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Um es zu präzisieren und zu vervollständigen, woraus sich der Einheitssatz ergibt:
Der Einheitssatz ist die Summe der durchschnittlichen Herstellungskosten -einer 3 m breiten Fahrbahnhälfte, -eines 1,25 m breiten Gehsteiges, -der Oberflächenentwässerung und der Beleuchtung der Fahrbahnhälfte und des Gehsteiges pro Laufmeter. Kann ich mir nicht vorstellen. Tatsächlich erscheint der Betrag unüblich hoch. Aber: Der Einheitssatz ist eine Verordnung der Gemeinde. Die ließe sich nur mit hohem Zeit- und Kostenaufwand über eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof rechtlich bekämpfen bzw. aushebeln. Da muss dir aber bewusst sein, dass du dann auf dem hinteren Grundstück nichts bauen darfst (z.B. Carport, div. Nebengebäude usw.). Du "provozierst" damit auch die Frage einer allfälligen Grundabtretung für das hintere Grundstück beim dortigen Weg (was die Gemeinde so vielleicht "übersehen" könnte). Die Bebauungsdichte gibts nur in einem Bebauungsplan. Gilt bei dir überhaupt ein Bebauungsplan? Wenn ja, dann kann darin eine Bebauungsdichte enthalten sein, muss aber nicht. Falls ja, dann ist sie Teil der Verordnung, die der Gemeinderat erlässt, d.h. die Bebauungsdichte bestimmt die Gemeinde und nicht das Land. Es gilt, was derzeit im Bebauungsplan festgelegt ist. |
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Danke für die Ausführungen Karl10!
Das mit der Grundabtretung ist natürlich ein gutes Argument, daran habe ich so nicht gedacht. Teilung ist somit eher keine Option mehr. Nochmal zu dem hohen Einheitssatz: Ich habe von einigen Leuten gehört (auch Gemeinderäte aus benachbarten Ortschaften), dass man bei so einer enormen Abweichung ein "OK" vom Land NÖ braucht bzw. beim Land eine Begründung vorlegen muss, warum der Einheitssatz so hoch ist. Ist dir so ein Vorgehen bekannt? |
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Er müsste aber, wenn die Straßenfluchtlinie entsprechend verlauft, ohnehin auch für den hinteren Teil abtreten, unabhängig davon, ob das jetzt dann 1 oder 2 Grundstücke sind. |
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Da brauchts halt noch nähere Infromationen. |
Hast grundsätzlich recht und hab ich auch so gemeint. Drum hab ich auch gesagt, die Gemeinde könnts vielleicht "übersehen". Und zwar dann, wenn es keinen Bebauungsplan gibt (wissen wir von michl noch nicht) und daher auch noch keine Straßenfluchtlinie feststeht und die Gemeinde vielleicht gar nicht daran denkt, dass da von hinten auch eine Aufschließung erfolgen könnte; d.h. ist das da hinten eher zufällig ein dort vorbeiführender Weg (der nie für die Aufschließung gedacht war) oder ist das sehr wohl als Aufschließungsstraße vorgesehen?
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Noch was: @michl
Hast eigentlich schon mal die Differenz zwischen Aufschließungsabgabe ganzes/halbes Grundstück ausgerechnet?? Das sind knapp € 8.000.- Keine Frage: eine Menge Geld! Die Frage ist halt, ob die hintere Hälfte immer Garten bleiben soll/kann und jede bewilligungs/anzeigepflichtige Verbauung auszuschließen ist. Sollte das hintere dann auch mal aufgeschlossen werden, dann zahlst du in Summe für beide deutlich mehr als heute fürs Ganze. Dann wird man alles wieder vereinigen. Ist halt alles heute abzuwägen..... |
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Also hinter meinem Grundstück ist ein Feldweg und dahinter sind Äcker, also ich vermute nicht, dass in den nächsten Jahren dort Bauland entsteht. Bebauungsplan gibt es meines Wissens nach nicht, bin ich gerade am Abklären!
Die €-Differenz ist mir durchaus bewusst. Meine Idee wäre nun: Der Gemeinde zu sagen, ich bezahle diese 700€/m2 (stichtag 09/2015), sobald es einen staubfreien Fahr- und Gehweg gibt (bisher bis zu meinem GS und meinen benachbarten Gründen nur Schotterweg und kein Gehsteig). Ich vermute das wird noch >2-3 Jahre dauern und ich kann mir so zumindest ein paar hundert € sparen! Ich habe auch gelesen, dass es in sehr wenigen Ortschaften einen Mischsatz für große Grundstücke gibt. Ich fürchte nur, dass hier bei uns keine Ausnahmen gemacht werden. Danke für eure bisherigen Statements! MfG Michael |
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Es muß dafür dahinter kein Bauland sein. Du bist nicht in der Position, hier Vorschläge zu erteilen Es ist alles klar in der nö. Bauordnung geregelt. Die sagt aus, dass du die Aufschließung zahlen mußt, wenn dein Grundstück 1.) zum Bauplatz erklärt wurde oder 2.) du eine Baubewilligung erteilt bekommst. Dabei ists egal, ob du schon einen Gehsteig oder Straßenlaterne hast oder nicht. Bei uns in der Gemeinde wartens tlw. schon 15 Jahre, dass sie endlich eine staubfreie Straße bekommen. Das mit dem hohen Einheitssatz ist echt blöd...da brennst beim Kanalanschluß auch nochmal ordentlich mit... |