« Hausbau-, Sanierung  |

Corona - Baustart verschieben?

Teilen: facebook    whatsapp    email
BETA: Zusammenfassung anzeigen
 1  2  3 
  •  Puch
31.3. - 1.5.2020
61 Antworten | 22 Autoren 61
4
65
Hallo zusammen,

wir überlegen gerade wegen der Corona Krise den Baustart zu verschieben. 
Aktuell geplant wäre Start Mitte Mai, die Baufirma ist recht zuversichtlich und hält (noch) am Termin fest. Laut denen geht es nach Ostern ganz normal weiter. 

Wo ich persönlich aber Bedenken habe: Realistisch gesehen werden in 5 Wochen die Auflagen der Regierung (bedingte Ausgangs Beschränkung etc.) nicht vorüber sein. Was bedeuten würde das nicht Mal ich als Bauherr auf der Baustelle helfen dürfte, geschweige den andere Helfer die bei Bauherren Mithilfe natürlich mit einkalkuliert sind?

Des weiteren werden so schnell wahrscheinlich auch keine Baumärkte etc geöffnet haben um Mal schnell was zu besorgen? 

Wie ist eure Sicht der oben genannten Dinge bzw. wann würde aus eurer Sicht vernünftig sein die Baustelle zu starten?

Vielen Dank schon Mal im Voraus. 

  •  Puch
1.4.2020  (#21)

zitat..
christianb1 schrieb: @Puch ich habe gerade (Gottseidank) den Estrich gemacht, und ich kann dir sagen, es ist nicht leicht, 1m dauerhaft, den ganzen Tag, und zu jedem einzuhalten.

Es geht ja nicht (nur) darum, dem Gesetz oder Richtlinien zu folgen, sondern auch um die Gesundheit von allen. Also mal anders überlegt - stell dir vor, du entwickelst Symptome, kannst du das für deine freiwilligen Helfer und Freunde (die aufgrund der SChwierigkeit, den Abstand einzuhalten) ggü. dir selbst verantworten, wenn es mehrere erwischt? Nicht auszudenken, wenn es dich selbst erwischt (wo du ja sagst du willst mithelfen)... und als Koordinator wäre es in meinem Fall auch sehr unangenehm gewesen, wenn ich ausgefallen wäre...

In meinem Fall wäre außerdem ein geschlossener Baumarkt ein ziemlicher Sch... gewesen.

Ich verstehe definitiv den Wunsch zu starten, aus demselben Grund hab ich ja auch den Estrich trotzdem gemacht (wer weiß wenns sonst soweit ist). Aber da gings halt um 2 Tage, nur Estrich Schaufeln und abziehen, keine Helfer (außer ich selbst beim Schaufeln) und nicht viele Leute auf der Baustelle. Beim Rohbau siehts da anders aus...

Also wenns leicht geht würde ich verschieben

Das das ganzen mit dem Abstand einhalten nicht leicht ist kann ich mir vorstellen. 
Meine Überlegungen sind aber folgende:
Die Gefahr mit dem Anstecken wird im Herbst noch genauso gegeben sein. Ich denke das, wenn es gut geht, die Auflagen vielleicht ab Juni wieder gelockert werden, die Gefahr der Übertragung wird aber solange sein, solange es ein Impfmittel dagegen gibt. 

Um den ganzen Schei.. wirklich 100% aus dem Weg zu gehen müsste meiner Meinung nach eine Verschiebung auf 2021 nötig sein. 




1
  •  altehuette
  •   Gold-Award
1.4.2020  (#22)
Und 2021 stehen dann alle sofort bereit? Wenn die Baufirma schon anbietet den Baubeginn, würde ich schon zustimmen. Wenn ich jetzt ablehne, wird die Firma sicher nicht sofort parat stehen 2021! So schnell wirds eh heuer nicht gehen, denn nicht alle Firmen arbeiten normal weiter. Wer weiß, ob die Betonfirma liefert? zumindest kann man aber soweit vorbereiten, dass man dann schneller zum Zug kommt, wenn wieder alles läuft. Bei Bauherrenmithilfe würde ich aber max. die eigene Familie dazu nehmen, und keine "Freunde"! Glaube nämlich, die Familie der "Freunde" würde auch keine Freude haben damit, wenn Dieser wo im "Pfusch" mitarbeitet. Und gerade das ist der Punkt, die "Durchmischung" von Personen will man verhindern. Das zu Recht! 

