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Entscheidung für Fixzinskredit

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  •  tom39
11.6. - 30.6.2015
52 Antworten 52
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Hallo alle zusammen!

Ich bitte euch um euer Feedback zu folgenden beiden Fixzinsangeboten:

Wir haben uns entschlossen, einen Fixzinskredit aufzunehmen, aufgrund des Bondcrash letzte Woche erhöhen nun die ersten Banken bereits die Fixzinssätze für 10 bzw. 15 Jahre und daher wollen wir relativ rasch den Kreditvertrag abschließen.

VARIANTE 1 - B...G(15 Jahre Fixzinssatz + 10 Jahre variabler Zinssatz):
Kreditbetrag: EUR 200.000
Zinssatz während der Fixzinsphase: 2,35% p.a.
Zinssatz nach der Fixzinsphase: 1,625% Aufschlag auf den 3-Monats-Euribor
1% Bearbeitungsgebühr

VARIANTE 2 - W.......T Bauspardarlehen(16 Jahre Fixzinssatz + 9 Jahre variabler Zinssatz):
Kreditbetrag: EUR 200.000
Zinssatz während der Fixzinsphase: 2,6% p.a.
Zinssatz nach der Fixzinsphase: 1,0% Aufschlag auf den 12-Monats-Euribor
1% Bearbeitungsgebühr

Beim Bauspardarlehen greift denke ich der Zinsrahmen von 2,9% und max. 6%, sprich wenn der Euribor nach der Fixzinsphase sehr niedrig ist - zB 1,5% und ich dann den Aufschlag von 1,0% hinzurechne, so würde ich bei 2,5% liegen, müsste jedoch mindestens 2,9% p.a. zahlen - stimmt das so?

Über eure Rückmeldungen bzw. Tipps wäre ich euch sehr dankbar!

LG

  •  Hatschkatsch
21.6.2015  (#21)

zitat..
webwude schrieb: eigentlich tendieren wir zum Fixzins, zumindest für 10 Jahre - allerdings zwei Prozent fix auf 10 Jahre oder aktuelle ein Prozent variabel sind schon ein Unterschied...

... genau da stehen wir auch gerade

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  •  WhiteSnake86
22.6.2015  (#22)
Wenn ihr von Prozente redet, meint ihr dann nur die Aufschläge oder denn effektiven Zinssatz

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  •  rk515
  •   Gold-Award
22.6.2015  (#23)
es geht meist um die aufschläge.. denn die sind fix.. der effzi richtet sich ja aufgrund der laufzeit und des nominalzinssatzes aus. sprich indikator plus aufschlag.
je kürzer die laufzeit desto höher der effzi. da werden alle gebühren und sonst alle kosten die in verbindung mit dem kredit stehen (LV's die zur besicherung dienen) reingerechnet und wenn die laufzeit länger ist, können sich die kosten mehr "vertreilen"

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  •  webwude
22.6.2015  (#24)
Aufschläge oder nominaler Zinssatz - wie rk515 schon richtig andeutet, ist der effektive Zinssatz von weiteren Größen abhängig (BAB, sonstige Spesen und Laufzeit).

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  •  WhiteSnake86
22.6.2015  (#25)
Ok danke für die Antwort, aber in Wirklichkeit ist doch für einen sinnvollen Vergleich eher der eff. Zinssatz wichtig (natürlich bei gleicher Laufzeit).
Oder sehe ich falsch?

Denn was hilft es mir wenn ich bei der einen Bank einen Aufschlag von 1% habe aber so viele Nebengeräusche die sie sich nicht wegverhandeln lassen, dass ich bei 1,7% lande jedoch bei einer anderen Bank einen Aufschlag von 1,25% habe und eff. bei 1,5% lande?

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  •  webwude
22.6.2015  (#26)
In der Theorie ja :)
also wenn alle nach dem gleichen Maßstab den eff. Zinssatz berechnen würden, dann könnte man das gut vergleichen. ABER: es kommt vor, dass die zusätzlichen Kosten (einmal und laufend) unterschiedlich gehandhabt werden (manche rechnen sie rein, manche nicht). Oft bleibt Dir nichts anderes übrig, als das ganze selber nachzurechnen. Zudem kann man das ganze dann auch noch abdiskontieren (Zeitwert des Geldes), aber ok, das führt hier zu weit...

