tun werden.
Wäre nicht das erste mal und ein weiterer Hinweis dafür, dass die Behörden oftmals nicht gesetzeskonform vorgehen!
Da musst auf Spur bleiben und deine Interessen wahren!

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