1
  •  ap99
  •   Gold-Award
2.4.2020  (#23)

zitat..
Puch schrieb: Was bedeuten würde das nicht Mal ich als Bauherr auf der Baustelle helfen dürfte, geschweige den andere Helfer die bei Bauherren Mithilfe natürlich mit einkalkuliert sind?

 

zitat..
Hobbyplaner schrieb: Eine private Baustelle ist kein öffentlicher Ort, und arbeiten ist auch erlaut!

Mittlerweile gibt es dazu eine klare Ansage ... der Weg zur Baustelle ist (meinstens) öffentlicher Ort:
https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/bau/RS13-Arbeiten-durch-Private-auf-Baustellen-CW-171.pdf
https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/bau/RS07-COVID-Massnahmengesetz_Info2-CW-171.pdf

Hier sind immer die aktuellen/aktualisierten Informationen zu finden:
https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/bau/coronavirus-bauwirtschaft.html

3
  •  Beachflyer77
  •   Silber-Award
2.4.2020  (#24)
Insgesamt gesehen ist also die Erbringung von Bauarbeiten nur zulässig, wenn die Person
 keinen öffentlichen Raum betreten muss, um auf die Baustelle zu gelangen

Wenn man im Auto zur Baustelle fährt benützt man die Straße ist aber als Person nicht im öffentlichen Raum wenn das Auto privat ist

Ich denke im übrigen dass hier von der WKO natürlich so interprtiert wird das Ihre Mitglieder arbeiten dürfen und "Pfuscher" sind zumeist keine >Mitglieder.

Als Bauherr kann mir keiner verbieten auf die Baustelle zu fahren und mich dort um zu sehen. Das werde ich auch machen, wobei ich zugebe dass Hilfeleitung meinerseits auch nicht vorgesehen ist. Das mitbringen von Getränken ist ja keine Mithilfe

1
  •  Puch
2.4.2020  (#25)

zitat..
ap99 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Puch: Was bedeuten würde das nicht Mal ich als Bauherr auf der Baustelle helfen dürfte, geschweige den andere Helfer die bei Bauherren Mithilfe natürlich mit einkalkuliert sind?

 
__________________
Im Beitrag zitiert von Hobbyplaner: Eine private Baustelle ist kein öffentlicher Ort, und arbeiten ist auch erlaut!

Mittlerweile gibt es dazu eine klare Ansage ... der Weg zur Baustelle ist (meinstens) öffentlicher Ort:
https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/bau/RS13-Arbeiten-durch-Private-auf-Baustellen-CW-171.pdf
https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/bau/RS07-COVID-Massnahmengesetz_Info2-CW-171.pdf

Hier sind immer die aktuellen/aktualisierten Informationen zu finden:
https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/bau/coronavirus-bauwirtschaft.html

von Turbissimo

 
Vielen Dank für die Info, da ist es mal schwarz auf weiß klar definiert!

1
  •  doityourself
2.4.2020  (#26)

zitat..
Beachflyer77 schrieb: Wenn man im Auto zur Baustelle fährt benützt man die Straße ist aber als Person nicht im öffentlichen Raum wenn das Auto privat ist

 ich interpretiere das anders. Die Straße ist öffentlicher Raum. D.h. du bewegst dich mit deinem Auto auf öffentlichem Raum, was für den Zweck der Nachbarschaftshilfe dann nicht erlaubt wäre.


1
  •  Pandur8
2.4.2020  (#27)
Wie schwer kann es sein, darauf zu verzichten. Wenn jeder so denkt "Ma für mich gelten die Regeln nicht, ich kann sie ausdehnen wie ich will" sitzen wir im Sommer noch daheim! 

Und ja: Wir sind auch davon betroffen. Aber mir ist es lieber, dass es jetzt mal für 3-4 Wochen nicht weiter geht, als dass sich diese Krise noch länger zieht, nichts weiter geht und das nur weil sich einige nicht an Regeln halten können!

1
  •  Turbissimo
2.4.2020  (#28)

zitat..
Puch schrieb: Vielen Dank für die Info, da ist es mal schwarz auf weiß klar definiert!

Naja, klar definiert ist für mich schon was anderes. Wie man hier aus den Kommentaren schon sieht lässt das Schreiben wieder jede Menge Interpretationsspielraum .....

1
  •  philmo
2.4.2020  (#29)

zitat..
doityourself schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Beachflyer77: Wenn man im Auto zur Baustelle fährt benützt man die Straße ist aber als Person nicht im öffentlichen Raum wenn das Auto privat ist

 ich interpretiere das anders. Die Straße ist öffentlicher Raum. D.h. du bewegst dich mit deinem Auto auf öffentlichem Raum, was für den Zweck der Nachbarschaftshilfe dann nicht erlaubt wäre.

