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? Kassaprüfung brauchst bei der Form nicht, da nu alles nur verschenkst. Eine einfache Einnahmen (Null) - Ausgabenrechnung (Null) reicht da. Keine Meldung an die Finanz notwendig, du musst nur am Anfang den Verein einmal melden. Jahreshauptversammlung ist bei uns Weihnachten :) |
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Muss man zur Gründung wirklich physisch auf die BH? Mit dem fertigen Formular und den Statuten im Schlepptau und paar Euros für die Gebühr? Dachte das geht auch schon mit einem interface. Anscheinend aber nur fürs Formular als Ausfüllhilfe. 😆 Zumindest in Kärnten geht hier nix elektronisch über ID Austria und Co. |
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Ich hab das ganze Zeug der Landespolizeidirektion per Mail geschickt. Paar Tage später kam dann von der BH alles wieder unterschrieben retour samt den 16 oder 18€ Gebührenvorschreibung. Mit ID-A geht da nix, das braucht man viel zu selten, als dass es dort Sinn machen würde |
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ich war nicht auf der BH - ging alles über mail und telefon statuten und vereinsgründungs-formular/anzeige auch ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt, gemailt - fertig |
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Ich bekomme seit 5.12. keine Antworten auf "Anfordern von Energiedaten". Hat sonst noch jemand dieses Problem bei Netz NÖ? Ist es weiters normal dass der Einspeisezähltpunkt jeden Morgen den Prozess "Anfordern von Energiedaten" startet? |
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Ich hätte da auch eine Frage: Bin bei einem kleinen privaten Netzbetreiber und der Smartmeter hatte noch nie eine Verbindung (seit Jahren). Nachdem ich demnächst auch eine EEG gründen will, frage ich mich, wie lange der Netzbetreiber Zeit hat, den Zähler kommunikativ zu schalten. Weiß das vielleicht wer, ob es hier eineRegelung gibt? |
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2 Monate https://energiegemeinschaften.gv.at/messung-und-aufteilung Die Installation jenes intelligenten Messgerätes muss beim Netzbetreiber angefordert werden. Jene Anforderung für die betroffenen Zählpunkte wird in der Regel über den EDA-Aktivierungsprozess zur Energiegemeinschaft angestoßen. Der Netzbetreiber hat zwei Monate Zeit, das intelligente Messgerät zu installieren. |
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Danke! 👍 |
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Die Energiegemeinschaft Premstätten bietet so etwas an. Wenn Einspeiser und Empfänger angemeldet sind kann der Einspeiser den Empfängerzählpunkt als ZERO anmelden und dann werden die konsumierten kWh direkt den Eingespeisten gegengerechnet. Machen wir auch so, spart Verein, Statuten, Versammlung, Abrechnung, ... https://www.eeg-premstaetten.at/ Tarife: Regional ZERO, Austria ZERO |
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Aber doch nur dynamisch und nicht komplett bevorzugt oder? Bei 7Energy das gleiche und die gehören genauso wie Premstätten zu EG-Austria. |
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Um die Servicegebühr kommt aber der Bezieher halt nicht drumm herum.
Wenn man verschenkt, dann is es halb so wild mit Verein, Statuten, etc... 😁 "Hinweis: Der Regional Zero ist kein Peer-to-Peer Tarif (Anm.: hier muss die gesetzliche Grundlage noch geschaffen werden; Stand: 02/2024). Die bilanzielle Berücksichtigung deines Zero-Stroms erfolgt nach der dynamischen Energieverteilung unter den EEG-Mitgliedern." |
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Ja aber das heißt was? Dass nicht garantiert ist, dass der Beschenkte den Strom auch wirklich bekommt? |
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Natürlich nicht Zuerst wird die Energiezuteilung gemacht, dann abgerechnet. |
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Unsere EEG wird hoffentlich diese Woche in Betrieb gehen. 😅 Weiß eigentlich jemand, ob man unter dem Dach eines einzelnen Vereins mehrere Energiegemeinschaften betreiben könnte? Z.B. eine lokale EEG vor Ort und eine BEG für die Verwandten in einem anderen Bundesland? |
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Ich hab mich etwas eingelesen bezüglich Gründung einer Familien EEG, zum Thema Vorstandsrollen finde ich widersprüchliche Angaben: - Vereinsgründung ist mit 2 Personen möglich, OK - innerhalb eines Jahres muss der Vorstand bekannt gegeben werden, bestehend aus Obman, Kassier und Schriftführer, die Stellvertreter können wechselseitig nominiert werden - als Rechnungsprüfer können auch Personen außerhalb des Vereins nominiert werden Kann ich nun den Vorstand mit 2 Personen besetzen oder müssen das mindestens 3 Personen sein? Es wären nur zwei Teilnehmer in der EEG angedacht. Wenn 3 Personen erforderlich sind, kann eine Rolle meine Frau übernehmen? Sie ist ja auch berechtigt als teilnehmender Netzbenutzer, hat aber keinen eigenen Zählpunkt? Ich tendiere fast dazu die Beschlussfassung vom neuen ElWG abzuwarten, gibt es aktuelle Informationen wann das passieren wird? lg Paul |
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Der Verein kann auch Vorstandsmitglieder ohne Zählpunkt haben. Dem Vereinsgesetz sind ja Zählpunkt egal. |
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Es reichen 2 Personen für den Vorstand. Bei uns: Obmann und -Stellvertreter. In den Stauten ist geregelt, dass, falls es keinen Kassier oder Schriftführer bzw. auch keine Stellvertreter gibt, deren Agenden vom Obmann oder Obmann-Stv. übernommen werden. Kassaprüfer sind zwei separate Personen, die nicht im Vorstand sind (bzw. nicht sein dürfen). Diese zwei Personen (Obmann und -Stellvertreter) sind in unserem Fall auch die einzigen Mitglieder des Verein.
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Genauso. Hab die Statuten nur minmal anpassen müssen damit Beschlüsse eben einstimmig abgesegnet werden wenn nur 2 Personen vorhanden sind. Kann gerne als Vorlage weiterleiten. Wir sind nur 2 in einer lokalen EEG und verschenken den Strom darin. 😁
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Die Vereinsgründung ist ja unabhängig davon und dauert auch etwas, je nach Motivation der Bearbeiter.... Wenn es nur innerhalb der Familie ist, dann sind die Statuten ja eh ein reiner Papiertiger. Hab die bei uns absichtlich etwas komplexer gehalten, da ich auch enge Freunde und Bekannte dazugenommen habe Mehr Bundesländer => mehr Abdeckung bei lokalem Schlechtwetter
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Dass man es mit einer entsprechenden Ausformulierung der Statuten regeln kann ist super, ich hätte die Vorgaben im VereinsG als strikt interpretiert... |
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