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Böschungsmauer

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  •  Gast Michael
4.1. - 11.1.2006
4 Antworten 4
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möchte auf einer grundseite eine böschungsmauer errichten. gibt es da vorschriften bzgl. max. höhe ?

  •  Amayi
5.1.2006  (#1)
kommt wahrscheinlich ...auf die jeweilige bauordnung an bzw. was die nachbarn dazu sagen (bauverhandlung).

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  •  RobertB
5.1.2006  (#2)
Bedeutet das, - dass du hinter der Böschungsmauer runtergraben willst, um mehr ebenen Grund zu bekommen? dann ist in den bauvorschriften vorhanden, dass eine Niveau-Änderung einzureichen ist. Das bedeutet Bauverhandlung und Einspruchsrecht des nachbarn. Kann aber nur was sagen, wenn es für ihn gefährlich werden kann. Muss auf jeden Fall standsicher sein (->Statiker) und muss genügend Absturzsicherung haben.

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  •  freename
10.1.2006  (#3)
max 150 cm Höhe ohne Ansuchen - nach meinem Wissen ist bis zu einer Höhe von max. 1,5 Meter keine Bauanzeige bzw. Bauverhandlung nötig. Darüber benötigt man das O.k von der Gemeinde u. Nachbarn.



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  •  RobertB
11.1.2006  (#4)
stimmt nicht - Mauer grundsätzlich ja - ohne Einreichung - aber Böschungsmauer bedeutet Grundabtrag. Und da benötigt man Einreichung.

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