Ich bitte euch um euer Feedback zu folgenden beiden Fixzinsangeboten:
Wir haben uns entschlossen, einen Fixzinskredit aufzunehmen, aufgrund des Bondcrash letzte Woche erhöhen nun die ersten Banken bereits die Fixzinssätze für 10 bzw. 15 Jahre und daher wollen wir relativ rasch den Kreditvertrag abschließen.
VARIANTE 1 - B...G(15 Jahre Fixzinssatz + 10 Jahre variabler Zinssatz): Kreditbetrag: EUR 200.000
Zinssatz während der Fixzinsphase: 2,35% p.a.
Zinssatz nach der Fixzinsphase: 1,625% Aufschlag auf den 3-Monats-Euribor
1% Bearbeitungsgebühr
VARIANTE 2 - W.......T Bauspardarlehen(16 Jahre Fixzinssatz + 9 Jahre variabler Zinssatz): Kreditbetrag: EUR 200.000
Zinssatz während der Fixzinsphase: 2,6% p.a.
Zinssatz nach der Fixzinsphase: 1,0% Aufschlag auf den 12-Monats-Euribor
1% Bearbeitungsgebühr
Beim Bauspardarlehen greift denke ich der Zinsrahmen von 2,9% und max. 6%, sprich wenn der Euribor nach der Fixzinsphase sehr niedrig ist - zB 1,5% und ich dann den Aufschlag von 1,0% hinzurechne, so würde ich bei 2,5% liegen, müsste jedoch mindestens 2,9% p.a. zahlen - stimmt das so?
Über eure Rückmeldungen bzw. Tipps wäre ich euch sehr dankbar!
.. webwude schrieb: eigentlich tendieren wir zum Fixzins, zumindest für 10 Jahre - allerdings zwei Prozent fix auf 10 Jahre oder aktuelle ein Prozent variabel sind schon ein Unterschied...
es geht meist um die aufschläge.. denn die sind fix.. der effzi richtet sich ja aufgrund der laufzeit und des nominalzinssatzes aus. sprich indikator plus aufschlag.
je kürzer die laufzeit desto höher der effzi. da werden alle gebühren und sonst alle kosten die in verbindung mit dem kredit stehen (LV's die zur besicherung dienen) reingerechnet und wenn die laufzeit länger ist, können sich die kosten mehr "vertreilen"
Aufschläge oder nominaler Zinssatz - wie rk515 schon richtig andeutet, ist der effektive Zinssatz von weiteren Größen abhängig (BAB, sonstige Spesen und Laufzeit).
Ok danke für die Antwort, aber in Wirklichkeit ist doch für einen sinnvollen Vergleich eher der eff. Zinssatz wichtig (natürlich bei gleicher Laufzeit).
Oder sehe ich falsch?
Denn was hilft es mir wenn ich bei der einen Bank einen Aufschlag von 1% habe aber so viele Nebengeräusche die sie sich nicht wegverhandeln lassen, dass ich bei 1,7% lande jedoch bei einer anderen Bank einen Aufschlag von 1,25% habe und eff. bei 1,5% lande?
In der Theorie ja :)
also wenn alle nach dem gleichen Maßstab den eff. Zinssatz berechnen würden, dann könnte man das gut vergleichen. ABER: es kommt vor, dass die zusätzlichen Kosten (einmal und laufend) unterschiedlich gehandhabt werden (manche rechnen sie rein, manche nicht). Oft bleibt Dir nichts anderes übrig, als das ganze selber nachzurechnen. Zudem kann man das ganze dann auch noch abdiskontieren (Zeitwert des Geldes), aber ok, das führt hier zu weit...
Gesamtkosten Vergleich ist das Zauberwort. Was unterm Strich die Chose kostet.
Das ist der einzig wahre Parameter, und somit auch transparent vergleichbar.
Eine Frage zur Beleihung - wir spielen mit dem Gedanken, statt dem Haus unsere EG Wohnung zu beleihen.
Gerade kam die Info vom Makler, dass dies prinzipiell ok sei, sich aber die Konditionen verschlechtern würden, Zitat: "..., jedoch aufgrund der Bewertung würde sich der variable Zinssatz um 0,125%, beim Fixzinssatz bei 10 Jahren 0,375% verschlechtern."
Das bisherige Angebot hat die Beleihung des Hauses vorgesehen.
Hm - Haus im 14. - Wohnung im siebten Bezirk - eigentlich würde ich das anders herum sehen - ausreichend sind beide Fälle. Man muss wohl nicht alles verstehen...
wohnung kann älter sein (abwertug), grundstückspreise können andere sein.
laidar gesagt, wenn die wohnung nicht so viel wert ist wie das haus und der kreditbetrag jedoch der selbe bleibt dann ist das vorstellbar.
Wenn wirklich alles richtig einbezogen werde würde wär das schon ok - aber allein den wenigsten die nur diesen zum Vergleichen hernehmen wissen auch dass die Laufzeit ein wichtiger Faktor ist...
Wenn die Leute wüssten wie hier geschummelt wird....
indem manche banken einfach nicht die gesamten kosten, die mit dem kredit zusammenhängen einrechnen. würdens das machen, wäre der effzi höher und das schreckt die leute ab.
.. speeeedcat schrieb: Gesamtkosten Vergleich ist das Zauberwort. Was unterm Strich die Chose kostet.
Das ist der einzig wahre Parameter, und somit auch transparent vergleichbar.
ob hier zb. eine LV reingehört, kann man diskutieren, ich würde eher sagen nein. warum?
eine bank verlangt sie zwingend, eine andere wiederum nicht. dann stellt sich noch die frage für die Aufhebung der fristen (selbstmordklausel), wo zb. die D...G ab 101K 2 Promille verlangt.
naja, das sind mal bei 2 versicherten Personen und 300K pro kopf und nase --> richtig, flockige 1.200,--
glücklich der, der dies nicht bezahlen muss, auch das gibt´s ;)