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Zusätzlicher Potentialausgleich ist im Regelfall nur erforderlich, wenn leitende Körper/Gehäuse zusätzlich zum Schutzleiter noch anden Pot-Ausgleich angeschlossen werden müssen (z.B. Metallgehäuse von Wechselrichtern, metallene Standverteiler usw.). Kann sein, dass es bei dir nicht notwendig ist, wenn keine Komponenten zum einbinden gibt. Nach aktueller ÖVE E8101 bzw. E8014 muss die Erdungsanlage detailliert dokumentiert werden. Da die Baufirmen das im Regelfall nicht können/wollen sollte das eh schon der Elektriker gemacht haben. Würd ich einfordern. Welche Spannungsabfälle sind im Bericht angegeben (gemessen)? Sollte, glaube ich, bei Endstromkreisen 4% nicht übersteigen (ab Übergabestelle Netzbetreiber). Wenn es z.B. bei einer weit entfernten Kraftsteckdose (mit lange Anspeisung) 5% sind und der Rest passt wird es in der Praxis kein Problem sein. Ich würds aber aufklären lassen was/warum nicht passt. |
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