Bedeutet das, - dass du hinter der Böschungsmauer runtergraben willst, um mehr ebenen Grund zu bekommen? dann ist in den bauvorschriften vorhanden, dass eine Niveau-Änderung einzureichen ist. Das bedeutet Bauverhandlung und Einspruchsrecht des nachbarn. Kann aber nur was sagen, wenn es für ihn gefährlich werden kann. Muss auf jeden Fall standsicher sein (->Statiker) und muss genügend Absturzsicherung haben.
max 150 cm Höhe ohne Ansuchen - nach meinem Wissen ist bis zu einer Höhe von max. 1,5 Meter keine Bauanzeige bzw. Bauverhandlung nötig. Darüber benötigt man das O.k von der Gemeinde u. Nachbarn.