Auf Basis der Gieblereglung ist für ein Dach vorgesehen, dass es ca. 2-3cm unter der erlaubten Höhe liegt (am Schnittpunkt Dach/Wand), also der "Randpunkt" gemäß BO ist ca. 2-3cm tiefer als erlaubt. Das ganze findet direkt an der Nachbargrenze statt, da geschlossene Bauweise. Am Nachbargrund ist dort noch nichts. Der Hochpunkt ist aufgrund der nur geringfügig stärkeren Neigung als die notwendigen 15 Grad deutlich unter dem erlaubten Maximum.
Jetzt wird aber genau an der Grenze eine Brandwand errichtet, die laut Baumeister vorgeschrieben ist, so aber bei der Einreichung gar nicht eingezeichnet war und die ein paar cm höher als das Dach sein muss, sprich sie steht übers Dach etwas mehr als die 3 cm Reserve hinaus. Diese Brandwand wird quasi einfach auf die oberste Ziegelreihe am Giebel draufgesetzt.
Zählt das gemäß §53(5) als untergeordnetes Bauteil oder ist das ein Problem?
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