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Bei einem ähnlichen Fall, den ich kenne, musste die Gemeinde klein beigeben. Hier ging es um eine Schmutzwasserleitung, die lt. Plan entlang der Grundstückgrenze hätte verlaufen müssen, tatsächlich ist sie jedoch quer durch das Grundstück verlaufen. Deiner Schilderung nach, kannst du darauf bestehen, den rechtmäßigen Zustand lt. Plan wieder herstellen zulassen. |
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Wenn im Grundbuch keine Leitungsführung eingetragen war, kannst Du verlangen, dass sie verlegt wird. Auf Kosten der Gemeinde, Energie Steiermark oder wer immer das gemacht hat. Aber sicher nicht auf Deine Kosten. |
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Vielen Dank für eure Antworten. Im Grundbuch steht nichts von den Leitungen. Eine Verlegung der Leitung (nicht auf meine Kosten) wäre für mich natürlich die beste Lösung. Gibt es bei Fernwärmeleitungen vielleicht etwas wie allgemeines, oder öffentliches Interesse dass die Leitung genau da liegt und ich es aus diesem Grund akzeptieren muss? |
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Vor der Verlegung der Leitungen muss es ja eine Verhandlung gegeben haben. Du oder dein Rechtsvorgänger oder Vorbesitzer habt ja vermutlich nie Eure Einwilligung für die jetzt bemerkte Leitungsführung gegeben. - Das ist der Punkt! Solche Entscheidungen werden immer auf Annahme jener Beteiligten getroffen, dass diese eh nix dagegen tun werden. Wäre nicht das erste mal und ein weiterer Hinweis dafür, dass die Behörden oftmals nicht gesetzeskonform vorgehen! Da musst auf Spur bleiben und deine Interessen wahren! |
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