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
22.6.2015  (#27)
Gesamtkosten Vergleich ist das Zauberwort. Was unterm Strich die Chose kostet.
Das ist der einzig wahre Parameter, und somit auch transparent vergleichbar.

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  •  webwude
24.6.2015  (#28)
Eine Frage zur Beleihung - wir spielen mit dem Gedanken, statt dem Haus unsere EG Wohnung zu beleihen.

Gerade kam die Info vom Makler, dass dies prinzipiell ok sei, sich aber die Konditionen verschlechtern würden, Zitat: "..., jedoch aufgrund der Bewertung würde sich der variable Zinssatz um 0,125%, beim Fixzinssatz bei 10 Jahren 0,375% verschlechtern."
Das bisherige Angebot hat die Beleihung des Hauses vorgesehen.

Ist das normal / üblich???


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
24.6.2015  (#29)
naja, die wohnung wird vermutlich ned so viel hergeben wie das haus, schlechtere lage, alter usw?

kann also durchaus sein!

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  •  webwude
24.6.2015  (#30)
Hm - Haus im 14. - Wohnung im siebten Bezirk - eigentlich würde ich das anders herum sehen - ausreichend sind beide Fälle. Man muss wohl nicht alles verstehen...

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  •  rk515
  •   Gold-Award
24.6.2015  (#31)
wohnung kann älter sein (abwertug), grundstückspreise können andere sein.
laidar gesagt, wenn die wohnung nicht so viel wert ist wie das haus und der kreditbetrag jedoch der selbe bleibt dann ist das vorstellbar.

schlechtere sicherheiten bedeuten schlechtere konditionen.

möglichkeiten:
1) haus beleihen (warum auch nicht)
2) verandeln
3) akzeptieren

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  •  webwude
24.6.2015  (#32)
Vermutlich läuft es auf Punkt 1) hinaus.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
24.6.2015  (#33)
gibts nen grund, warum das haus nicht belehnt werden sollte?


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  •  webwude
24.6.2015  (#34)
Nein, nicht wirklich - eher Geschmackssache bzw. eben Beleihung einer Immobilie, die wir nicht bewohnen - ist aber nicht weiter schlimm.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
24.6.2015  (#35)
ok ok... na dann... rauf aufs haus.... what shells..

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  •  webwude
24.6.2015  (#36)
Schon in Arbeit - bevor die Fixzinsen noch weiter steigen...

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  •  j.schneeweiss
  •   Gold-Award
25.6.2015  (#37)
Immer wieder der effzi...

Wenn wirklich alles richtig einbezogen werde würde wär das schon ok - aber allein den wenigsten die nur diesen zum Vergleichen hernehmen wissen auch dass die Laufzeit ein wichtiger Faktor ist...

Wenn die Leute wüssten wie hier geschummelt wird....

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  •  KA_
25.6.2015  (#38)

zitat..
j.schneeweiss schrieb: Wenn die Leute wüssten wie hier geschummelt wird....


Dann sag uns bitte wie? emoji

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  •  rk515
  •   Gold-Award
25.6.2015  (#39)

zitat..
KA_ schrieb: Dann sag uns bitte wie?


indem manche banken einfach nicht die gesamten kosten, die mit dem kredit zusammenhängen einrechnen. würdens das machen, wäre der effzi höher und das schreckt die leute ab.

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  •  j.schneeweiss
  •   Gold-Award
25.6.2015  (#40)
Jop

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
25.6.2015  (#41)

zitat..
speeeedcat schrieb: Gesamtkosten Vergleich ist das Zauberwort. Was unterm Strich die Chose kostet.
Das ist der einzig wahre Parameter, und somit auch transparent vergleichbar.


ob hier zb. eine LV reingehört, kann man diskutieren, ich würde eher sagen nein. warum?
eine bank verlangt sie zwingend, eine andere wiederum nicht. dann stellt sich noch die frage für die Aufhebung der fristen (selbstmordklausel), wo zb. die D...G ab 101K 2 Promille verlangt.
naja, das sind mal bei 2 versicherten Personen und 300K pro kopf und nase --> richtig, flockige 1.200,--
glücklich der, der dies nicht bezahlen muss, auch das gibt´s ;)



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