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Carport - Definition

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
19.3. - 21.3.2012
19 Antworten 19
19
Hiho,

ich möchte in meinen Vorgarten ein Carport mit ca. 30m² stellen (für Anhänger, Motorrad, etc.)
Drei Seiten des Carports werden gemauert - eine Seite bleibt offen.
Der Abstand zur Straße beträgt 2 Meter, zum Nachbargrund 1 Meter.

Soweit so gut - bisher bleibe ich im Rahmen der OÖ Bauordnung.

ABER: Darf ich die offene Seite des Carports in meinen Garten zeigen lassen und nicht zur Straße hin ? (d.h. die Einfahrt geht über einen 50cm breiten Plattenweg durch meinen Garten - was für Anhänger und Motorrad ja auch ok ist)

Darf ich an das Carport "hinten" eine kleinere geschlossene Hütte anhängen ? Das Carport an sich darf ja nicht geschlossen sein ... wie sieht es mit so einer Hütte aus ?

lG
Gawan

  •  whitesheep
  •   Silber-Award
19.3.2012  (#1)
also - soweit ich weiß gibt es keine Vorschrift für dir Einfahrtsrichtung...da seh ich kein Problem

Problem ist aber die "Hütte" weil das umschlossener Raum ist und dann als Nebengebäude zählt. Da kommt halt dann womöglich §24 ins Spiel...aber das kann ich nun auch ned konkret klären..

so long
sheep

ps: Ein Carport darf laut OÖ Bauordnung 1994 nicht allseits umschlossen sein...also zumindest eine, besser zwei seiten offen und gut ists...

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  •  humi
19.3.2012  (#2)
mein carport hat 50m² und ist auch auf 3 seiten zu. Gilt als Nebengebäude, die öffnungsrichtung ist meineswissens egal. aber wie bei all andern Fragen auch, das Bauamt ist dein Partner beim Bau. Die sagen dir schon in der Planung was geht und was nicht, dann gibts bei der Einreichung keine Verzögerung und Probleme, das ist auch im Sinne der Gemeinde.

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  •  Sekro
19.3.2012  (#3)
bei meiner Bauverhandlung (habe ein Carport am Haus, 3 Seiten geschlossen) meinte der Prüfer dass ich eine Garage habe und kein Carport. Sobald 3 Seiten geschlossen sind redet man von einer Garage... seine Worte

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
19.3.2012  (#4)
@humi - Ich war heute auf der Gemeinde und der Zuständige hat gemeint: "wenn 3 Seiten gemauert sind und eine offen, dann ist das ein Carport"
Genauso stehts auch in der OÖ Bauordnung.

Wie man sieht legt das aber der eine oder andere Prüfer ganz anders aus ... deshalb meine Frage :)

Es geht nämlich darum ob ich die Konstruktion (3 Seiten gemauert, eine Seite offen) in meinen Vorgarten stellen darf - was ja für eine Gartenhütte nicht geht - für ein Carport aber schon


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  •  Benji
  •   Gold-Award
19.3.2012  (#5)
ich kenn das auch so ähnlich wie Sekro (Steiermark). Es gibt wohl einen Unterschied zwischen Carport und Nebengebäude, wobei eine Garage ein Nebengebäude ist und ein Carport nicht. Und auch bei mir hatte es etwas damit zu tun auf wievielen Seiten es umschlossen ist (wobei komischerweise Boden und Dach als eine Seite gelten)

Warten wir auf Karl10 emoji



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  •  humi
19.3.2012  (#6)

zitat..
Sobald 3 Seiten geschlossen sind redet man von einer Garage


spannend, bei uns OÖ wurde es als nebengebäude gewertet emoji der direkt angrenzende geräteraum ist dafür kein nebengeäude sonder als schuppen deklariert worden (12m²).

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
19.3.2012  (#7)
hmIch mache eine Bauanzeige der dreiseitig gemauerten Konstruktion und deklariere das als Carport

Wenn diese Bauanzeige akzepztiert wird (bzw. gibt es überhaupt eine Möglichkeit der Gemeinde das zu beeinspruchen), dann geht die Konstruktion durch !? Richtig ? Falsch ?

Mein Problem: Nur weil der Sachbearbeiter heute sagt das ist ok, heißt das noch lange nicht dass dessen Nachfolger in 5 Jahren der gleichen Meinung ist und wenn es unsere Nachbarn auf einen Streit anlegen, dann will ich da schon rechtssicherheit haben !