 Sorr aber was hat das für einen Sinn. Bitte kurz nachdenken was diese Maßnahmen eigentlich für einen Sinn haben sollen: Ein Verbreiten des Virus zu verhindern. Wenn ich bei meinem Wohnort in mein Auto steige, allein zur Baustelle fahre und dort wieder aussteige und alleine dort arbeite, ist die Ansteckungsgefahr gleich null. Dass die WKO diese Regelungen nun dazu nutzt, die Eigenleistung von Privatpersonen zu verhindern um ihren Mitgliedern mehr Geschäft zu verschaffen, ist doch totaler Schwachsinn bzw. hat null Sinn bezüglich der Ausbreitung des Coronavirus.


zitat..
Pandur8 schrieb: Wie schwer kann es sein, darauf zu verzichten. Wenn jeder so denkt "Ma für mich gelten die Regeln nicht, ich kann sie ausdehnen wie ich will" sitzen wir im Sommer noch daheim!

Kann ich nicht nachvollziehen. Wenn man sich mit 5 Kumpels auf der Baustelle trifft, klar das geht garnicht. Aber warum soll Eigenleistung grundsätzlich verboten sein wenn es zu keinerlei Ansteckungsgefahr kommt? Ich sehe hier nur wirtschaftliche Gründe und das kanns ja wohl nicht sein.




1
  •  Turbissimo
2.4.2020  (#30)

zitat..
philmo schrieb: Sorr aber was hat das für einen Sinn. Bitte kurz nachdenken was diese Maßnahmen eigentlich für einen Sinn haben sollen: Ein Verbreiten des Virus zu verhindern. Wenn ich bei meinem Wohnort in mein Auto steige, allein zur Baustelle fahre und dort wieder aussteige und alleine dort arbeite, ist die Ansteckungsgefahr gleich null. Dass die WKO diese Regelungen nun dazu nutzt, die Eigenleistung von Privatpersonen zu verhindern um ihren Mitgliedern mehr Geschäft zu verschaffen, ist doch totaler Schwachsinn bzw. hat null Sinn bezüglich der Ausbreitung des Coronavirus.

Naja vl hats den von doityourself schon erwähnten Sinn:
 

zitat..
doityourself schrieb: vielleicht gehts da aber auch im entferntesten Sinn darum: weniger Autofahren -> weniger Unfallgefahr -> weniger Belastung fürs Gesundheitssystem... -_-

 


1
  •  philmo
2.4.2020  (#31)
Die Beweggründe der WKO kann man auch aus Ihrem Schreiben schn herauserkennen. Bei der Aufzählung der Gründe für das Betreten öffentlichen Raums schreiben sie vollkommen suggestiv:
5. Spaziergang ohne Begleitung.

Auf der Seite des Sozialministeriums steht folgendes:
Es sind alle Aktivitäten im Freien erlaubt, sofern diese alleine oder mit Personen ausgeübt werden, die im gemeinsamen Haushalt leben und dabei gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird (Spazieren gehen, Radfahren, Laufen, Wandern etc.). Es gibt keine zeitliche Begrenzung für die Ausübung dieser Aktivitäten. Rechtsgrundlage ist u.a die "Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes" (siehe Rechtliches).

2
  •  philmo
2.4.2020  (#32)
Hier noch das Gesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011078

Dabei ist unter Punkt 5 nichteinmal definiert, dass es sich um Freizeitaktivität handeln muss. Gemäß dem Gesetz ist das alleinige Betreten öffentlichen Raums also grundsätzlich erlaubt, egal aus welchem Grund.

2
  •  doityourself
2.4.2020  (#33)
@philmo Ich tu ja nichts anderes als den Text zu interpretieren. Ob das Sinn macht oder nicht steht auf einem anderen Blatt Papier. Das die WKO natürlich etwas anders argument 
Auch ich bin während meines Wohnsitzes und der Baustelle hin und her gefahren... Wir sind genau in der Zeit eingezogen...

Bei Unklarheiten bzgl. Gesetz vs. Verordnung bitte googlen.

1
  •  philmo
2.4.2020  (#34)

zitat..
doityourself schrieb: Bei Unklarheiten bzgl. Gesetz vs. Verordnung bitte googlen.

 Ok sorry, es ist natürlich die Verordnung.


