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EEG gründen offene themen

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  •  stefan4713
11.7.2024 - 30.1.2025
140 Antworten | 24 Autoren 140
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150
jo, sehr viele stunden gelesen, auch hier im forum
ausgangssituation - vom 1.11.23 bis 28.2.24 schon fast 1.000 kwh eingespeist
wochenendhaus der freundin (eigentümer) soll im ersten schritt "verbandelt" werden
wohnung meiner schwester wie auch meinem vater den strom zu "überlassen"
aber

vereinsstatuten - hat jemand so eine einfache vorlage was da alles reingehört, wie sowas aussieht? jene die  ich von öffentlichen seiten heruntergeladen hab, sind 8 seiten lang

und - wo melde ich einen verein an? gemeinde / bezirkshauptmannschafft?

weitere zusammengetragene infos:
  • unterschiedliche trafostationen & umspannwerke daher BEG
  • EDA portal anmelden sobald die notwendigen unterlagen da sind
  • STEG eeg anmeldeprozeß
  • keine dienstleister, da im ersten step nix zu verrechnen ist
  • smartmeter sind installiert, aber der umstellungsprozeß opt-in dauert noch
  • gibts hoppalas über die der eine oder andere gestolpert ist, die zeit kosten?

vlt hat jemand unterstützende infos - danke

  •  thohem
25.11.2024  (#121)

zitat..
npalko schrieb: Puh, einiges an Aufwand (vor allem jedes Jahr mit Kassasprüfung, Versammlung....) für 2 Mitglieder.

?
Kassaprüfung brauchst bei der Form nicht, da nu alles nur verschenkst. Eine einfache Einnahmen (Null) - Ausgabenrechnung (Null) reicht da. Keine Meldung an die Finanz notwendig, du musst nur am Anfang den Verein einmal melden.

Jahreshauptversammlung ist bei uns Weihnachten :)


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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
4.12.2024  (#122)
Muss man zur Gründung wirklich physisch auf die BH? Mit dem fertigen Formular und den Statuten im Schlepptau und paar Euros für die Gebühr? Dachte das geht auch schon mit einem interface. Anscheinend aber nur fürs Formular als Ausfüllhilfe. 😆
Zumindest in Kärnten geht hier nix elektronisch über ID Austria und Co.

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  •  thohem
4.12.2024  (#123)

zitat..
Innuendo schrieb: Muss man zur Gründung wirklich physisch auf die BH? Mit dem fertigen Formular und den Statuten im Schlepptau und paar Euros für die Gebühr? Dachte das geht auch schon mit einem interface. Anscheinend aber nur fürs Formular als Ausfüllhilfe. 😆
Zumindest in Kärnten geht hier nix elektronisch über ID Austria und Co.

Ich hab das ganze Zeug der Landespolizeidirektion per Mail geschickt. Paar Tage später kam dann von der BH alles wieder unterschrieben retour samt den 16 oder 18€ Gebührenvorschreibung. Mit ID-A geht da nix, das braucht man viel zu selten, als dass es dort Sinn machen würde


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  •  stefan4713
5.12.2024  (#124)

zitat..
Innuendo schrieb:

Muss man zur Gründung wirklich physisch auf die BH? Mit dem fertigen Formular und den Statuten im Schlepptau und paar Euros für die Gebühr? Dachte das geht auch schon mit einem interface. Anscheinend aber nur fürs Formular als Ausfüllhilfe. 😆
Zumindest in Kärnten geht hier nix elektronisch über ID Austria und Co.

ich war nicht auf der BH - ging alles über mail und telefon
statuten und vereinsgründungs-formular/anzeige auch ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt, gemailt - fertig


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  •  lefrog
16.12.2024  (#125)
Ich bekomme seit 5.12. keine Antworten auf "Anfordern von Energiedaten".
Hat sonst noch jemand dieses Problem bei Netz NÖ?

Ist es weiters normal dass der Einspeisezähltpunkt jeden Morgen den Prozess "Anfordern von Energiedaten" startet?


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  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
16.12.2024  (#126)
Ich hätte da auch eine Frage:
Bin bei einem kleinen privaten Netzbetreiber und der Smartmeter hatte noch nie eine Verbindung (seit Jahren). Nachdem ich demnächst auch eine EEG gründen will, frage ich mich, wie lange der Netzbetreiber Zeit hat, den Zähler kommunikativ zu schalten. 
Weiß das vielleicht wer, ob es hier eineRegelung gibt?