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  •  humi
19.3.2012  (#8)
naja, ich nehme an genehmigt ist genehmigt.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.3.2012  (#9)
....beziehen sich da alle Beiträge wirklich auf Oberösterreich???
(und nur dann wären sie einigermaßen vergleichbar).

Weiters ist wie immer zu unterscheiden: was steht im Gesetz und was hat - wissend oder unwissend - abweichend davon irgendeine Baubehörde in einem Einzelfall (Bürgermeister, Sachbearbeiter, Bausachverständiger) entschieden??

Will euch jetzt nicht verunsichern, aber alles was bisher gesagt wurde, wäre nach der Gesetzeslage für NÖ absolut falsch!!!

Daher: Bleibt bitte im Sinne der ersten Anfrage beim Bundesland OÖ!! Alle anderen "Erfahrungsberichte" bringen dem Fragesteller absolut nichts....


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  •  Gawan
  •   Gold-Award
19.3.2012  (#10)
@humi - Das Problem ist ja "Genehmigt" wird ja nicht, es wird nur von mir angezeigt :)

Ich bekomme keine rechtsgültige Antwort von der Gemeinde - ich hab nur eine Antwort vom Zuständigen und der sagt "eh ok"

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  •  humi
19.3.2012  (#11)
z.B.: Mein Nachbar hat ein Carport an der Grundstücksgrenze das nicht bewilligt ist und auch nicht Angezeigt wurde.
Das wurde in einer Zeit errichtet wo scheinbar keine Bauanzeige notwendig war und jetzt interessiert das auch niemanden.
Es wird dich das teil niemand umreißen lassen.
Ich hab meines einfach in den Einreichplan mit rein gegeben und somit ist das für mich erledigt.
Du hast ja noch nicht eingereicht oder?
du es einfach in den Plan mit rein, der wird bewilligt und dann soll es kein Problem mehr geben.

@Karl, ja ich zu meinem teil spreche von oberösterreich wo ich auch gebaut habe.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
19.3.2012  (#12)
@humi - Ich wohn seit 2 Jahren in meinem Haus !

Jetzt möchte ich eine Gartenhütte / Carport / dazubauen, weil ich dann so Zeugs wie Anhänger, Motorad, Fahrräder, Gartenmöbel, etc. abstellen will.

Die Nachbarn sind sofort nachdem ich das nebenbei erwähnt habe auf die Gemeinde gefahren und haben sich bis ins kleinste Detail darüber informiert was ich darf und was ich nicht darf.

Aus diesem Grund möchte ich KEINERLEI Risiko eingehen und nur was bauen das rechtlich absolut sicher ist.


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  •  humi
19.3.2012  (#13)
alles klar.
na da hast ja nette nachbarn emoji


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  •  Ferlin
19.3.2012  (#14)
Super Nachbarn
Bei uns,Bezirk Ried im Innkreis,hats auch geheissen,2Seiten offen Carpor-1 Seite offen Garage,jetzt steht das Carport an der Grenze,was die Garage nicht darf!
Lg

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
19.3.2012  (#15)
Carport - Hat jemand eine Ahnung welche Auflagen man bei einem "Nebengebäude" zu beachten hat ?

Vielleicht ist ja auch das eine Alternative

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.3.2012  (#16)
.wie schon bekannt sein dürfte, sehe ich mich nur für NÖ soweit kompetent, um hier seriöse Beiträge zu liefern.

Eines zeigt mir aber die obige Diskussion zu einer Frage für Ober Österreich: Viel Spekulation und viel unterschiedliche "persönliche" Erfahrung und Meinung!! Was bringts???

Nach kurzer Recherche im RIS zur Gesetzeslage in OÖ:
Man muss zunächst zwischen Garage (mit der Untergliederung "offene Garage") und "Schutzdach für Abstellplatz" unterscheiden. Den Begriff "Carport" gibts im Gesetz gar nicht. Es trifft dafür offensichtlich "Schutzdach für Abstellplatz" zu. Zu beachten weiters: Solche Schutzdächer gelten über 35m² jedenfalls als Gebäude. Gebäude für Auto= "Garage".
Je nachdem, worum es sich handelt (Garage, offenen Garage, Schutzdach für Abstellplatz über oder unter 35m²), gelten im Einzelfall (Abstand zur Grundgrenze usw.) unterschiedliche brandschutztechnische Anforderungen .........
Man sieht also: man kann nicht so einfach drauf los diskutieren, sondern muss die Dinge genau bezeichnen und auseinanderhalten.

