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Die Sparren "arbeiten" bzw. reissen und reagieren durch die Masse einfach viel mehr auf Feuchte/Temperaturschwankungen. Transparente UV Blocker sind ihr Geld nicht wert und müssen auch jährlich fast erneuert werden. Der alte Holzwurm weiss dass jeder Anstrich eigentlich nur eine optische Geschichte ist.... 1 |
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Der UV Blocker war der 2. Anstrich. Wo liegt hier Deiner Ansicht nach der Wurm?! Die Untersicht wurde in farblos bestellt und dementsprechend Oberflächenbehandelt. Bei ordentlicher Materialwahl müsste man ungeachtet der Eigenschaften von Holz davon ausgehen können, dass der visuelle Effekt zumondest ein paar Jahre anhält! Dass man Holz von Zeit zu Zeit pflegen muss, da geb ich Dir Recht! Für mich stellt sich die Frage: Kann man dass als Kunde bemängeln?! |
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Wenn du keine Sichtqualiät beim Holz bestellt hast, kannst du gar nichts bemängeln. Handelt es sich um KVH holz oder normales Schnittholz? Im normalen KVH darf z.B. ein gewisser Anteil Käferholz, welches verfärbt ist verarbeitet werden. Die Verfärbungen können auch von einem Bläuepilz entstehen, ist aber nur eine optischer Mangel. Du musst wohl damit leben, oder färbig streichen vor den Fassadenarbeiten. Erfahrungsgemäß schaust du da nie wieder rauf nach einer gewissen Zeit. |
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Was erwartest dir? Holz ist ein Naturprodukt, was willst da machen? Ich kann dir nur sagen, dass keiner rauf schaut. Wir haben die Untersicht verkleidet und uns vorher elends lange den Kopf zerbrochen... Schlussendlich schauen wir nicht mal mehr rauf. |
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160mm Pfarren in KVH, Pfetten in Leimholz Diese Variante hab ich auch schon in Erwägung gezogen. Ist klar, -ein Naturprodukt. Aber man behandelt es ja nicht zum Spaß! Eine gewisse Beständigkeit gegen Witterungseinflüssen usw. sollte das dann schon zur Folge haben. - Und ja, diese Verfärbungen waren zum Zeitpunkt der Montage nicht vorhanden. Des weiteren macht man sich ja ein Bild zuvor. Wir haben einige Dachstühle von Bekannten gesehen, wo dies nicht der Fall war/ist. Für mich als Leie sieht dass so aus, als ob es auf zu einen zu hohen Restfeuchteanteil zurückzuführen wäre. |
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Restfeuchtegehalt und die Lagerung / Dauer der Lagerung des Holzes ist da sicher ein Thema. Was sagt der Zimmerer dazu? Hast du einen Sichtdahstuhl bestellt? Ist der Dachstuhl im Innenbereich auch auf Sicht? |
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Der Zimmerer meint, dass auf die Oberflächenbehandlung zurückzuführen sein könnte. Er meint aber auch, falls es ein Thema der Restfeuchte sein sollte, dass das wieder vergehen würde, - was ich ehrlich gesagt für nen Blödsinn halte. Der Dachstuhl im Innenbereich ist nicht sichtbar, daher unbehandelt. Die Nut- und Federbretter an der Untersicht weisen keinerlei Veränderungen auf. |
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Holz verfärbt sich im Lauf der Zeit. Zu Beginn sieht man den Unterschied stärker, im Lauf der Zeit gleicht sich das an. In dem konkreten Fall finde ist es völlig im üblichen Rahmen. Hier etwas zum Nachlesen: http://www.holzfragen.de/seiten/blaeue.html https://noe.lko.at/verblautes-holz-ursache-und-auswirkung+2400+2624155 1 |
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Wir sprechen hier von einem Zeitraum von 2 Wochen. Mir wurde bei der Farbtonwahl vom Zimmerer mitgeteilt, dass diese Naturfarbe mit der Zeit vergilbt. Wenns aber schon nach 2 Wochen die Sparren grau werden, dann finde ich das sonderbar. |
