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Deckungsstock: Rückzahlung & Konditionen

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  •  shark2005
24.3. - 29.3.2014
6 Antworten 6
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An die Finanzexperten:

Welche (weiteren) Nachteile hat die Aufnahme in den Hypotheken Deckungsstock?
"Öffentlichere" Schulden durch das Kautionsband und der Aussschluss der Aufrechnung ist mir soweit klar, aber sonst noch etwas über das man gerne mal stolpert? Können Konditionen (speziell der Aufschlag) irgendwie im Deckungsstock zu meinen Ungunsten verändert werden?? Ändert sich in irgendeiner Form das Recht auf Rückzahlung laut § 16 VKrG?

Habe ich die Rechte nach § 16 VKrG eigentlich generell (wie z.B. keine Entschädigungsleistung wenn der vorzeitig zurückgezahlten Betrag 10 000 Euro innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht übersteigt) oder nur wenn das explizit im Kreditvertrag so vermerkt ist?

Ist der Ausschluss der Aufrechnung wirklich ein Nachteil? Bis 100.000 Euro deckt die Einlagensicherung, d.h. für mich wenn ich nicht mehr Guthaben (in welcher Form auch immer) bei bzw. Forderungen gegenüber meinem Darlehensgeber habe, der in die Insolvenz schlittert, brauche ich ja eh nicht unbedingt eine direkte Aufrechnung im Fall der Fälle?!?!

Danke!!

  •  shark2005
25.3.2014  (#1)
Hat niemand eine Antwort für mich? - Danke im Voraus!!

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  •  rk515
  •   Gold-Award
25.3.2014  (#2)
doch...

wegen kautionsband und deckungsstock bitte in der jeweiligen rechtsabteilung deiner bank nachfragen lassen. das ist zu komplex und zu viel zu erklären und übers forum geht das sicher nicht lückenlos ohne verständnissprobleme.

zitat..
shark2005 schrieb: Habe ich die Rechte nach § 16 VKrG eigentlich generel


.... du als verbraucher (also kein unternehmer) hast diese rechte generell.

zitat..
shark2005 schrieb: Ausschluss der Aufrechnung


welche aufrechnung meinst du genau?


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  •  shark2005
25.3.2014  (#3)
Ok danke.

Die Aufrechnung von Gegenforderungen gegenüber meinem in die Pleite geschlitterten Kreditgeber, die laut Hypothekenbankgesetz ausgeschlossen ist, sobald man im Deckungsstock aufgenommen ist und somit meine Hypothek quasi als Wertpapier eben an einen Dritten weiterverscherbelt wurde.

Gibt's da mehrere??

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  •  rk515
  •   Gold-Award
27.3.2014  (#4)
Du hast keine Nachteile duch die Aufnahme in den Deckungsstock.
Diese Aufnahme (= Widmung der Forderung als Sondervermögen) bleibt ohne Einfluss auf das Kreditvertragsverhältnis.
Sollte der Kreditgeber insolvent werden, was eher ned da fall sei wird, hats folgende auswirkungen fürn kreditnehmer.
du kannst die die kreditverbindlichkeit nicht mit deinen forderungen aufrechnen (aufrechnungsverzicht heisst das)
aber durch die einlagensicherung wie du eh schon gesagt hast, in höhe von 100k ist dein konto und sparguthaben ohnedies gedeckt.
depots bleiben von dem aufrechnungsverzicht unberührt (weils a sondervermögen darstellt)

etwas klarer jetzt?

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  •  shark2005
27.3.2014  (#5)
Danke für dein feedback... klar wie Kloßbrühe! emoji

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  •  rk515
  •   Gold-Award
29.3.2014  (#6)
sehr gut.. gerne wieder

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