Liebes Forum,
ich hätte eine Frage zu einem Einreichplan, der vor 4 Jahren bewilligt wurde. Vor 4 Jahren wurde auch mit dem Bau begonnen.
Es handelt sich um 2 Nebengebäude in einem Einreichplan: 2 Vogelzuchtanlagen in Holz(riegel)bauweise.
Das Bauwerk 1 wurde mittlerweise fertiggestellt.
Bauwerk 2, möchte ich aufgrund anderer familiärer Prioritäten und der gestiegenen Materialpreise nicht mehr realisieren.
Ich würde diesen Platz in Zukunft lieber nutzen, um eine kleine Werkstatt und mit angeschlossener Gartenhütte und Unterstellmöglichkeit für den Rasentraktor zu errichten.
Wie ist korrekt vorzugehen, wenn ich...
a) das Bauwerk 1 unabhänig von Bauwerk 2 als fertig gestellt melden möchte, auch wenn es in einem Einreichplan bewilligt wurde? Ist es möglich, der Gemeinde mitzuteilen, dass auf die Umsetzung eines Teils des Einreichplanes verzichtet wird und das Projekt damit abgeschlossen ist?
b) den "Bauplatz" von Bauwerk 2 für die Zwecke "Werkstatt und Gartenhaus" nutzen möchte, die wahrscheinlich von der bebauten Fläche deutlich weniger Grundstück beanspruchen werden? Ist dies komplett neu einzureichen?
Freue mich über entsprechendes Feedback.
Beste Grüße
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