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Das hat mit dem Zähler gar nix zu tun. Bis 800Wp hast Du einen erleichterten Netzzugang, sprich nur eine Meldepflicht. Wenn der WR WR [Wechselrichter] in der TOR-Liste positiv gelistet ist kann der Netzbetreiber dir keine Absage erteilen. Verstehe das mit der Ömag nicht, wenn Du keinen Einspeisezählpunkt hast bekommst Du auch keinen Vertrag mit der Ömag. |
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Ja und genau da kommt eben der "Trick" zur Anwendung. Man gibt bei der Ömag einfach den Bezugszählpunkt an. Somit bekommt man den Vertrag und es sollte eine Vergütung geben, da Smartmeter = Zweirichtungszähler. Soweit zur Theorie, aber gehts auch praktisch? |
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Um welchen Netzanbieter handelt es sich? Bei Netz NÖ bekommt man auch für ein Balkonkraftwerk einen Zählpunkt. Ein Smartmeter kann zwar in zwei Richtungen zählen, aber ich denke dass das der Netzbetreiber konfigurieren muss (dann gibt es auch einen Zählpunkt). 1 |
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und wer schickt der Ömag die Einspeisemengen? ;) Damit ist dein Trick wieder hinfällig |
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Die Netzbetreiber als Messstellenbetreiber übermitteln keine Daten aus Bezugszählpunkten an die Ömag. 1 |
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Das ganze funktioniert natürlich nicht weil du einen echten Einspeisezählpunkt brauchst. Eventuell lässt sich der aber schon (über den Elektriker - Meldewesen) erstellen. Ist ja theoretisch auch für Balkonkraftwerke möglich. Oder du machst eine richtige PV, dann wird diese Einspeisung natürlich auch vergütet. |
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Schreib PV drauf für "Plockheizkravtwerk" 👍 Prinzipiell müsste es doch möglich sein mit sowas einzuspeisen oder? |
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Kommt auf den Netzbetreiber an, der ist nicht verpflichtet dir den benötigten Zählpunkt zu geben. Bei Netz NÖ geht es (auch ohne Elektriker). |
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Sprechen wir jetz von Einem Blockheizkraftwerk oder von einem Balkonkraftwerk? |
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Kann er nicht einfach auf den alten Ferraris Zähler (zurück)umrüsten? Der dreht dann ganz von allein in die andere Richtung wenn eingespeist wird... 🤓 |
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BKW ist etwas missverständlich, aber wenn man den Text liest, kann es sich nur um ein Balkonkraftwerk handeln. |
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Haha hab echt gedacht er hat jetzt ein Stückholz-BHKW 🙈 |
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Im Baurechtsunterforum kann man das Bundesland im Thematitel angeben. Manchmal wünsche ich mir analog dazu hier im PV-Unterforum den Netzbetreiber in den Titel. Dann könnte man in der Antwort gleich die ganzen Extrawürste der 122 unterschiedlichen Netzbetreiber berücksichtigen. Im konkreten Fall ob ein Einspeisezählpunkt für ein Balkonkraftwerk, das als Kleinsterzeugungsanlage errichtet wird, möglich wäre. Wobei, wer weiss, vielleicht ist es gar kein Balkonkraftwerk weil die Module nicht am Balkon montiert sind? Und es kann ja auch ein BHKW eine Kleinsterzeugungsanlage sein. 🙃 Die Ömag will jedenfalls einen Zählpunkt mit hinterlegtem OBIS Code 2.8.0, sonst gibt es keine €€€. 1 |
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Du kannst auch mit nem BKW offiziell einspeisen. Du brauchst nur definieren /beantragen dass du eine "normale PV" willst, die hat halt nur 0,8kWp Nachteil: Du zahlst die Netztechnikerabnahme Vorteil: Du hast einen Einspeisezaehlpunkt (Bezug geht nicht !) und bekommst Geld |
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Das ist so NICHT richtig, wie schon mehrere User weiter oben angemerkt haben, kommt das auf den Netzbetreiber an, eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Bei Netz NÖ zB bekommt man einen Zählpunkt und kann einspeisen, braucht aber keine Abnahme. |
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Vielen Dank für die vielen Antworten/Infos. Schade, dann klappt es doch nicht und ich dachte schon wir hätten da jetzt "die Lösung" entdeckt ;) Im konkreten Fall wärs um Wiener Netze gegangen. Das es bei manchen Netzbetreibern funktioniert und man eine Zählpunktnummer bekommt war mit bekannt, da ich das Setup mit Kleinsterzeugungsanlage - NetzNÖ - ÖMag selbst habe. Ich dachte eben via Umweg über Bezugszählpunktnummer könnte es dann eben so für Kleinsterzeugungsanlagen mit jedem Netzbetreiber klappen um einen Vertrag mit der Ömag und in Folge eine Vergütung zu bekommen. |
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Einen eigenen zählpunkt kann man auch beantragen wenn man gar keine pv (weder "richtige" noch bkw) hat oder plant nur ist das sinnlos😁 |
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(bei Netz-NÖ) o) einfach hartnäckig bleiben o) Stromabnehmer finden (z.B. AWATTAR, WEB, ...) ! bei EVN geht keine Kleinstanlageneinspeisung ! (daher kommt der Mythos: "BKW geht keine Vergütung") |
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Hmmm Wenn du eine Anlage , egal wie gross, sagen wir eine normale PV MIT 0,8kWp bauen moechtest , alles im Meldewesen beantragst, Einspeisezaehlpunkt bekommst , baust, die Fertigstellung meldest , das Netzt die Abnahme macht und du verguetet einspeisen kannst, bekommst auch ne Rechnung vom Netzbetreiber (ob er physisch kommt oder nicht). Oder steh ich grad am Schlauch ? Unabhaengig ob es Sinn macht bei einer 0,8kWp Anlage eine "richtige PV Anzumelden" - aber so kennens wir halt zumal ich selbst genau dieses Szenario hatte und der Threadersteller fragte ja nach "BKW via Umweg einspeisen" |
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Ein Balkonkraftwerk mit 0,8 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] das beim Netzbetreiber als Überschussanlage gemeldet ist bekommt einen Einspeisezählpunkt und ist keine Kleinsterzeugungsanlage im Sinne des EIWOG und TOR Erzeuger. Ja das geht und manche machen das. 🙂 Man darf im Einspeiseportal/Meldewesen des Netzbetreibers dann aber nicht "Kleinsterzeugungsanlage" ankreuzen. Wenn man das macht bekommt man keinen Einspeisezählpunkt! Lässt sich aber im Nachhinein einfach beheben. 😉 |
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Also hat der Threadersteller seinen Umweg 😃 und bekommt Geld dafuer Danke fuers Doppelchecken, stand grad echt ON THE HOSE |
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