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Mal ganz ehrlich: Hast du bei dieser Konstellation wirklich etwas anderes erwartet? |
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An deiner Stelle würde ich die Kennzeichen für den Smart zurücklegen und den Leaf auf eine neue Nr anmelden. WKZ Elektro und Verbrenner macht leider nicht viel Sinn weil der Vorteil der gespraten Motorsteuer dahin ist Ich kann mir ein Elektroauto auch leider nicht schönrechnen. Derzeit haben wir einen Corolla als Hauptauto und einen älteren Bus mit 70Ps auf WKZ. Der Corolla hat 90Ps braucht <5L und läuft absolut problemlos, den Bus ist immer als Backup da wenn man mal viel Platz braucht. Würde ich den Corolla durch einen Leaf ersetzen, ginge es mir genauso dass dann sogar mehr Versicherung fällig wäre und nur minimal weniger Motorsteuer. Zudem hat der Corolla leider einen Hagelschaden = Verkaufswert sehr niedrig. Wenn jemand eine Gute Idee hat, dann her damit! |
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hahahahahaha, sry aber ich stelle mir gerade die MA2412 vor wie die Knackal draufkommt und da Dorfer mitn Düringer das dann ausdiskutiert... wie ist es ausgegangen, musst jetzt beides zahlen oder hast auf das WKZ verzichtet? |
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Er muss doch sowieso beides bezahlen.
Wenn nicht auf WKZ dann die Versicherung sogar 2x... Verstehe das Problem also nicht so ganz. |
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Update :
Also der Leaf wird nun anders berechnet. Habe bei Tesla gehört, dass eigentlich die BATTERIE Stärke als kW in den Zulasungsschein kommt. Also hat der Leaf keine 80kW mehr sonder nur noch 24kW. Finde ich nett :) WKZ bleibt. Will die Tafel behalten und außerdem wird der Smart verkauft und dann ist nur noch Leaf da. Motorsteuer bleibt selbe, und Versicherung wird sich wahrscheinlich auf Kulanz nichts ändern. Genaueres in einem Monat. Warum eigentlich die Haftpflicht teuerer werden soll ist mir eh ein Rätsel. Die "berechnen" diese anhand des Kaufpreises meines Fahrzeugs. Gedckt wird aber lediglich der Schaden des Gegners. Also könnte ich ein Trabi fahren und zahlen, einen Ferrari räume ich von der Straße und die Versicherung wird auf "Berechnung" eines Trabis, einen Ferrari reparieren. Irgendwie unlogisch. Gleich wie die Motorsteuer. Die wird auf kW berechnet. Aber MAXIMALE Leistung. Also müsste ich permament VOLLGAS fahren, damit es ein Sinn ergibt. Da gehört einiges geändert. Denn wenn ich Motorsteuer für Maximalleistung bezahle, sollte auch auf den Straßen des Landes (gesetzlich) erlaubt sein, diese auch zu nutzen. Wenn in Österreich eh nur maximal 130km/h erlaubt sind, sollte der Verbrauch vom Fahrzeug im x-ten Gang auf 100km angegeben werden und auch die Drehzahl mit dem Drehmoment und momentaner kW-Leistung in der Motorsteuer verankert werden. Meine persönliche Meinung. |
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Versicherung wechseln ist vielleicht eine Option. Mit mehr PS/kW kannst z.B. schneller auf 130 Beschleunigen. |
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Ein Elektroauto ist immer steuerfrei, also auch wenn es auf WKZ mit einem Auto mit Verbrennungsmotor zusammen zugelassen wird. Die Steuer wird nach dem Auto mit Verbrennungsmotor gerechnet.
Die Prämie der Haftpflichtversicherung beim Elektroauto ist in der Regel eine Prämie die für alle Elektroautos gleich ist, egal wie viel Leistung das jeweilige Auto hat. Beim WKZ zahlst Du die Prämie für das prämienstärkere Fahrzeug welches normalerweise das Fahrzeug mit Verbrennungsmotor ist. Nie und nirgends wird die Prämie der Haftpflichtversicherung nach dem Listenpreis des Fahrzeugs gerechnet. Ich denke, Du hast dir eine Kaskoversicherung anbieten lassen, die wird nach dem Listenpreis gerechnet. |
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Ne hab ich nicht... Stufe null vom Smart auf Leaf ist 25€ unterschied. Leaf teurer. |
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Mit 1.1.2017 beträgt die Versicherungsprämie (Haftpflichtversicherung)für einen Nissan Leaf bei der Generali VersicherunsAG 19,16 Euro in der Stufe 0.
