« Baurecht  |

Einheitssatz, Grundstücksteilung

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  michl
7.9. - 11.9.2015
7 Antworten 7
7
Hallo,
wir planen in den nächsten Jahren Haus zu bauen und haben bereits ein Grundstück (970m2) in NÖ. Der Einheitssatz ist bei uns unglaubliche 700€!! (ca. 10% höher als in St.Pölten und ca. 50% höher als in den Nachbarortschaften!)

Meines Wissens nach errechnet sich dieser Einheitssatz nach den Durchschnittspreisen einer 3m breiten Fahrbahn, 1.5m Gehsteig und 1 Laterne. Wie kann es sein, dass so etwas in unserer Gemeinde um ca. 50% mehr kostet als in den umliegenden Ortschaften?

Kann man hier auf "unplausibel" plädieren bzw. gibt es da Verhandlungsspielraum?

Falls nicht, wäre noch eine Möglichkeit das Grundstück zu teilen (Ich möchte dann nämlich nur soviel aufschließen lassen, wie aufgrund des Bauplans notwendig.):
z.B. 600/370 oder 485/485. Meine Frage ist, ob die Gemeinde die Bebauungsdichte selbst vorgeben kann oder es eine Landesvorgabe ist?

Die Teilung sollte meines Erachtens möglich sein, da vor und hinter dem Grundstück Zufahrswege vorhanden sind.

LG Michael

  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.9.2015  (#1)
Um es zu präzisieren und zu vervollständigen, woraus sich der Einheitssatz ergibt:

Der Einheitssatz ist die Summe der durchschnittlichen Herstellungskosten
-einer 3 m breiten Fahrbahnhälfte,
-eines 1,25 m breiten Gehsteiges,
-der Oberflächenentwässerung und der Beleuchtung der Fahrbahnhälfte und des Gehsteiges
pro Laufmeter.

zitat..
michl schrieb: Kann man hier auf "unplausibel" plädieren bzw. gibt es da Verhandlungsspielraum?

Kann ich mir nicht vorstellen. Tatsächlich erscheint der Betrag unüblich hoch. Aber: Der Einheitssatz ist eine Verordnung der Gemeinde. Die ließe sich nur mit hohem Zeit- und Kostenaufwand über eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof rechtlich bekämpfen bzw. aushebeln.

zitat..
michl schrieb: eine Möglichkeit das Grundstück zu teilen

Da muss dir aber bewusst sein, dass du dann auf dem hinteren Grundstück nichts bauen darfst (z.B. Carport, div. Nebengebäude usw.). Du "provozierst" damit auch die Frage einer allfälligen Grundabtretung für das hintere Grundstück beim dortigen Weg (was die Gemeinde so vielleicht "übersehen" könnte).

zitat..
michl schrieb: ob die Gemeinde die Bebauungsdichte selbst vorgeben kann oder es eine Landesvorgabe ist

Die Bebauungsdichte gibts nur in einem Bebauungsplan. Gilt bei dir überhaupt ein Bebauungsplan? Wenn ja, dann kann darin eine Bebauungsdichte enthalten sein, muss aber nicht. Falls ja, dann ist sie Teil der Verordnung, die der Gemeinderat erlässt, d.h. die Bebauungsdichte bestimmt die Gemeinde und nicht das Land. Es gilt, was derzeit im Bebauungsplan festgelegt ist.

1
  •  michl
9.9.2015  (#2)
Danke für die Ausführungen Karl10!
Das mit der Grundabtretung ist natürlich ein gutes Argument, daran habe ich so nicht gedacht. Teilung ist somit eher keine Option mehr.

Nochmal zu dem hohen Einheitssatz:
Ich habe von einigen Leuten gehört (auch Gemeinderäte aus benachbarten Ortschaften), dass man bei so einer enormen Abweichung ein "OK" vom Land NÖ braucht bzw. beim Land eine Begründung vorlegen muss, warum der Einheitssatz so hoch ist.

Ist dir so ein Vorgehen bekannt?

1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
9.9.2015  (#3)

zitat..
Karl10 schrieb: Du "provozierst" damit auch die Frage einer allfälligen Grundabtretung für das hintere Grundstück beim dortigen Weg (was die Gemeinde so vielleicht "übersehen" könnte).