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
16.12.2024  (#127)

zitat..
BungalowImGruen schrieb:

Weiß das vielleicht wer, ob es hier eineRegelung gibt?

2 Monate

https://energiegemeinschaften.gv.at/messung-und-aufteilung

Die Installation jenes intelligenten Messgerätes muss beim Netzbetreiber angefordert werden. Jene Anforderung für die betroffenen Zählpunkte wird in der Regel über den EDA-Aktivierungsprozess zur Energiegemeinschaft angestoßen. Der Netzbetreiber hat zwei Monate Zeit, das intelligente Messgerät zu installieren.

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  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
16.12.2024  (#128)

zitat..
PVAndyE schrieb: 2 Monate

Danke! 👍


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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
17.12.2024  (#129)

zitat..
DominikM schrieb: Wir haben nämlich auch vor in der Familie uns den Strom zu verschenken. Und da wir in Wien u Nö wohnen wirds wohl ne BEG sein müssen. Danke

 

zitat..
npalko schrieb: Weiss wer wann p2p endlich kommt? Das sollte ja diesen Aufwand ersparen.


Die Energiegemeinschaft Premstätten bietet so etwas an. Wenn Einspeiser und Empfänger angemeldet sind kann der Einspeiser den Empfängerzählpunkt als ZERO anmelden und dann werden die konsumierten kWh direkt den Eingespeisten gegengerechnet.
Machen wir auch so, spart Verein, Statuten, Versammlung, Abrechnung, ...

https://www.eeg-premstaetten.at/

Tarife: Regional ZERO, Austria ZERO

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  •  streicher
  •   Gold-Award
17.12.2024  (#130)

zitat..
derLandmann schrieb:

──────..
DominikM schrieb: Wir haben nämlich auch vor in der Familie uns den Strom zu verschenken. Und da wir in Wien u Nö wohnen wirds wohl ne BEG sein müssen. Danke
───────────────

 

──────..
npalko schrieb: Weiss wer wann p2p endlich kommt? Das sollte ja diesen Aufwand ersparen.
───────────────

Die Energiegemeinschaft Premstätten bietet so etwas an. Wenn Einspeiser und Empfänger angemeldet sind kann der Einspeiser den Empfängerzählpunkt als ZERO anmelden und dann werden die konsumierten kWh direkt den Eingespeisten gegengerechnet.
Machen wir auch so, spart Verein, Statuten, Versammlung, Abrechnung, ...

https://www.eeg-premstaetten.at/

Tarife: Regional ZERO, Austria ZERO

Aber doch nur dynamisch und nicht komplett bevorzugt oder?
Bei 7Energy das gleiche und die gehören genauso wie Premstätten zu EG-Austria.




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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
18.12.2024  (#131)
Um die Servicegebühr kommt aber der Bezieher halt nicht drumm herum. 

Servicegebühr (Dienstleister) 0 ct/kWh 2 ct/kWh exkl. Steuer

Wenn man verschenkt, dann is es halb so wild mit Verein, Statuten, etc... 😁

"Hinweis: Der Regional Zero ist kein Peer-to-Peer Tarif (Anm.: hier muss die gesetzliche Grundlage noch geschaffen werden; Stand: 02/2024). Die bilanzielle Berücksichtigung deines Zero-Stroms erfolgt nach der dynamischen Energieverteilung unter den EEG-Mitgliedern."

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  •  gerhardg
18.12.2024  (#132)

zitat..
Innuendo schrieb:

"Hinweis: Der Regional Zero ist kein Peer-to-Peer Tarif (Anm.: hier muss die gesetzliche Grundlage noch geschaffen werden; Stand: 02/2024). Die bilanzielle Berücksichtigung deines Zero-Stroms erfolgt nach der dynamischen Energieverteilung unter den EEG-Mitgliedern."

Ja aber das heißt was?
Dass nicht garantiert ist, dass der Beschenkte den Strom auch wirklich bekommt?


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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
18.12.2024  (#133)

zitat..
gerhardg schrieb

Ja aber das heißt was?

Dass nicht garantiert ist, dass der Beschenkte den Strom auch wirklich bekommt?

