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EEG gründen offene themen

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  •  stefan4713
11.7. - 3.10.2024
105 Antworten | 16 Autoren 105
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112
jo, sehr viele stunden gelesen, auch hier im forum
ausgangssituation - vom 1.11.23 bis 28.2.24 schon fast 1.000 kwh eingespeist
wochenendhaus der freundin (eigentümer) soll im ersten schritt "verbandelt" werden
wohnung meiner schwester wie auch meinem vater den strom zu "überlassen"
aber

vereinsstatuten - hat jemand so eine einfache vorlage was da alles reingehört, wie sowas aussieht? jene die  ich von öffentlichen seiten heruntergeladen hab, sind 8 seiten lang

und - wo melde ich einen verein an? gemeinde / bezirkshauptmannschafft?

weitere zusammengetragene infos:
  • unterschiedliche trafostationen & umspannwerke daher BEG
  • EDA portal anmelden sobald die notwendigen unterlagen da sind
  • STEG eeg anmeldeprozeß
  • keine dienstleister, da im ersten step nix zu verrechnen ist
  • smartmeter sind installiert, aber der umstellungsprozeß opt-in dauert noch
  • gibts hoppalas über die der eine oder andere gestolpert ist, die zeit kosten?

vlt hat jemand unterstützende infos - danke

  •  stefan4713
6.8.2024  (#21)

zitat..
Stoffal02 schrieb:

Nein, für die Vereinsgründung benötigst du nur 2 Mitglieder. Ich habe Gründungsanzeige und Wahlanzeige gleichzeitig weg geschickt. Wir waren zwar zu dritt, funktioniert aber zu zweit auch. Wenn du in deinen Statuten drinnen stehen hast, dass du soviele Leute benötigst, dann hast du dir das selbst auferlegt

hab ich nicht - drinnen stehn - aber rechnungsprüfer "brauchst" du dann irgendwann trotzdem
es nervt etwas, weil es ja nicht wirklich ein VEREIN im eigentlich sinn wird !!!

es werden da einfach kontrukte fantasiert, wo es tatsächlich noch nicht um themen wie bei einem sportverein, kunst/kulturverein geht


1
  •  streicher
  •   Gold-Award
6.8.2024  (#22)
Deshalb hoffen das bald das ElWOG beschlossen wird. Da es dann mit z.B. peer2peer Verträgen einfacher. Gibt es vielleicht schon Vorlagen dafür?

1
  •  dynamite
  •   Gold-Award
6.8.2024  (#23)
Wenn ich es in der Familie mache und nur verschenke benötigt man das dann auch alles?

1
  •  stefan4713
6.8.2024  (#24)

zitat..
dynamite schrieb:

Wenn ich es in der Familie mache und nur verschenke benötigt man das dann auch alles?

vereinsgründung brauchst du jetzt trotzdem
2 leute für den verein jedenfalls - obmann und stellvertreter
2 rechnungsprüfer brauchst irgendwann auch und anscheinend sollte es nicht schaden, etwas vom vereinswesen/gesetz zu kennen emoji


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  •  Temi
6.8.2024  (#25)
Es gibt ein Vereinsgesetz und da steht, dass man Rechnungsprüfer benötigt! Ist doch nur ein formaler Akt - genauso wie Mitgliederversammlung... 
alle 5 Jahre eine Meldung an die Behörde wie der aktuelle Vorstand (nach der Wahl) ausschaut ist nicht wirklich ein großer Aufwand

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  •  stefan4713
6.8.2024  (#26)

zitat..
Temi schrieb:

Es gibt ein Vereinsgesetz und da steht, dass man Rechnungsprüfer benötigt! Ist doch nur ein formaler Akt - genauso wie Mitgliederversammlung... 
alle 5 Jahre eine Meldung an die Behörde wie der aktuelle Vorstand (nach der Wahl) ausschaut ist nicht wirklich ein großer Aufwand

stimmt, nicht wirklicher großer aufwand, aber mach doch mal mit dem häkelnadel luftmaschen
wenn du nicht weißt wie das geht, muß es dir jemand zeigen

eine anleitung was die mindestanforderung ist, hab ich nicht gefunden
die MUSTER_Statuten auf der deutschlandsberger BH homepage sind 5 seiten lang
hab begonnen zu streichen - leider zuviel, weil dann lt. vereinsgesetz wieder was gefehlt hat
habs jetzt 4 x umgeschrieben in der hoffnung dass es jetzt paßt


