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Also hat der Threadersteller seinen Umweg 😃 und bekommt Geld dafuer Danke fuers Doppelchecken, stand grad echt ON THE HOSE |
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Bitte zieh deine Hose wieder an. 😂 Umweg ja, aber nicht ohne Prüfprotokoll, Inbetriebnahme und den damit verbundenen Euros. Der Einspeisezählpunkt ist ja auch nicht umsonst, kostet auch wo bei die 36 EUR/a. Ausweg statt Umweg: gleich ordentlich bauen. |
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Ich hatte bei Netz OÖ zu dem Thema angerufen, leider geht diese Kombination nicht. Scheinbar ist jede Anlage unter 801 kW automatisch ein BKW. Darum dürfte es im Netz OÖ Gebiet für BKW kein Geld fürs Einspeisen geben. Hat von euch wer die gleiche Auskunft bekommen? |
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Naja vielleicht hat er eben nur Platz fuern Balkon und keinen fuer a Kraftwerk 😀 Sorry aber COMMANDO is einfach viel zu bequem 😇😁 |
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801 kW, die Auskünfte am Telefon werden auch immer abenteuerlicher ... 😄 Dein Elektriker soll dir doch einfach einen Einspeisezählpunkt mit 1000 W holen, dann stellst du die Anlage mit 800 W fertig, der Elektriker macht Prüfprotokoll, damit pilgerst du zur Ömag, Netz-OÖ kommt zur Inbetriebnahme, und du bekommst auch den eingespeisten Strom vergütet. Vorher solltest du den Aufwand und die zusätzlichen regelmäßigen Kosten abschätzen und überlegen ob es sich als Kleinsterzeugungsanlage nicht doch günstiger fährt ... |
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NEIN, FALSCH! Ich versuche es nochmals einfach und deutlich: Wenn man bei Netz NÖ über das Online-Portal eine Kleinsterzeugungsanlage meldet, bekommt man einen Einspeisezählpunkt und einen Netzzugangsvertrag (wie bei einer "normalen" PV Anlage). Man braucht dazu keinen Elektriker, kein Prüfprotokoll, es entstehen keine Kosten! |
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Und was hat das jetzt damit zu tun wie es bei Netz-OÖ läuft wie in #23 gefragt? Messentgelt fällt bei Netz-NÖ für den Einspeisezählpunkt auch keines an? Es würden schon helfen wenn langsam die Erkenntnis sickern würde das Netzbetreiber nicht gleich Netzbetreiber ist. Ergänzend noch der Passus aus dem EIWOG:: § 66a. Kleinsterzeugungsanlagen (Grundsatzbestimmung) (1) Die Ausführungsgesetze haben vorzusehen, dass für Kleinsterzeugungsanlagen kein eigener Zählpunkt vergeben wird. (2) Die Ausführungsgesetze haben vorzusehen, dass Netzbenutzer, die in ihrer Anlage eine Kleinsterzeugungsanlage betreiben und für die gemäß Abs. 1 kein Zählpunkt eingerichtet wurde, hinsichtlich der Kleinsterzeugungsanlage von den Verpflichtungen gemäß § 66 Abs. 1 und § 85 ausgenommen sind. D.h. es ist durchaus möglich dass für eine Kleinsterzeugungsanlage ein Zählpunkt vom VNB vergeben wird. Die eingespeiste Energie wird dann auch der Bilanzgruppe zugeordet. Die meisten VNBs begnügen sich aber schlauerweise damit bilanziell ihre Netzverluste zu verringern, d.h. es wird kein Zählpunkt vergeben. Eine Prüfung einer Erzeugungsanlage nach OVE 8101 ist Stand der Technik. Ein Anschluss an einen Endkundenstromkreis wie bei vielen Kleinsterzeugungsanlagen ist nicht normgerecht und somit ein Mangel. Im Sinne der Norm ist jede Kleinsterzeugungsanlage wie jede andere Erzeugungsanlage zu behandeln. Wenn auf die Prüfung nach OVE 8101 vom VNB verzichtet wird ist das sein gutes Recht, die Ömag verzichtet jedoch bei der Investitonsförderung nicht darauf. Also worauf willst du hinaus @ck |
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Ich verstehs trotzdem noch immer nicht 😁 Threadersteller wollte mit einer BKW über Umwege Einspeisen und Vergütung bekommen Der UMWEG ist dass er die BKW eben NICHT als Kleinsterzeugeranlage sondern als normale PV anmeldet (mit dem Nachteil Prüfbefund, Netztechnikerkosten, etc) - aber dann hat er seinen Umweg den er im Erstpost erfragt hat ? |
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Sind die 36 Euro nicht die Leistungspauschale die per Zählpunkt anfallen welchen man ja sowieso für den Bezug braucht? |
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Ich finde die ganze Diskussion unnötig, für die marginale Menge was man mit einem BKW einspeist ist doch der ganze Aufwand nicht wert. |
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Es sind maximal EUR 34,56 pro Jahr (2,40 netto pro Kalendermonat) und Messrichtung. Siehe §10 Systemnutzungsentgelte-Verordnung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20010107&FassungVom=2022-01-01 Ja es mag Netzbetreiber geben die weniger verrechnen, mir ist noch keiner untergekommen. Für diesen Betrag benötigt man mindestens eine Einspeisung von 200-250 kWh/a bei der Ömag, soll jeder selbst beurteilen ob es das wert ist. |