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Den Bildern nach würde ich das auch so einschätzen. Sieht bei uns zum Teil ähnlich aus. Bei uns war die Bläue vor dem streichen (relativ farbloser Schutzanstrich) recht unauffällig und ist erst mit diesem Anstrich in voller Pracht erschienen. Könnte also die Aussage von deinem Zimmerer unterstreichen, aber bei uns war das am Tag nach dem streichen zu sehen und nicht 2 Wochen danach. Aber Bemängelungsgrund ist es keiner wen du nicht explizit Sichtqualität bestellt hast. |
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Also die sichtbare Untersichtverkleidung muss explizit in "Sichqualität" vertraglich deklariert werden, um nachfolgend diese gräuliche Verfärbung zu vermeiden, - seh ich das richtig?! |
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Ich hab gerade in der Norm nachgesehen: Wenn ÖNORM B 2215:2017-12 Vertragsgrundlage ist und Sichtqualität 2 beauftragt wurde, dann sind Bläue und Rotstreif nicht zulässig. Bei Sichtqualität 1 sind Verfärbungen zulässig. |
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90% wird nur zum "Spaß" behandelt. Bei ordentlicher Ausführung ist so etwas nicht notwendig, rein optisch relevant. Man macht sich damit nur "Arbeit" ohne wirklichen Nutzen. Der Witterungsschutz bei dir erfolgt durch die Dachhaut. Gegen welche Witterungseinflüsse sollte der Anstrich schützen? Zum UV-Schutz wurde schon einige geschrieben. Gegen das Unausweichliche hat man keine Chance. Und dass durch eine farblose Beschichtung die vorhandene Holzfärbung verstärkt wird, ist auch nicht neu => Die Blaufärbung wurde/wird durch die Beschichtung noch deutlicher Sichtbar. |
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So wie es jetzt ist, werd ichs auf jedem Fall nicht lassen! Wenn man verschiedene Farbtypen zur Auswahl hat, eine Anstrich wählt, um den Alterungs- und Witterungsprozess entgegenzuwirken und dann es wider Erwartens nach 2 Wochen zu deutlichen Vergärbungen/Ausgrauungen kommt, dann behaupte ich als Laie und "NichtHolzExperte" das hier etwas nicht in Ordnung ist! |
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entscheiden musst es du, du wirst aber noch viele Nerven beim Hausbauen verlieren, da kommen noch einige Dinge auf einen zu die man anders erwartet hat - unabhängig wie gut man geplant hat und wie gut die Firmen sind 🤠 |
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Spar dir die Nerven, du wirst sie noch brauchen. Meinungen kann man viele haben, am dazulernen hindert es einen aber nicht. |
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Ja, da geb ich Dir vollinhaltlich Recht! Danach sind immer alle klüger, die die es davor schon waren aber auch die, die es davor nicht waren:) |
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Der was sich mit natürlicher Verfärbung des Holzes nicht abfinden will, muss halt alles mit Alu verkleiden. Streichen ist da nicht der richtige Weg. Wennst mal einmal gestrichen hast, dann muss man immer wieder streichen, sonst wirds dann unansehnlicher. Schminken verlängert ja auch nicht das Leben. Viel wichtiger ist, dass Holz vor Dauerfeuchtigkeit geschützt wird. Man sieht es bei Balkonen die mit Holzbretter gesichert sind, die faulen relativ schnell, weil sie durch das giessen der Balkonblumen immer feucht sind. Bei Balkonen wird jetzt immer mehr auf Alu gesetzt. Da ist dann Ruhe. |
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Nachstreichen wäre für mich nich das Thema.... Nur hätte ich damit in ein paar Jahre gerechnet:) Aber was ich mir erwartet hätte, wäre die Ausführung in dieser Qualität: |
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Entscheidend ist, was beauftragt wurde. Ist Sichtqualität 1 nach ÖNORM B 2215:2017-12 beauftragt? Wenn nein, dann ist es zulässig. |
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