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Entscheidend ist, was beauftragt wurde. Ist Sichtqualität 1 nach ÖNORM B 2215:2017-12 beauftragt? Wenn nein, dann ist es zulässig. |
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Nein! Du schreibst das es zulässig sei, - mich würde interessieren, welchen Zusatnd ich nun endgültig in Kauf nehmen müsste. Ist theoretisch ein komplettes Ausgrauen nach erfolgter Oberflächenbehandlung nach einen Zeitraum von wenigen Monaten zu aktzeptieren? ABer wozu dann die Oberflächenbehandlung? - ISt ja nur reine Kosmetik! Hätte ich als Konsument nicht daruaf hingewiesen werden müssen, dass diese Art der Ausführung inerhalb kurzer Zeit ausgraut, umso eine höhere Qualität beauftragen zu können? |
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Das ist ja kein klassisches Vergrauen, so schnell geht das nicht. Ich tippe auch auf einen Bläuepilz. Betrifft anscheinend eher den Splint, weniger den Kern. |
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Der Zeitraum ist in der Norm meines Wissens nach irrelevant. Gute Frage. Das wäre ein Fall für Richter und Sachverständigen. Allerdings würde ich mir bei einer Klage kaum Chancen ausrechen. Im Baugewerbe gibt es Toleranzen für alle Gewerke und Holz ist ein Naturprodukt. Das sind Totschlagargumente. Der Hinweis nach der Qualität hätte eigentlich in erster Linie vom Ausschreiber (Architekten) kommen sollen. Die ausführende Firma trifft da meiner Meinung nach nur wenig Schuld. Mein Tipp: Ich verstehe das es dich ärgert. Aber lass dir aus Sicht eines Technikers und alten Holzbastler, und Hausbesitzer mit 300m2 Lärchenfassade eines sagen: Holz verändert sich optisch. Das ist normal. Im Lauf der Zeit gleichen sich Farbunterschiede aber auch an. Holz ist nicht homogen, aber gerade das macht den Baustoff auch sehr interessant. Und falls du tatsächlich gar nicht damit leben kannst, dann hättest du die Möglichkeit die Untersicht zu streichen (lasur oder deckend). |
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Das werde ich tun! - Ist halt ärgerlich, da doppelte Arbeit und dann auch noch Überkopf Streichen..... Ich ziehe meine Lehren daraus, dass zum Einen und zum Anderen bezahle ich auch genug dafür! Vor allem über den letzteren Umstand ärgere ich mich! Zu den Normen: Normen sind dazu da, um Arbeitsprozesse zu vereinheitlichen und für die Durchführung ein Maß an Soll-Standarts festzulegen. So weit ist es nun gekommen: Bestellt man einen Dachstuhl, muss man, um sich eine halbwegs in ordentliche Ausführung erwarten zu können (damit meine ich die Untersicht) die Sichtqualität gemäß der Norm beauftragen. Habe das nicht vor, wobei ich mir nicht anmessen würde, ein Urteil vorzugreifen! Wie gesagt, ich ziehe meine Lehren aus diesen Kardinalfehler und hab den Thema eigentlich nichts mehr hinzuzufügen! |
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Wie hier schon geschrieben ist das nicht die normale Vergrauung aufgrund von Verwitterung (das passiert nicht in 2 Wochen), sondern wohl Bläue. Für die weitere Entwicklung der Holzfarbe ist hauptsächlich entscheidend, wieviel Sonne hinkommt und ob es Nass werden kann. Mehr Licht sorgt für schnelleres gelbes Abdunkeln und Nässe wäscht die Farbe dann raus. Farblose Anstriche ändern hieran wenig bis gar nichts. Ich hab die zum Beispiel innen beim Sichtholz nur gemacht, damit zum Beispiel Fliegendreck abputzbar bleibt bzw. auch Fingerabdrücke nicht zu Verfärbungen führen. Ansonsten hat meine Fichte zu den Lärchenfenstern farblich schon stark aufgeholt. Außen hab ich sehr viel Sichtholz, aber das ist alles mit Pullex Plus (in Farbe Lärche) gestrichen bzw. getaucht. Bei den stärker bewitterten Säulen, habe ich heuer nach 3 Jahren erstmals vorbeugend nachgestrichen, aber bei der Untersicht wird das wohl erst nach vielen Jahren nötig sein. Das ist auch keine Farbe die abblättern kann, sondern eine Lasur die für Auffrischung einfach überstrichen werden kann. Für die Wände meines Kellerersatzraumes hab ich allerdings vorvergraute Lärchenrhomben verwendet. Ist ein schöner Kontrast zur Lärchenfarbe. |
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Sehr saubere Ausführung! Die Türe hast vermutl. als Schiebetüre ausgeführt? Hast das alles selbst geplant und umgesetzt? |
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Ja, mit Unterstützung meines Vaters. Die Tür ist eine Schiebetür. |
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