Optional gibts Kfz-Top-Insassenschutz um 3,81 Euro Tip u. Tat KfzAktiv (Pannenhilfe) um 3,24 Euro monatlich. |
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Also die Versicherung ist bei G....i im Sicherheitspaket für den Leaf um knapp 18,-- monatlich zu haben, ohne SB bei jungen und fremden Fahrern zu haben (10 MIO. VSS)
Bei 7,6 MIO: VSS und 200,-- SB bei einem Haftpflichtschaden um 14,-- Dafür Insassen für ALLE Plätze um knapp 5,-- Tip und Tat Pannenhilfe um rund 3,-- |
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Stimm so leider nicht. Eigentlich wird die Motordauerleistung eingetragen. Die ist beim Tesla mit 65 kW angegeben, ebenso beim Mercedes B. Es kommt aber vor, dass manche BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] ihre Maximalleistung eingetragen haben, das ist dann falsch. Falls es eine Neuerung bei den Eintragungen für BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] seit 1.1.2017 gibt, könnte meine Aussage aber auch mittlerweile überholt sein. Eines ist aber gewiss, wenn tatsächlich die Batteriegröße in den Zulassungsschein kommt, ist die Einheit kWh. |
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Ich will ja jetzt nicht kleinlich sein, aber wenn du schon den Makler raushängen lässt. Ist es möglich einen seit 4 Jahren laufenden Vertrag zu aktualisieren, damit ich statt 19,18 Euro wieder 18,-Euro zahle. Autofahren darf bei mir maximal das Minimum kosten. |
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Aber geh NP, bin kein Makler. Sag dir nur aktuell die Prämie
Kontakt mit deinem Betreuer aufnehmen, das sollte passen. |
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Naja, wer machte nun den Fehler? Nissan oder Tesla und Mercedes? Wenn dann wird das selbe eingetragen oder wie? Außerdem wird es bestimmt auf die Leistung der Teile, mal eine Steuer errechnet oder bemessen. Da sollen dann aber alle nach gleichen Kriterien besteuert werden. Dann könnte ich auch bei der Gemeinde sagen, ich habe zwar 2ha Grund aber nutze nur 500m² und will nun auch nur für die besteuert werden. Der Importeur von Nissan hat es so festgelegt. Nun muss geklärt werden, wer es falsch macht. Ich habe dort Kontakt aufgenommen, und werde dann auch weitere Schritte einleiten, damit dies auch korrigiert wird. Kann doch nicht sein, dass du einfach irgendwelche Werte nimmst. |
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Auszug aus der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 §1b (2) Die Motorleistung von Fahrzeugen der Klassen M und N sind nach den Vorschriften der jeweils zutreffenden Verordnung (EG) Nr. 692/2008, ABl. Nr. L 199 vom 28.07.2008 S. 1 oder (EG) Nr. 595/2009, ABl. Nr. L 188 vom 18.07.2009 S. 1, zu bestimmen. Für Fahrzeuge, die oder deren Motoren den Bestimmungen der Richtlinien 97/68/EG oder 2000/25/EG unterliegen, ist die Motorleistung nach der Richtlinie 97/68/EG in der Fassung der Richtlinie 2012/46/EU zu bestimmen. Für Fahrzeuge der Klasse L ist die Motorleistung nach den Vorschriften der Richtlinie 95/1/EG, Anhang II, in der Fassung der Richtlinie 2006/27/EG, ABl. Nr. L 66 vom 08.03.2006 S 7 oder nach den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 134/2014, ABl. Nr. L 53 vom 21.02.2014 S. 1, zu bestimmen. Was da jetzt im Detail anzuwenden ist, weiß ich auch nicht, ist mir auch egal. Im Zulassungsschein unseres Mercedes B sind 65 kW eingetragen und das ist meiner Meinung nach in Ordnung. |
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Vielleicht kommen die 24 kW ja auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer, da lt. BMF für die ersten 24 kW keine Steuer anfällt. Diese Herangehensweise ist halt 2x um Eck gedacht und nicht korrekt. |
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Ich übersetze mal : Schreiben wir den Scheiß so, dass es nach dem 2ten Wort keinen mehr interessiert. Sollte jedoch jemand weiter lesen, dann schreiben wir es so, dass er Haufen Puzzle-Teile suchen muss, um aus den Scheiß ein noch größeren Scheißhaufen zu machen, und weiter Puzzle-Teile von den Puzzle-Teile zu suchen. |