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Ich sehe es so, daß die 50 cm von der "Achse" der Brandwand bis zur Öffnung eingehalten werden sollten (das geht sich bei dir sicher aus - evt. 10 cm verschieben), damit man sich die Brandschutztüre sparen kann. --> Wandabschlüsse ... bei Garagentoren ... sind ausgenommen.
Die 3.00 m sehe ich nicht zutreffend, da an der Stelle deiner Türe ja auch ein Garagentor sein könnte, und mir ist noch nie ein Garagentor mit Brandschutzanforderung untergekommen oder vorgeschrieben worden (siehe erwähnte Ausnahme oben). (meine Meinung, und keine Rechtsberatung) |
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OK, vielen Dank ap99.
Mich erstaunt, dass sonst noch keiner einen vergleichbaren Fall hatte?! |
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Mir fällt noch ein: Das mit den 3.0 m und den 135 Grad war schon in der TRVB (Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz) "Baulicher Brandschutz" enthalten. Es ging dabei um große Objekte wo "Brandabschnitte" zu bilden sind (große Wohnanlagen, Bürokomplexe, Hotelerie, Industrie). Für EFH GK1 trifft das meiner Ansicht nach nicht zu. Ich hatte und habe viele ähnliche Situationen bei EFHs. Ein einziges mal wurde eine Brandschutztüre (Hauseingangstüre) gefordert, weil der Bereich vor der Garage auch überdacht wurde --> der bautechnische SV wollte deshalb sämtliche Öffnungen der Hauswand (nicht der Garagenwand) in Brandschutzqualifikation haben (das Stiegenhausfenster haben wir verschlossen/ oberhalb der Decke versetzt, die Eingangstüre wurde EI 30). Ausschlaggebend war nur die Überdachung (Betondecke, welche oberhalb gleichzeitig eine Terrasse bildet).
Wurde dir eine Brandschutztüre vorgeschrieben, oder willst du es einfach nur wissen? (Ich würde in diesem Falle keine machen) |
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Danke vielmals für den Hinweis! Ich denk unser Planzeichner (frisch von der FH) kennt sich noch nicht so aus!
Nein, mir wurde noch nichts vorgeschrieben. Nur der Planer hat s jetzt im Plan gezeichnet. Und wenn wir das so abgeben, müssen wir auch eine REI-30 dort machen, die kostet aber 2000 Euro (hier geht ja keine billige Baumarkt-Türe). Daher denke ich, sollte man sie aus dem Plan rausstreichen. Wenn s mir dann vorgeschrieben wird muss ich s eh machen! (vielleicht gäbe es auch billigere Rei-30 Türen in anthrazit die zur Haustür passen) |
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Ich hatte soeben ein ähnliches Thema - zu teure Tür von der Garage ins Haus. Zur Auswahl stehen derzeit Dana Dominant 3 (Preis lt. Forum ca. ab 1.000 €), oder Domoferm Prestige 631 --> Achtung! Problematik: Kondenswasser bei der Domoferm-Zarge (nicht thermisch getrennt) --> von diesem Problem war in einem anderen thread zu lesen (ich glaube eine Hörmann-Türe)
Streich EI30 aus dem Plan. Wie du sagst, im schlimmsten Fall wird es vorgeschrieben. Edit: siehe "schwitzende Nebentüre, Hilfe" |
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Diese Türen ("Dana Dominant 3") sind aber vermutlich nicht für den Außenbereich zugelassen/geeignet, oder? |
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Gute Frage. Ich habe konkret nach einer Laubengangtüre gesucht (Klimaklasse). Wenn du kein Vordach oder eine Eingangsüberdachung hast, die vor Bewitterung schützt, würde ich sie eher nicht verwenden. |
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Also vordach wäre schön vorgesehen |
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Wir haben 1 Garagennebentür und 1 Türe vom Nebengebäude raus und das sind beides keine Brandschutztüren. Von der Garage ins Nebengebäude muss eine B-Tür vorhanden sein, aber das hast du eh schon geschrieben. |
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Ein weiteres Thema könnte bei dir noch die Sonneneinstrahlung am Nachmittag sein. Das Türblatt in Anthrazit wird sich ganz schön aufheizen (je nach Vordachgröße und somit Beschattung) und evt. verziehen. Frag den Hersteller, oder denjenigen, der die Türe höchstwahrscheinlich versetzen wird. |
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Hallo App
Meinst du dass eine holzture dann besser wäre? Und bei der hauseingangsture habe ich das Problem nicht auch? |
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Wenn der Nordpfeil stimmt, sehe ich das evt. Problem nur bei der Tür aus der Garage. Hörmann hat bei einem eben vollendeten Projekt aufgrund der Farbe RAL 7021 (schwarzgrau) bei den Sektionaltoren die Garantie wegen der Sonneneinstrahlung ausgeschlossen --> bei der Farbe entstehen hohe Temperaturen (selbes Thema wie beim Vollwärmeschutz --> Hellbezugswert) |
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OK, danke für den Hinweis. Dann vielleicht besser eine Holztüre.