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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
6.8.2024  (#27)
Das man Rechnungsprüfer irgendwann benötigt ist klar, aber für die Vereinsgründung genügen 2 Personen. Du wirst in Zukunft nicht viel mit der Behörde mehr zu tun haben außer alle paar Jahre die "Mitgliederversammlung inkl Neuwahl". 
Wichtig ist auch, dass du nach der Gründung die Meldung beim Finanzamt machst damit du eine Steuernummer bekommst. Dann musst du noch die jährliche Ustmeldung machen und musst Köst zahlen (Wenn du Gewinn machst)

1
  •  dynamite
  •   Gold-Award
6.8.2024  (#28)
Aber gibt es da für verschenken nicht etwas einfacheres oder muß ich da nur die Rechnungsprüfer nicht benennen weil ich es in den Statuen so festlege bzw. die Ustmeldung trotzdem machen obwohl ich keinen Gewinn mache?

1
  •  Temi
6.8.2024  (#29)

zitat..
dynamite schrieb:

Aber gibt es da für verschenken nicht etwas einfacheres oder muß ich da nur die Rechnungsprüfer nicht benennen weil ich es in den Statuen so festlege bzw. die Ustmeldung trotzdem machen obwohl ich keinen Gewinn mache?

Die Rechnungsprüfer benötigst du NUR für die Vereinsbehörde wenn du Strom verschenkst - was sollen die prüfen ohne Geldfluss? 
Glaube auch nicht, dass in dem Fall vom Verschenken eine Meldung an die Finanz notwendig ist - ich hätte das nicht geplant


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  •  Temi
6.8.2024  (#30)

zitat..
stefan4713 schrieb:

──────..
Temi schrieb:

Es gibt ein Vereinsgesetz und da steht, dass man Rechnungsprüfer benötigt! Ist doch nur ein formaler Akt - genauso wie Mitgliederversammlung... 
alle 5 Jahre eine Meldung an die Behörde wie der aktuelle Vorstand (nach der Wahl) ausschaut ist nicht wirklich ein großer Aufwand
───────────────

stimmt, nicht wirklicher großer aufwand, aber mach doch mal mit dem häkelnadel luftmaschen
wenn du nicht weißt wie das geht, muß es dir jemand zeigen

eine anleitung was die mindestanforderung ist, hab ich nicht gefunden
die MUSTER_Statuten auf der deutschlandsberger BH homepage sind 5 seiten lang
hab begonnen zu streichen - leider zuviel, weil dann lt. vereinsgesetz wieder was gefehlt hat
habs jetzt 4 x umgeschrieben in der hoffnung dass es jetzt paßt

5-6 Seiten Statuten sind eh nicht lange - meine "fertigen" haben auch 6 Seiten - werde ich demnächst einreichen und schauen ob alles passt 😀


1
  •  stefan4713
6.8.2024  (#31)

zitat..
Stoffal02 schrieb: Wichtig ist auch, dass du nach der Gründung die Meldung beim Finanzamt machst damit du eine Steuernummer bekommst. Dann musst du noch die jährliche Ustmeldung machen und musst Köst zahlen (Wenn du Gewinn machst)

das auch noch - na bravo - gratuliere

aber was vergessen wird - ein verein ist schon rechtlich gut verankert, du kannst damit doch den einen oder anderen fußballverein mit millionenbudget auch abwickeln
oder wennst eine BEG/EEG machst mit vielen fremden geldflüsse in alle richtungen sein werden
das war mir nicht bewußt

1
  •  Temi
6.8.2024  (#32)

zitat..
stefan4713 schrieb:

