da der Nachbar seine Wohnung verkaufen wird und wir den Platz gut brauchen können sind wir am überlegen die Wohnung zu kaufen. Das ganze bringt uns natürlich nur dann wirklich was wenn wir die Wohnungen nicht nur über das Stiegenhaus betreten können, d.h. einmal durchbrechen.
Mir ist klar, dass das eine Veränderung des Hauses darstellt da die tragenden Mauern eben geändert werden, aber ich hätte folgende Fragen:
• Reicht es die Information am schwarzen Brett auszuhängen?
• oder muss hier eine Mehrheit dafür sein?
• wie kann ich mit potentiellen Ablehnungen umgehen oder kann hier ein anderer Eigentümer unser vorhaben komplett blockieren?
Vielen Dank für eure Auskünfte und Erfahrungen!
Die Informationen dort werden von einer Juristin, die auf Immorecht spezialisiert ist, gegeben, rechtsverbindliche Antworten wirst hier im Forum auch nicht kriegen... Und das WEG ist von 2002, also da hat sich nix geändert (siehe §16 WEG).
Hallo. Die Infos im Artikel passen aus meiner Sicht noch - Einstimmigkeit ist Notwendig wegen der baulichen Änderung - So ist das halt im WEG
Wenn sich welche dagegen aussprechen (es reicht aber leider auch wenn sie einfach untätig sind) - bleibt, wie bereits im Kurier Artikel beschrieben, die Möglichkeit zum Außerstreitverfahren am Bezirksgericht
Für gute Infos von mit der Materie vertrauten Personen ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (gdw.at) immer ganz praktisch