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Hat niemand eine Antwort für mich? - Danke im Voraus!! |
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doch...
wegen kautionsband und deckungsstock bitte in der jeweiligen rechtsabteilung deiner bank nachfragen lassen. das ist zu komplex und zu viel zu erklären und übers forum geht das sicher nicht lückenlos ohne verständnissprobleme. .... du als verbraucher (also kein unternehmer) hast diese rechte generell. welche aufrechnung meinst du genau? |
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Ok danke.
Die Aufrechnung von Gegenforderungen gegenüber meinem in die Pleite geschlitterten Kreditgeber, die laut Hypothekenbankgesetz ausgeschlossen ist, sobald man im Deckungsstock aufgenommen ist und somit meine Hypothek quasi als Wertpapier eben an einen Dritten weiterverscherbelt wurde. Gibt's da mehrere?? |
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Du hast keine Nachteile duch die Aufnahme in den Deckungsstock.
Diese Aufnahme (= Widmung der Forderung als Sondervermögen) bleibt ohne Einfluss auf das Kreditvertragsverhältnis. Sollte der Kreditgeber insolvent werden, was eher ned da fall sei wird, hats folgende auswirkungen fürn kreditnehmer. du kannst die die kreditverbindlichkeit nicht mit deinen forderungen aufrechnen (aufrechnungsverzicht heisst das) aber durch die einlagensicherung wie du eh schon gesagt hast, in höhe von 100k ist dein konto und sparguthaben ohnedies gedeckt. depots bleiben von dem aufrechnungsverzicht unberührt (weils a sondervermögen darstellt) etwas klarer jetzt? |
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Danke für dein feedback... klar wie Kloßbrühe! |
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sehr gut.. gerne wieder |