Er müsste aber, wenn die Straßenfluchtlinie entsprechend verlauft, ohnehin auch für den hinteren Teil abtreten, unabhängig davon, ob das jetzt dann 1 oder 2 Grundstücke sind.

1


  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.9.2015  (#4)

zitat..
gdfde schrieb: Er müsste aber, wenn die Straßenfluchtlinie entsprechend verlauft, ohnehin auch für den hinteren Teil abtreten, unabhängig davon, ob das jetzt dann 1 oder 2 Grundstücke sind.

Hast grundsätzlich recht und hab ich auch so gemeint. Drum hab ich auch gesagt, die Gemeinde könnts vielleicht "übersehen". Und zwar dann, wenn es keinen Bebauungsplan gibt (wissen wir von michl noch nicht) und daher auch noch keine Straßenfluchtlinie feststeht und die Gemeinde vielleicht gar nicht daran denkt, dass da von hinten auch eine Aufschließung erfolgen könnte; d.h. ist das da hinten eher zufällig ein dort vorbeiführender Weg (der nie für die Aufschließung gedacht war) oder ist das sehr wohl als Aufschließungsstraße vorgesehen?
Da brauchts halt noch nähere Infromationen.

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.9.2015  (#5)
Noch was: @michl
Hast eigentlich schon mal die Differenz zwischen Aufschließungsabgabe ganzes/halbes Grundstück ausgerechnet??
Das sind knapp € 8.000.-
Keine Frage: eine Menge Geld!
Die Frage ist halt, ob die hintere Hälfte immer Garten bleiben soll/kann und jede bewilligungs/anzeigepflichtige Verbauung auszuschließen ist. Sollte das hintere dann auch mal aufgeschlossen werden, dann zahlst du in Summe für beide deutlich mehr als heute fürs Ganze. Dann wird man alles wieder vereinigen.
Ist halt alles heute abzuwägen.....

1
  •  michl
11.9.2015  (#6)
Also hinter meinem Grundstück ist ein Feldweg und dahinter sind Äcker, also ich vermute nicht, dass in den nächsten Jahren dort Bauland entsteht. Bebauungsplan gibt es meines Wissens nach nicht, bin ich gerade am Abklären!

Die €-Differenz ist mir durchaus bewusst.
Meine Idee wäre nun:
Der Gemeinde zu sagen, ich bezahle diese 700€/m2 (stichtag 09/2015), sobald es einen staubfreien Fahr- und Gehweg gibt (bisher bis zu meinem GS und meinen benachbarten Gründen nur Schotterweg und kein Gehsteig).
Ich vermute das wird noch >2-3 Jahre dauern und ich kann mir so zumindest ein paar hundert € sparen!

Ich habe auch gelesen, dass es in sehr wenigen Ortschaften einen Mischsatz für große Grundstücke gibt. Ich fürchte nur, dass hier bei uns keine Ausnahmen gemacht werden.

Danke für eure bisherigen Statements!

MfG Michael

1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
11.9.2015  (#7)

zitat..
michl schrieb: Also hinter meinem Grundstück ist ein Feldweg und dahinter sind Äcker, also ich vermute nicht, dass in den nächsten Jahren dort Bauland entsteht.


Es muß dafür dahinter kein Bauland sein.

zitat..
michl schrieb: Der Gemeinde zu sagen, ich bezahle diese 700€/m2 (stichtag 09/2015), sobald es einen staubfreien Fahr- und Gehweg gibt (bisher bis zu meinem GS und meinen benachbarten Gründen nur Schotterweg und kein Gehsteig)


Du bist nicht in der Position, hier Vorschläge zu erteilen emoji
Es ist alles klar in der nö. Bauordnung geregelt.
Die sagt aus, dass du die Aufschließung zahlen mußt, wenn dein Grundstück
1.) zum Bauplatz erklärt wurde oder
2.) du eine Baubewilligung erteilt bekommst.

Dabei ists egal, ob du schon einen Gehsteig oder Straßenlaterne hast oder nicht.
Bei uns in der Gemeinde wartens tlw. schon 15 Jahre, dass sie endlich eine staubfreie Straße bekommen.

Das mit dem hohen Einheitssatz ist echt blöd...da brennst beim Kanalanschluß auch nochmal ordentlich mit...

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Einreichplan nicht eingehalten