Die Frage ist ob wir dann nicht überhaupt bei den Fensterrahmen hellere Töne verwenden sollten. Gibt's da eine Garantie auf die Fenster? |
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wo steht in der oib genau das die regeln zur brandabschnittsbildung bei gk 1 nicht gelten?
garage und wohnhau sind immer getrennt voneinander zu betrachten. es steht auch nirgendwo das man das bis zur achse einer wand messen darf, er zählt kante Öffnung zu kante wand. je nach Bundesland gibt es für "dass lass ma uns im bescheid vorschreiben" andere regeln. in wien z.b. haftet der bauwerber bzw. der Aussteller der fertigstellungsanzeige für das einhalten aller relevanten bauvorschriften. da wünsch ich dir im anlassfall eine gute rechtschutz und haftpflichtversicherung. erleichterungen bei nicht sicherheitsrelavanten Themen zu suchen und reininterpretieren schön und gut, beim brandschutz hört sich der spaß dann aber irgendwann auf. nur so als Denkanstoß: http://www.heute.at/news/oesterreich/noe/chronik/60-Mieter-gerettet;art88128,1370913 tante edit: dieses Forum ist öffentlich, jeder der hier mitliest kann für seine umstände unter umständen falsche schlüsse aus dem geschriebenen ziehen, das sollte man beim schreiben immer im Hinterkopf behalten. |
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Hallo thomasdoe, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Tabelle 1b in OIB 2
https://www.oib.or.at/sites/default/files/richtlinie_2_26.03.15.pdf GK1: 3.1 brandabschnittsbildende Wände an der Nachbargrundstücks- bzw. Bauplatzgrenze REI 60 3.2 sonstige brandabschnittsbildende Wände oder Decken nicht zutreffend GK2: 3.1. REI 90 3.2. REI 90 ... |
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bei der Garage aufpassen, da hängt ein AR dran, somit über 50m²,
da muß man auch in die 2.2er schaun. ich weiß das ist spitzfindig, aber so würds ein versicherungsgutachter auch machen. |
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Diesen Äpfel-Birnen-Vergleich ("Wohnhausanlage" mit "EFH") meinst du tatsächlich ernst?
Ich bin mir dessen bewusst, daß hier viele mitlesen, und bin deshalb auch sehr vorsichtig mit meinen Aussagen. Ich habe mir nochmals die OIB 2 und 2.2 angesehen, und ich sehe das abschließend so: In der OIB 2.2 ist bei Garagen < 50 m² nicht von "Brandabschnitten" die Rede, sondern nur davon, daß die gemeinsame Wand auf der ganze Länge und Höhe bis zur Dachhaut REI30 oder EI30 sein muß (und alle Öffnungen darin mit Brandschutzqualifikation). --> Kein Brandabschnitt, also trifft Punkt 3.1.8 der OIB 2 gar nicht zu --> zumindest lege ich das so aus, bis mir ein bautechnischer Sachverständiger was anderes sagt (bei der nächsten Bauverhandlung werde ich diese Frage stellen, da ich es selber 100% wissen will) OIB 2.2 OIB 2 |
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Also der Abstellraum gehört definitiv nicht zur Garage dazu, wieso sollte das so sein?
Wir haben ja extra eine REI-30 Türe dazwischen vorgesehen. Da könnte ich ja genauso sagen, das Haus gehört zur Garage dazu |
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auf deinem plan sieht man die brandschutztür aber nicht, dafür ist das bild zu klein. wenns so ist dann ists eh gut, wenn nicht maß man das brandschutztechnisch als einen raum betrachten.
ich seh Garage und haus als getrennte nutzungseinheiten da komplett andere Nutzungen innerhalb vorliegen, da würd ich persönlich auch auf das Thema horzontaler brandüberschlag schaun. -> wenns Auto in der Garage abbrennt merkst dus in der nacht erst wenn die reifen explodieren. @ap99: der oib 2.2 ists egal ob efh, mfh, oder sonst was, die teilts nach garagenfläche ein. ok im gegenständlichen fall ists durch die Abtrennung des ar deutlich entschärft, aber das konnte man anhand des bildews unmöglich erkennen. |
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Beim mir ist es sehr ähnlich ich brauche auch eine Brandschutztüre hinter rein in den Lagerraum und von der Garage runter auch in den Keller rein |
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