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Wende dich an den Mieterschutz oder an die Arbeiterkammer. https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/miete/Heizthermen_in_Mietwohnungen.html "Heiztherme oder Wasserboiler kaputt? Vermieter muss reparieren" und "Er ist rostig, eine Schraube fehlt und es tropft." = kaputt |
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wir haben auch eine vermietete Wohnung in der Familie , aber auf die Idee, dass ich dem Mieter die Wartung umhänge wär ich im Leben noch nicht gekommen. Ich würde auch mit dem Mieterschutz sprechen - seh das nicht als deine Aufgabe. |
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Hallo das steht eh im verlinkten Artikel von TomLinz - und hätt ich pragmatisch auch so gesehen: Austausch/Erneuerung => Vermieter Wartung => Mieter lg Wolfgang |
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Der Vermieter muss für die Reperatur aufkommen, der Mieter hat im Regelfall die jährliche Wartung zu veranlassen. Wenn Sie seit 2 Jahren in der Wohnung leben, hätten Sie eigentlich letztes Jahr schon eine Wartung durchführen müssen. Steht diesbezüglich etwas in Ihrem Mietvertrag? |
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Das ist Ein elektroboiler wenn der tropft und rostet wird nur mehr getauscht, da vermutlich durchgerostet. Ist Aufgabe vom Vermieter, kostet ca 1500 fix fertig. hätte noch nie gehört das man einen E Boiler wartet... |
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das ist die frage um die es geht. wenn Sie sich die wartung "gespart" haben, dann werden Sie den thermentausch selber zahlen müssen. |
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Hi Siehe Post von Schurlmaster: Es geht um einen E-Boiler, was willst denn da warten außer abstauben? 😁 lg Wolfgang |
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die opfer-anode tauschen Um einen ordnungsgemäßen Korrosionsschutz im Speicher zu gewährleisten sowie zur berechtigten Inanspruchnahme der seitens des Herstellers gewährten Garantie bedarf die eingebaute Magnesiumschutzanode (Opferanode) einer Überprüfung bzw. Erneuerung durch den Fachmann in einem Abstand von maximal 2 Betriebsjahren (lt. DIN 4753 Teil 3). https://www.austria-email.at/fileadmin/content-de/Bilder/Produkt-Bilder/Elektrospeicher/03_H%C3%A4ngespeicher/05_Objekt-H%C3%A4ngespeicher_EHT/246502-10_EHT_-de-en-it.pdf |
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Das müsste ich nachschauen, denke aber nicht. |
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Ich habe bereits gefragt, mir wurde mitgeteilt, dass der Wartungsintervall 2 Jahre beträgt. Nicht 1 Jahr. In meinem Mietvertrag steht, dass der Mieter für die Wartung und Erhaltung der Gegenstände der Inventarliste zuständig ist. Von einem Intervall steht da nichts. |
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Habe jetzt herausgefunden, dass der Boiler Baujahr 1991 ist - also älter als ich. |
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