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Boiler - wann austauschen?

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  •  samira
1.12. - 3.12.2021
11 Antworten | 7 Autoren 11
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Ich bin Mieterin in einem sehr alten Haus. 
Mein Vermieter ist eine große Bank (!) - möchte mir meinen Boiler nicht austauschen. Ich lebe seit zwei Jahren in dieser Wohnung und jetzt verlangen sie von mir, dass ich eine Wartung durchführe.
1. bin ich eine Frau, lebe alleine und habe hier niemanden, der das machen könnte - das heißt, ich muss jemanden dafür bezahlen. Ich hab mich erkundigt und das ganze kostet um die 150 Euro

Ich würde aber gerne wissen, wie alt mein Boiler mittlerweile ist. Er ist rostig, eine Schraube fehlt und es tropft. Abgeswhen davon, zahle ich mittlerweile 60 Euro Strom pro Monat.

Ich habe ein Bild gemacht, wo man einige Daten sieht, allerdings weiß ich nicht, ob man daran was festmachen kann? 

Austria Email EHT
Type: HT 120 EFS
Herst. Nr: 1L 416939
120 Liter 

  •  Tomlinz
  •   Bronze-Award
2.12.2021  (#1)
Wende dich an den Mieterschutz oder an die Arbeiterkammer.
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/miete/Heizthermen_in_Mietwohnungen.html

"Heiz­therme oder Wasser­boiler kaputt? Ver­miet­er muss re­pa­rie­ren"

und "Er ist rostig, eine Schraube fehlt und es tropft." = kaputt

1
  •  atma
  •   Gold-Award
2.12.2021  (#2)
wir haben auch eine vermietete Wohnung in der Familie , aber auf die Idee, dass ich dem Mieter die Wartung umhänge wär ich im Leben noch nicht gekommen.
Ich würde auch mit dem Mieterschutz sprechen - seh das nicht als deine Aufgabe.

1
  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
2.12.2021  (#3)
Hallo
das steht eh im verlinkten Artikel von TomLinz - und hätt ich pragmatisch auch so gesehen:

Austausch/Erneuerung => Vermieter
Wartung => Mieter

lg Wolfgang

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
2.12.2021  (#4)
Der Vermieter muss für die Reperatur aufkommen, der Mieter hat im Regelfall die jährliche Wartung zu veranlassen.
Wenn Sie seit 2 Jahren in der Wohnung leben, hätten Sie eigentlich letztes Jahr schon eine Wartung durchführen müssen.
Steht diesbezüglich etwas in Ihrem Mietvertrag?

1
  •  schurlmaster
2.12.2021  (#5)
Das ist Ein elektroboiler wenn der tropft und rostet wird nur mehr getauscht, da vermutlich durchgerostet.
Ist Aufgabe vom Vermieter, kostet ca 1500 fix fertig. 

hätte noch nie gehört das man einen E Boiler wartet...


1
  •  Mitleser
  •   Bronze-Award
2.12.2021  (#6)

zitat..
tomsl schrieb: Der Vermieter muss für die Reperatur aufkommen, der Mieter hat im Regelfall die jährliche Wartung zu veranlassen.
Wenn Sie seit 2 Jahren in der Wohnung leben, hätten Sie eigentlich letztes Jahr schon eine Wartung durchführen müssen.
Steht diesbezüglich etwas in Ihrem Mietvertrag?

das ist die frage um die es geht. wenn Sie sich die wartung "gespart" haben, dann werden Sie den thermentausch selber zahlen müssen.

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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
2.12.2021  (#7)
Hi

zitat..
Mitleser schrieb: das ist die frage um die es geht. wenn Sie sich die wartung "gespart" haben, dann werden Sie den thermentausch selber zahlen müssen.


Siehe Post von Schurlmaster:

zitat..
schurlmaster schrieb: hätte noch nie gehört das man einen E Boiler wartet...


Es geht um einen E-Boiler, was willst denn da warten außer abstauben? 😁

lg Wolfgang


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  •  Tomlinz
  •   Bronze-Award
2.12.2021  (#8)
die opfer-anode tauschen

Um einen ordnungsgemäßen Korrosionsschutz im Speicher zu gewährleisten sowie zur berechtigten
Inanspruchnahme der seitens des Herstellers gewährten Garantie bedarf die eingebaute Magnesiumschutzanode (Opferanode) einer Überprüfung bzw. Erneuerung durch den Fachmann in einem Abstand
von maximal 2 Betriebsjahren (lt. DIN 4753 Teil 3).

https://www.austria-email.at/fileadmin/content-de/Bilder/Produkt-Bilder/Elektrospeicher/03_H%C3%A4ngespeicher/05_Objekt-H%C3%A4ngespeicher_EHT/246502-10_EHT_-de-en-it.pdf


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  •  samira
3.12.2021  (#9)

zitat..
tomsl schrieb:

Der Vermieter muss für die Reperatur aufkommen, der Mieter hat im Regelfall die jährliche Wartung zu veranlassen.
Wenn Sie seit 2 Jahren in der Wohnung leben, hätten Sie eigentlich letztes Jahr schon eine Wartung durchführen müssen.
Steht diesbezüglich etwas in Ihrem Mietvertrag?

Das müsste ich nachschauen, denke aber nicht. 

1
  •  samira
3.12.2021  (#10)

zitat..
Mitleser schrieb:

──────
tomsl schrieb: Der Vermieter muss für die Reperatur aufkommen, der Mieter hat im Regelfall die jährliche Wartung zu veranlassen.
Wenn Sie seit 2 Jahren in der Wohnung leben, hätten Sie eigentlich letztes Jahr schon eine Wartung durchführen müssen.
Steht diesbezüglich etwas in Ihrem Mietvertrag?
───────────────

das ist die frage um die es geht. wenn Sie sich die wartung "gespart" haben, dann werden Sie den thermentausch selber zahlen müssen.

Ich habe bereits gefragt, mir wurde mitgeteilt, dass der Wartungsintervall 2 Jahre beträgt. Nicht 1 Jahr.
 In meinem Mietvertrag steht, dass der Mieter für die Wartung und Erhaltung der Gegenstände der Inventarliste zuständig ist. Von einem Intervall steht da nichts. 

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  •  samira
3.12.2021  (#11)
Habe jetzt herausgefunden, dass der Boiler Baujahr 1991 ist - also älter als ich.

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