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Bei mir ist die Netzzugangszusage begrenzt auf ein Jahr: Unsere Netzzugangszusage gilt bis la¨ngstens xx.xx.xxxx. Innerhalb dieses Zeitraumes muss die Stromerzeugungsanlage unter Einhaltung der angefu¨hrten Bedingungen und technischen Vorgaben errichtet werden und die Fertigstellungsmeldung seitens des Elektrofachunternehmens vorliegen. Nach Ablauf der Frist verliert die Netzzugangszusage ohne weitere Anku¨ndigung Ihre Gu¨ltigkeit. |
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Andere Frage: muss dem Netzbetreiber auch mitgeteilt werden, wenn zusätzliche Module installiert werden, ohne dass sich am WR WR [Wechselrichter] etwas ändert? D.h. Die Engpassleistung des WR WR [Wechselrichter] sich nicht ändert? |
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JA wenn du es korrekt machst bzw musst Du auch die Info Deinem Stromabnehmer uebermitteln |
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Jedenfalls könnte es im Fall hier schlau sein, zumindest den WR WR [Wechselrichter] gleich größer zu dimensionieren (10 kW), zumindest wenn die Erweiterung schon absehbar ist. |
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Nur wenn du auch physisch einen groesseren verbaust sonst wird der NZB angepasst an den tatsaechlich verbauten WR WR [Wechselrichter] wenn du die Abnahme durch den Netztechniker hast. Du kannst nicht 15kW-WR beantragen, nur 5kW-WR bauen und dann 10kW irgendwann dazubauen Dann musst Du ALLES neu beantragen |
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Danke für die Klarstellung. LG fruzzy |
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Aber den 15kW WR WR [Wechselrichter] gleich verbauen darf ich schon oder? Bei uns ist gerade die Frage ob wir jetzt oder später die Terrassenüberdachung dazumachen als PV... dann wäre es natürlich schlau wenn man die gleich am bestehenden WR WR [Wechselrichter] anbinden könnte. |
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wenn du 15kw einspeisung beantragst und genehmigt bekommst darfst ich natürlich einbauen. du musst nur aufpassen dass du mit deiner systemspannung (serienschaltung) oder ströme (parallelschaltung) bei dem großen WR WR [Wechselrichter] hinkommst. |
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