Natürlich nicht
Zuerst wird die Energiezuteilung gemacht, dann abgerechnet.


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  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
29.1.2025  (#134)
Unsere EEG wird hoffentlich diese Woche in Betrieb gehen. 😅

Weiß eigentlich jemand, ob man unter dem Dach eines einzelnen Vereins mehrere Energiegemeinschaften betreiben könnte?
Z.B. eine lokale EEG vor Ort und eine BEG für die Verwandten in einem anderen Bundesland?

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  •  Paul_O
  •   Bronze-Award
29.1.2025  (#135)
Ich hab mich etwas eingelesen bezüglich Gründung einer Familien EEG, zum Thema Vorstandsrollen finde ich widersprüchliche Angaben:

- Vereinsgründung ist mit 2 Personen möglich, OK
- innerhalb eines Jahres muss der Vorstand bekannt gegeben werden, bestehend aus Obman, Kassier und Schriftführer, die Stellvertreter können wechselseitig nominiert werden
- als Rechnungsprüfer können auch Personen außerhalb des Vereins nominiert werden

Kann ich nun den Vorstand mit 2 Personen besetzen oder müssen das mindestens 3 Personen sein?

Es wären nur zwei Teilnehmer in der EEG angedacht. Wenn 3 Personen erforderlich sind, kann eine Rolle meine Frau übernehmen? Sie ist ja auch berechtigt als teilnehmender Netzbenutzer, hat aber keinen eigenen Zählpunkt?

Ich tendiere fast dazu die Beschlussfassung vom neuen ElWG abzuwarten, gibt es aktuelle Informationen wann das passieren wird?

lg Paul


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  •  helyx
  •   Gold-Award
29.1.2025  (#136)
Der Verein kann auch Vorstandsmitglieder ohne Zählpunkt haben. Dem Vereinsgesetz sind ja Zählpunkt egal.

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  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
29.1.2025  (#137)

zitat..
Paul_O schrieb: Kann ich nun den Vorstand mit 2 Personen besetzen oder müssen das mindestens 3 Personen sein?

Es reichen 2 Personen für den Vorstand. Bei uns: Obmann und -Stellvertreter. In den Stauten ist geregelt, dass, falls es keinen Kassier oder Schriftführer bzw. auch keine Stellvertreter gibt, deren Agenden vom Obmann oder Obmann-Stv. übernommen werden.
Kassaprüfer sind zwei separate Personen, die nicht im Vorstand sind (bzw. nicht sein dürfen).

Diese zwei Personen (Obmann und -Stellvertreter) sind in unserem Fall auch die einzigen Mitglieder des Verein.

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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
29.1.2025  (#138)
Genauso. Hab die Statuten nur minmal anpassen müssen damit Beschlüsse eben einstimmig abgesegnet werden wenn nur 2 Personen vorhanden sind. Kann gerne als Vorlage weiterleiten. 
Wir sind nur 2 in einer lokalen EEG und verschenken den Strom darin. 😁

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  •  thohem
29.1.2025  (#139)

zitat..
Paul_O schrieb: Ich tendiere fast dazu die Beschlussfassung vom neuen ElWG abzuwarten, gibt es aktuelle Informationen wann das passieren wird?

Die Vereinsgründung ist ja unabhängig davon und dauert auch etwas, je nach Motivation der Bearbeiter....

Wenn es nur innerhalb der Familie ist, dann sind die Statuten ja eh ein reiner Papiertiger.
Hab die bei uns absichtlich etwas komplexer gehalten, da ich auch enge Freunde und Bekannte dazugenommen habe
Mehr Bundesländer => mehr Abdeckung bei lokalem Schlechtwetter


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  •  Paul_O
  •   Bronze-Award
30.1.2025  (#140)

zitat..
BungalowImGruen schrieb

Es reichen 2 Personen für den Vorstand. Bei uns: Obmann und -Stellvertreter. In den Stauten ist geregelt, dass, falls es keinen Kassier oder Schriftführer bzw. auch keine Stellvertreter gibt, deren Agenden vom Obmann oder Obmann-Stv. übernommen werden.

Dass man es mit einer entsprechenden Ausformulierung der Statuten regeln kann ist super, ich hätte die Vorgaben im VereinsG als strikt interpretiert...




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