──────..
Stoffal02 schrieb: Wichtig ist auch, dass du nach der Gründung die Meldung beim Finanzamt machst damit du eine Steuernummer bekommst. Dann musst du noch die jährliche Ustmeldung machen und musst Köst zahlen (Wenn du Gewinn machst)
───────────────

das auch noch - na bravo - gratuliere

aber was vergessen wird - ein verein ist schon rechtlich gut verankert, du kannst damit doch den einen oder anderen fußballverein mit millionenbudget auch abwickeln
oder wennst eine BEG/EEG machst mit vielen fremden geldflüsse in alle richtungen sein werden
das war mir nicht bewußt

Ja - hätte man viele Möglichkeiten....
Aber verschenken innerhalb der Familie wird letztenendlich nicht so kompliziert sein


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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
6.8.2024  (#33)
Dem Finanzgesetzt ist es ziemlich egal ob du 10.000 Eur o Umsatz machst oder nur 1 Euro. Du musst trotzdem die jährliche Ust Meldung machen und wenn da 0 Euro drinnen steht, dann ist das halt so

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  •  Temi
6.8.2024  (#34)

zitat..
Stoffal02 schrieb:

Dem Finanzgesetzt ist es ziemlich egal ob du 10.000 Eur o Umsatz machst oder nur 1 Euro. Du musst trotzdem die jährliche Ust Meldung machen und wenn da 0 Euro drinnen steht, dann ist das halt so

ok - danke für die Info


1
  •  Temi
8.8.2024  (#35)

zitat..
Stoffal02 schrieb:

Das man Rechnungsprüfer irgendwann benötigt ist klar, aber für die Vereinsgründung genügen 2 Personen. Du wirst in Zukunft nicht viel mit der Behörde mehr zu tun haben außer alle paar Jahre die "Mitgliederversammlung inkl Neuwahl". 
Wichtig ist auch, dass du nach der Gründung die Meldung beim Finanzamt machst damit du eine Steuernummer bekommst. Dann musst du noch die jährliche Ustmeldung machen und musst Köst zahlen (Wenn du Gewinn machst)

Das hätte ich nirgends rausgelesen (bitte um Info wo du das her hast)
Der Verein prüft selbst, ob Abgabenpflicht (Steuerpflicht) vorliegt. Liegt eine Steuerpflicht vor, so ist dies beim Finanzamt zu melden - sonst muss man nur auf Aufforderung vom Finanzamt tätig werden - so meine Einschätzung


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  •  Temi
21.8.2024  (#36)
Habe heute den Bescheid von der Vereinsbehörde erhalten - jetzt geht es an die nächsten Schritte :)

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  •  stefan4713
21.8.2024  (#37)

zitat..
Temi schrieb:

Habe heute den Bescheid von der Vereinsbehörde erhalten - jetzt geht es an die nächsten Schritte :)

jo cool - hab am 8. august noch eine version übermittelt, und warte jetzt


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  •  Temi
21.8.2024  (#38)
Netzbetreiber über die Gründung informiert - jetzt heißt es warten bis dieser reagiert - bin mal gespannt wie lange das dauert 😀

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  •  dynamite
  •   Gold-Award
22.8.2024  (#39)
@Temi Wärst du eventuell so freundlich mir deine Vereinsstatuten zukommen zu lassen - hab auch vor den Strom innerhalb der Familie zu verschenken. Gerne per PN DANKE!

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  •  stefan4713
22.8.2024  (#40)
sodala, gestern der bescheid in der POST - dh wir haben den verein gegründet und die notwendige ZVR zahl somit auch
weiter gehts mit https://www.ebutilities.at/registrierung

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  •  stefan4713
23.8.2024  (#41)
schritt1 mit verein erledigt
schritt2 mit der registrierung ebutilites, auch erledigt
schritt3 - STEG unser steir. energieversorger die homepage durchforstet und entsprechend der anleitung erste kommunikation aufgebaut, gemailt
also, steg heißt es ja nimmer sondern energienetze steiermark   😀
https://www.e-netze.at/Strom/Energiegemeinschaften/

erst dannach können wir schritt4 EDA portal weitermachen, weil dort brauchst diesen vertrag

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