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·gelöst· Einspeiseleistung überdimensionieren

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
10.7. - 12.7.2022
8 Antworten | 5 Autoren 8
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Guten Morgen.
Vor paar Tagen bekam ich den "Tipp" beim Netzbetreiber gleich mehr Einspeiseleistung zu beantragen wenn man vorhat die Anlage mittelfristig zu erweitern. Zb wenn ich jetzt 5kwp baue und vorab in 1-2 jahren zweites Dach mit nochmal 5kwp zu belegen jetzt gleich 10kwp anzumelden.
Geht das überhaupt? Bzw. wenn das Schule macht würde ja jeder jedem/er die Leistung die noch gar nicht benötigt wird wegschnappen und das Netz würde künstlich belastet ohne tatsächlicher Last.
Wie seht ihr das? 
LG fruzzy

  •  rbrt
10.7.2022  (#1)
Bei mir ist die Netzzugangszusage begrenzt auf ein Jahr:
Unsere Netzzugangszusage gilt bis la¨ngstens xx.xx.xxxx. Innerhalb dieses Zeitraumes muss die Stromerzeugungsanlage unter Einhaltung der angefu¨hrten Bedingungen und technischen Vorgaben errichtet werden und die Fertigstellungsmeldung seitens des Elektrofachunternehmens vorliegen. Nach Ablauf der Frist verliert die Netzzugangszusage ohne weitere Anku¨ndigung Ihre Gu¨ltigkeit.





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  •  alhei
10.7.2022  (#2)
Andere Frage: muss dem Netzbetreiber auch mitgeteilt werden, wenn zusätzliche Module installiert werden, ohne dass sich am WR WR [Wechselrichter] etwas ändert? D.h. Die Engpassleistung des WR WR [Wechselrichter] sich nicht ändert?

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  •  Solarbuddys
10.7.2022  (#3)

zitat..
alhei schrieb:

Andere Frage: muss dem Netzbetreiber auch mitgeteilt werden, wenn zusätzliche Module installiert werden, ohne dass sich am WR WR [Wechselrichter] etwas ändert? D.h. Die Engpassleistung des WR WR [Wechselrichter] sich nicht ändert?

JA wenn du es korrekt machst bzw musst Du auch die Info Deinem Stromabnehmer uebermitteln 


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  •  alhei
10.7.2022  (#4)
Jedenfalls könnte es im Fall hier schlau sein, zumindest den WR WR [Wechselrichter] gleich größer zu dimensionieren (10 kW), zumindest wenn die Erweiterung schon absehbar ist.

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  •  Solarbuddys
10.7.2022  (#5)
Nur wenn du auch physisch einen groesseren verbaust sonst wird der NZB angepasst an den tatsaechlich verbauten WR WR [Wechselrichter] wenn du die Abnahme durch den Netztechniker hast.

Du kannst nicht 15kW-WR beantragen, nur 5kW-WR bauen und dann 10kW irgendwann dazubauen 

Dann musst Du ALLES neu beantragen

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
10.7.2022  (#6)

zitat..
Solarbuddys schrieb: Du kannst nicht 15kW-WR beantragen, nur 5kW-WR bauen und dann 10kW irgendwann dazubauen 

Danke für die Klarstellung. 
LG fruzzy 


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
12.7.2022  (#7)
Aber den 15kW WR WR [Wechselrichter] gleich verbauen darf ich schon oder?

Bei uns ist gerade die Frage ob wir jetzt oder später die Terrassenüberdachung dazumachen als PV... dann wäre es natürlich schlau wenn man die gleich am bestehenden WR WR [Wechselrichter] anbinden könnte.

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
12.7.2022  (#8)
wenn du 15kw einspeisung beantragst und genehmigt bekommst darfst ich natürlich einbauen. du musst nur aufpassen dass du mit deiner systemspannung (serienschaltung) oder ströme (parallelschaltung) bei dem großen WR WR [Wechselrichter] hinkommst.

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