1
  •  Hobbyplaner
  •   Bronze-Award
2.4.2020  (#35)

zitat..
ap99 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Puch: Was bedeuten würde das nicht Mal ich als Bauherr auf der Baustelle helfen dürfte, geschweige den andere Helfer die bei Bauherren Mithilfe natürlich mit einkalkuliert sind?

 
__________________
Im Beitrag zitiert von Hobbyplaner: Eine private Baustelle ist kein öffentlicher Ort, und arbeiten ist auch erlaut!

Mittlerweile gibt es dazu eine klare Ansage ... der Weg zur Baustelle ist (meinstens) öffentlicher Ort:
https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/bau/RS13-Arbeiten-durch-Private-auf-Baustellen-CW-171.pdf
https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/bau/RS07-COVID-Massnahmengesetz_Info2-CW-171.pdf

Hier sind immer die aktuellen/aktualisierten Informationen zu finden:
https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/bau/coronavirus-bauwirtschaft.html

von doityourself, Turbissimo

 
Na schau, nicht einmal die WKO kann eine Verordnung richtig wiedergeben.
(und dafür gibt es auch noch Orden)

Der §2 Abs.5 wurde eh schon Zitiert, da gibt es kein "spazieren gehen".

Wie schon mehrfach erwähnt, darf man zur Baustelle kommen wenn man den Abstand einhält. Jedoch nicht mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, das verbietet §5

1
  •  bautech
  •   Gold-Award
2.4.2020  (#36)

zitat..
Hobbyplaner schrieb: Wie schon mehrfach erwähnt, darf man zur Baustelle kommen wenn man den Abstand einhält. Jedoch nicht mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, das verbietet §5

Ich seh das anders, der Par. 2 Abs. 5 beschreibt imho die Vorgehensweise, wenn du wegen den Absätzen 1-4 raus mußt... oder kannst den Par. 1 komplett ausblenden?

 


1
  •  Hobbyplaner
  •   Bronze-Award
2.4.2020  (#37)
Abs. 1-4 erlauben die Anreise auch mit Öffis. Bei Abs.5 jedoch nicht. Siehe dazu § 5!

1
  •  bautech
  •   Gold-Award
2.4.2020  (#38)

zitat..
Hobbyplaner schrieb: Abs. 1-4 erlauben die Anreise auch mit Öffis.

Unter den gültigen Einschränkungen... da steht nix von Eigenleistung auf Baustellen 

zitat..
Hobbyplaner schrieb: Siehe dazu § 5!

Lies bitte meinen Beitrag nochmals, ich bin der Meinung du darfst nur aus den in dem Paragraph 2 Absätze 1-4 genannten Gründen rausgehen... sonst wäre der Paragraph 1 ad absurdum

1
  •  philmo
2.4.2020  (#39)

zitat..
bautech schrieb: Lies bitte meinen Beitrag nochmals, ich bin der Meinung du darfst nur aus den in dem Paragraph 2 Absätze 1-4 genannten Gründen rausgehen... sonst wäre der Paragraph 1 ad absurdum

 Versteh ich nicht. Der Paragraph 2 beginnt mit dem Satz: Ausgenommen vom Verbot gemäß § 1 sind Betretungen, ...

 und darauf folgen die 5 Punkte. Punkt 5 ist also zu lesen als:
Ausgenommen vom Verbot gemäß § 1 sind Betretungen, wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen, gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.


1
  •  Hobbyplaner
  •   Bronze-Award
2.4.2020  (#40)
§ 1.Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten.

§ 2.Ausgenommen vom Verbot gemäß § 1 sind Betretungen (5) wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen, gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten

So ist das zu verstehen. Statt Absatz 5 könnt man  auch einen von 1-4 einsetzen.

Jedoch habe ich mich bei den öffis mit §5 geirrt! Das steht im §4
§ 4.
 Die Benützung von Massenbeförderungsmitteln ist nur für Betretungen gemäß § 2 Z 1 bis 4 zulässig, wobei bei der Benützung ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen einzuhalten ist.

Daraus ergibt sich ein Benützungverbot von öffentlichen Verkehrsmittel bei Ausnahmen lt. Abs 5

1
  •  Turbissimo
2.4.2020  (#41)
Ich verstehe schon was bautech meint.
Aber der Unterschied der im Punkt 5 des §2 vorkommt ist "im Freien".
§1 verbietet das Betreten von öffentlichen Orten - §2 Punkt 5 erlaubt aber das Betreten von öffentlichen Orten im Freien - somit wäre das aus meiner Sicht sinnvoll erklärt - ohne dass sich die Punkte widersprechen emoji


1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.


next