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Da wuerds Forum aber sehr leer sein wenn man unnoetige Diskussionen rausloescht 😂😂 Aber der Threadersteller muss das eh fuer sich selbst wissen, is eh immer so, auch wenn er gefuehlt schon ewig nimmer hier mitschreibt zu seinem Thema 😆 |
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Diskussionen sind ja gut hier, aber BKW und einspeisen passt einfach nicht zusammen. |
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Technisch speist jede Kleinsterzeugungsanlage ohne Zeroexport ein. Bilanziell meistens nicht, außer bei der Netz-NÖ und VNBs mit ähnlichen Regelungen. |
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Die von mir zitierten Beiträge waren alle vor #23, um OÖ ist es davor nicht gegangen, bei der Frage des TE war lange unklar um welches Netz es geht (mittlerweile ist klar dass es um Wien geht). Nein, bei Netz NÖ zahlt man pro Zähler und nicht pro Zählpunkt. Hauptsächlich darauf |
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Wenn man ein 300W Modul betreibt vielleicht schon, aber wenn man einen 800 VA Welchselrichter mit >1 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] betreibt kann es sich schon auszahlen, vor allem bei Netz NÖ wo man wenig Aufwand und Null Kosten hat. |
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Der TE wollte eine Umgehung und den einfachsten günstigsten Weg um für die EInspeisung eine Vergütung zu bekommen. Mittlerweile (siehe #16) hat er eingesehen dass das bei Wiener Netze nicht möglich sein dürfte. |
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Hallo Leidensgenossen! Ich bin ein Balkonkraftwerkbetreiber und versuche einen Einspeisezählpunkt bei den Wiener Netzen zu bekommen. Bevor ich weiter darauf eingehe hier einmal zwei Links zu meiner Smartmeterauslesesoftware: https://github.com/bkw2023/smartmeter https://bkw2023.github.io/smartmeter Hiermit möchte ich allen BKW Betreibern helfen ihre Einspeisung zu sehen. Die Kommunikation betreffend des Einspeisezählpunktes ist beginnen bei den Wiener Netzen im März 2023 bis zum zuständigen Ministerium (BMK) gelangt. Dort bin ich zu mindestens nicht gänzlich auf taube Ohren gestoßen, jedoch sieht man mein Fall als Einzelfall in dem man sich nicht Einmischen möchte. Die Kommunikation habe ich zur Information auch unter dem oben genannten Link zum Nachlesen zur Verfügung gestellt. Ich möchte alle BKW Betreiber die sich ebenfalls einen Einspeisezählpunkt für den Zugang zum Stromhandel wünschen ermutigen dieses dem BMK per eMail zu schreiben um zu zeigen, dass hier kein Einzelfall vorliegt und das BMK ermutigt wird deutlich den Netzbetreibern zu sagen hier den Zugang zum Stromhandel gemäß EIWOG §15 und §17a kostenfrei zu ermöglichen. Des Weiteren wäre dem BMK möglich zu verordnen, dass die Einspeisung im Smartmeterportal ersichtlich sein muss auch ohne Abnahmevertrag, falls dieses für die Netznutzer hilfreich wäre. Falls auch für Euch dieses Hilfreich wäre könnt ihr das auch dem BMK schreiben und das BMK ermutigen hier von ihrer Möglichkeit (EIWOG §81a Abs.4) Gebrauch zu machen. Nun noch die eMail der Sektionen des BMK: servicebuero@bmk.gv.at, vi-4@bmk.gv.at, vi-5@bmk.gv.at Gerne könnt ihr Euch auch auf die Geschäftszahl: 2023-0.502.054 in meinen Schriftverkehr beziehen. |
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Und wenn die Wiener Netze sich plötzlich entschließen Messentgelt für den Einspeisezählpunkt zu verlangen hast du allen Kleinsterzeugungsanlagen im Netzgebiet einen Bärendienst erwiesen. Im Übrigen kann ich nicht nachvollziehen wie man aus EIWOG §15 und §17a auf einen "kostenfreien Zugang" zum "Stromhandel" mit einer Kleinsterzeugungsanlage schliessen kann. Das führt nur dazu dass Kleinsterzeungsungsanlagen wie normale Überschussanlagen behandelt werden, mit allen Rechten, Pflichten und Kosten. Mit §81a schiesst du dir auch nur ins eigene Knie. Wenn dir dein Netzbetreiber OBIS 2.8.0 am Smartmeter nicht Freischalten will, lass dir vom Elektriker einen Shelly einbauen, und spar dir den Kampf gegen die Windmühlen. |
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EIWOG §17a (6) Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung bis 20 kW, die über einen bestehenden Anschluss als Entnehmer an das Netz angeschlossen werden, sind zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung an das Verteilernetz anzuschließen, OHNE DASS HIERFÜR EIN ZUSÄTZLICHES NETZZUTRITTSENTGELT ANFÄLLT. Diese Anlagen haben – unbeschadet der geltenden Marktregeln – ein Recht auf Einspeisung der eigenerzeugten Energie in das Netz im Ausmaß von bis zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung. Im ElWOG 4. Teil, Der Betrieb von Netzen, 1. Hauptstück, Allgemeine Rechte und Pflichten der Netzbetreiber kommt der Begriff Kleinsterzeugungsanlagen nicht vor. |
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Du verwechselst Neetzzutrittsentgelt und Messentgelt. |
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