« Hausbau-, Sanierung  |

erdung flugdach?

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  anonym333
1.5. - 22.5.2015
11 Antworten 11
11
hallo an alle
es gibt meines wissens nach für nö keine gesetzliche grundlage dafür dass ein blitzableiter montiert werden muss...
auf unserem grundstück befindet sich seit nun über 30 jahren ein flugdach hinter der garage und plötzlich kommt unser nachbar mit folgendem kommentar an:
Erdung der metallteile und flugdachkonstruktion ansonsten müssen wir es wegreißen...
muss ich ein flugdach erden??? bitte um info!!! und es gibt keine möglichkeit mit unserem netten nachbarn darüber zu reden, dies zur info vorab

  •  bautech
  •   Gold-Award
3.5.2015  (#1)
was macht der beruflich? - Für solche Aussagen gibt's mWn keine rechtliche Handhabe. Das soll er Dir mal vorhüpfen...

ng

bautech

1
  •  elanor
3.5.2015  (#2)
Hallo,

das kommt auf die Dachfläche an und vermutlich auf die Höhe, frag doch beim Bau-Sachverständigen Deines Bezirkes nach! Am besten schriftlich geben lassen, dann kannst Deinem freundlichen Nachbarn was vorweisen.
Ich kenns jetzt nur von Tankstellendächern, die muss (?) man mit einer Blitzschutzanlage versehen, welche jährlich überprüft wird.
Mein Beileid zur Nachbarschaft!



1
  •  fuzman
3.5.2015  (#3)
Naja hast du eine blitzschutzanlage? Wenn nicht dann kann er sich brausen gehen. Wenn du ne blitzschutzanlage in den ketzten jahren bekommen hast ist das dach natürlich zu schützen. Du erdest ja deine dachrinnen auch net zwecks gaudi oder? und die sind auch aus metall....ich denke dein nachbar ist ein depp der irgendwo im wirtshaus was aufgeschnappt hat wovon er keine ahnung hat.emoji lach ihn einfach aus

1


  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.5.2015  (#4)

zitat..
anonym333 schrieb: befindet sich seit nun über 30 jahren ein flugdach

Wie lang sich das Flugdach schon da befindet ist nicht relevant. Die Frage ist, ob das Flugdach eine Baubewilligung hat. Da gibts jetzt 2 Varianten:

Variante 1: Baubewilligung vorhanden
Da ist jetzt noch entscheidend, ob das Flugdach so gebaut wurde wie bewilligt. Wenn das zutrifft, dann kann sich der Nachbar brausen und du ignorierst einfach alles. Dann stellt sich auch nicht die Frage, ob man einen Blitzableiter oder Erdung braucht. Du brauchst das, was genehmigt wurde - nicht mehr und nicht weniger.

Variante 2: Baubewilligung nicht vorhanden
Da hast dann so wie so ein ganz anderes Problem als den Blitzableiter und die Erdung: du musst nachträglich um Baubewilligung ansuchen - also Einreichplan machen lassen, Bauansuchen stellen, schauen, was dir die Baubehörde alles vorschreibt usw.

Resumee: Die Fragen die du hier nach Blitzschutz und Erdung aufwirfst sind derzeit völlig fehl am Platz und stellen sich momentan so nicht! Du musst dein Problem anders angehn.

zitat..
anonym333 schrieb: ansonsten müssen wir es wegreißen...

Das entscheidet ja nicht der Nachbar, sondern die Baubehörde. Das wird auch nicht zwischen dir und dem Nachbarn ausgehandelt!!

1
  •  anonym333
3.5.2015  (#5)
danke für die schnellen kommentare emoji - der ist irgendwas mit elektrik bei siemens... naja in der altersteilzeit hat man zeit solche sachen zu suchen und zu finden :-D

also das flugdach ist etwa 1,5 Meter mal 3,75 Meter von der Fläche. in einer höhe von ~3 Meter montiert

Da ich aufgrund von falschen Plänen sowieso schon neu eingereicht habe und diese pläne mittlerweile ja auch schon unterschrieben wurden vom Baumeister und da auch das dach drinnen ist, brauch ich ja theoretisch nur noch nachträglich bewilligen lassen oder? emoji abgenommen wurde es ja theoretisch schon... :-/ den wintergarten habe ich ja auch eingezeichnet und im nachhinein bewilligen lassen...

