Hatte jemand eine ähliche Situation?
Brauchen wir aus der Garage ins Freie raus eine Brandschutztür T30?
(da steht was in der OIB-Richtlinie 2.2 "die dem Haus zugewandte Seite der Garage muss in Rei-30 ausgeführt werden".... andererseits gibt s noch den Punkt 3.1.8 (früher 3.1.6) der Richtlinie OIB 2 "3.1.6 Türen, Tore, Fenster und sonstige Öffnungen in Außenwänden, die an brandabschnittsbildende Wände anschließen, müssen von diesen -sofern die horizontale Brandübertragung nicht durch gleichwertige Maßnahmen begrenzt werden kann -einen Abstand von mindestens 0,5 m haben. Der Abstand solcher Öffnungen voneinander muss bei Gebäuden, deren Außenwände an der brandabschnittsbildenden Wand einen Winkel von weniger als 135 Grad bilden, mindestens 3m betragen")
Von der Garage in den Abstellraum ist s klar, hier brauchen wir eine Brandschutztüre T30
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