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Eigentumswohnungen zusammenlegen (OÖ)

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  •  hausbauneuling
7.5.2019
5 Antworten | 4 Autoren 5
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Liebe Experten,

da der Nachbar seine Wohnung verkaufen wird und wir den Platz gut brauchen können sind wir am überlegen die Wohnung zu kaufen. Das ganze bringt uns natürlich nur dann wirklich was wenn wir die Wohnungen nicht nur über das Stiegenhaus betreten können, d.h. einmal durchbrechen.

Mir ist klar, dass das eine Veränderung des Hauses darstellt da die tragenden Mauern eben geändert werden, aber ich hätte folgende Fragen:

   •  Reicht es die Information am schwarzen Brett auszuhängen?
   •  oder muss hier eine Mehrheit dafür sein?
   •  wie kann ich mit potentiellen Ablehnungen umgehen oder kann hier ein anderer Eigentümer unser vorhaben komplett blockieren? 
Vielen Dank für eure Auskünfte und Erfahrungen!

Danke und liebe Güße!

  •  chrismo
  •   Gold-Award
7.5.2019  (#1)
Schau mal hier (30sek Internetsuche), da werden deine Fragen alle direkt beantwortet: https://kurier.at/wirtschaft/immobiz/wenn-aus-zwei-kleinen-wohnungen-eine-grosse-werden-soll/65.466.529

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  •  hausbauneuling
7.5.2019  (#2)

zitat..
chrismo schrieb: Schau mal hier (30sek Internetsuche), da werden deine Fragen alle direkt beantwortet: https://kurier.at/wirtschaft/immobiz/wenn-aus-zwei-kleinen-wohnungen-eine-grosse-werden-soll/65.466.529


Den Artikel kenne ich natürlich, aber das ist einerseits auch schon 5 Jahre her und auch eher ein Werbeartikel.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
7.5.2019  (#3)
Die Informationen dort werden von einer Juristin, die auf Immorecht spezialisiert ist, gegeben, rechtsverbindliche Antworten wirst hier im Forum auch nicht kriegen... Und das WEG ist von 2002, also da hat sich nix geändert (siehe §16 WEG).

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  •  xilinx
7.5.2019  (#4)
Hallo. Die Infos im Artikel passen aus meiner Sicht noch - Einstimmigkeit ist Notwendig wegen der baulichen Änderung - So ist das halt im WEG

Wenn sich welche dagegen aussprechen (es reicht aber leider auch wenn sie einfach untätig sind) - bleibt, wie bereits im Kurier Artikel beschrieben, die Möglichkeit zum Außerstreitverfahren am Bezirksgericht

Für gute Infos von mit der Materie vertrauten Personen ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (gdw.at) immer ganz praktisch



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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
7.5.2019  (#5)
bedenke, dass sich deine betriebskosten bei verdoppelung der wohnfläche auch verdoppeln (inkl. anteiliger heizkosten usw)

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