Blitzschutzanlage haben wir keine, er natürlich schon... der andere nachbar auch, also mittendrin zwischen lauter solchen anlagen emoji
dachrinnen sind ja auch aus kunststoff...

schön langsam nervt das ganze einfach nur, weil wir eigentlich wegen einer umwidmung von einem abstellraum auf eine garage angefangen haben und das sich jetzt mit dem ganzen hin und her schon seit fast zwei jahren hinzieht grrrrrrrrrrrrrrr und so viele unnötige sachen dazu kommen die ewig geld kosten... brauch ja auch noch irgendwas mit oberflächenmesser vom flachdach aber das is wieder eine andere geschichte...

1
  •  dyarne
  •   Gold-Award
4.5.2015  (#6)
@ karl,

wir haben in oö vor rund 10 jahren ein großes carport an der grundgrenze errichtet. waren damals zur vorbesprechung beim obersten bauamtsleiter in wels.

der hat länger im bautechnikgesetz gestöbert und dann gemeint, wenn das ganze ein 'carport' ist sei es bewilligungsfrei, weil nicht unter die aktuelle gebäuderichtlinie fallend - eine neue solche sei aber in ausarbeitung, da wäre es dann anders.

resumee, wenn wir sofort bauen -> bewilligungsfrei, 1 jahr später bewilligungspflichtig.

sprich wir haben etwas korrekt bewilligungsfrei errichtet, was aber nach aktueller gesetzeslage errichtet sehr wohl (mittlerweile) bewilligungspflichtig wäre.

kann so etwas nicht analog hier gelten, oder gab es in nö nie lücken in der gebäudedefinition?

1
  •  fuzman
4.5.2015  (#7)
Wenn du sonst am haus keine blitzschutzanlage hast dann musst du das dach natürlich auch nicht erden. Das hat alles nix mit baubewilligungen und soweiter zu tun sondern mit dem elektrotechnikgesetz....und dieses steht über jeder baubehörde da es wie der name sagt ein gesetz ist. Eine blitzschutzanlage im privaten bereich ist ne freiwillige gschicht.....dein nachbar ist ein koffer und kann sich somit brausenemoji

1
  •  AndiBru
  •   Gold-Award
4.5.2015  (#8)
Hallo - Ich kenn mich weder rechtlich noch "Blitzschutztechnisch" gut aus, aber wir haben "alles geerdet" vom Baucontainer im Garten bis zur Satalnalge.

Ich persönlich würde mir einen 3m Erdspieß beim Hornach und 50cm Erdungskabel mit Ösen kaufen, den spieß einschlagen und es ist geerdet und eine Ruhge hast.

LG

1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo anonym333,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: erdung flugdach?

  •  anonym333
5.5.2015  (#9)
also... abschlussbericht emoji - nach der heutigen besprechung mit dem sachverständigen ist es in keinem nachbarschaftsrecht oder sonstigem recht drinnen, dass er das verlangen kann, ich sollte aber im interesse der gemeinde - auf gut deutsch in unserm und Gemeinde interesse, dass der typ nichts mehr machen kann und alle seine rechte den bach runter gehen - einen elektriker holen. dieser soll mir dann ein E-protokoll schreiben, wo drin steht dass ich das flugdach nicht erden muss und somit is das ganze erledigt... ist ja wieder nur eine kostenfrage, aber naja, wenns dazu dient, dem nachbarn wieder etwas hinknallen zu können, dass er keine angriffspunkte mehr hat, investiere ich eben nochmal ein bisschen und fertig XD

1
  •  flomax
  •   Bronze-Award
6.5.2015  (#10)
@anonym333, fragt sich nur wer hat jetzt gewonnen, du oder er? du glaube ich leider nicht!

1
  •  anonym333
22.5.2015  (#11)
emoji - lass dich da nur nicht täuschen :-D *sfg*

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Betonplatte für Pool