Wenn das hier oft nicht geschieht, werfe ich das keinem vor. Man muss zugegeben schon Experte auf diesem Gebiet sein um das alles zu durchschauen und vor allem auch gewisse Zusammenhänge und Abhängigkeiten im Gesetz kennen.
Es muss nur jeder wissen, dass viele Beiträge mit persönlichen Erfahrungen und Meinungen mit Vorsicht zu genießen sind und für den Fragesteller keinesfalls zutreffen müssen.


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  •  Gawan
  •   Gold-Award
19.3.2012  (#17)
@Karl - Ich hab hier ein Dokument von der Gemeinde auf dem ganz oben "CARPORT" draufsteht und darunter die einzelnen Punkte was man bei einem Carport beachten muss.

Der Mitarbeiter am Amt hat mir das Dokument gegeben und dazu gesagt "... das sagt die Bauordnung dazu ..."

Ich gehe also schon davon aus, dass das im Gesetz steht :)
Aber da steht nicht definitiv drinnen "3 Seiten" oder "2 Seiten", sondern nur "nicht allseitig umschlossen"

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.3.2012  (#18)
@gawan - Dazu nur ein Beispiel aus NÖ:
Jahrelang hat man "Carports" - obwohl es diesen Begriff auch in NÖ jahrelang im Gesetz gar nicht gab - mit Bauanzeige zur Kenntnis genommen. Das haben - ich schätze mal - ca. 80% der Gemeinden, Bürgermeister und Bauämter ihren Bürgern in diversen eigenen Schriften (Bürgerinfos, Gemeindekurier udgl.) so verkauft.
Tatsächlich waren diese "Carports" alle bewilligungspflichtig - also letztlich Schwarzbauten, da in NÖ die Kenntnisnahme einer Bauanzeige die tatsächlich fehlende Bewilligung nicht ersetzt. Einige mit "aufmerksamen" Nachbarn hats dann erwischt und der Jammer war groß.

Was ich sagen will:
Dein "Dokument von der Gemeinde" ist vermutlich eine Art Checkliste oder Infoliste, meist vom Bauamt oder dem örtlichen Bausachverständigen selbst verfasst und dementsprechend mit Vorsicht zu genießen. Ich kann dir aus langer Erfahrung nur sagen: der Wissensstand von Gemeinden im Baurecht ist oft erschütternd....

Zum Begriff Carport: schau mal im RIS in die OÖ Bauordnung, das OÖ Bautechnikgesetz und die OÖ Bautechnikverordnung und gibt den Begriff Carport in die Suche ein - da kommt nichts!!!!
Deine Gemeinde verwendet diesen Begriff halt, damit die Leute sich auskennen, was gemeint ist. Wo ein solches "Carport" im Gesetz einzuordnen ist, d.h. welcher gesetzliche Begriff für eine derartige Konstruktion gilt, ist eine andere Geschichte.....

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  •  whitesheep
  •   Silber-Award
20.3.2012  (#19)
Karl10 hat recht - es gibt den Begriff Carport nicht...es ist und bleibt eni Schutzdach, mit dem Beiworten "zum Unterstellen von Fahrzeugen"...

und Karl hat es zusammen gefasst.

Nicht allseits umschlossen, weniger als 35m² und eine Anzeige nach §25 OÖ Bauordnung genügt. Wenn die Gemeinde binnen 8 Wochen, nach Einreichung, nichts negatives (schriftlich!) von sich gibt, dann gilt dies als angenommen und du kannst ruhigen herzens zum Bauen beginnen.

Das was die Gemeinde unter "Carport" zusammengeschrieben hat wird halt ein Auszug der relevanten Gesetze sein, da immer wieder angefragt wird und die am Amt sich halt mal die Mühe gemacht haben ein ordentliches Infoblatt zusammen zu stellen. Wohl so ordentlich kanns ned sein, sonst gäbs hier ja ned so viel Fragen...*gg*

Nein im Ernst, halte dich an die Bestimmungen die du von der Gemeinde bekommen hast, schreib eine Bauanzeige nach §25 OÖ Bauordnung und wart max. 8 Wochen ob sich die Gemeinde meldet. Eine Anzeige nach §25 ist grundsätzlich für die Bauakten.

Was bei eine Bauanzeige dann abläuft, wer was wann in welcher Frist melden muss kannst du hier im §25a der OÖ Bauordnung nachlesen
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=10000411

so long
sheep

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