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Ergänzungsabgabe Grundstückszusammenlegung [NÖ]

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  •  Markus1986
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
17.7. - 19.7.2024
6 Antworten | 6 Autoren 6
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Liebe Alle, ich weiß es gibt schon hunderte Einträge über die Ergänzungsabgabe, aber ich habe noch keinen Gefunden der mir mein Problem beantwortet...

wir wollen 2 Grundstücke nebeneinander zusammenlegen. Beide Grundstücke sind 550m2 groß, auf Grundstück A steht das Haus, Grundstück B ist unbebaut! Zusammengelegt werden soll, weil wir eine Terrasse anbauen wollen und diese sonst über die Grundsgücksgrenze gehen würde! 

Bauklassenkoeffizient ist 1,25 und der Eingeitssatz liegt bei 720€.
hier die Berechnung der Gemeinde! (Ich hoffe das kann man lesen... 

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die Gemeinde will von mir 21.000€ an Ergänzungsabgabe?! Da reden wir ja darüber, dass die Abgabe teurer wird als die Terrasse?!
stimmt diese Berechnung, oder haben sie sich da verrechnet??

lg und schon mal danke für eure Mühen...
Markus

  •  Lu1994
  •   Bronze-Award
18.7.2024  (#1)
Mir würde spontan einfallen nicht beide Grundstücke zu vereinigen, sondern nur die Grundstücksgrenze zu verschieben, dann sparst zumindest Quadratmeter.

Aber ist das zweite Grundstück wirklich 100% Bauland?

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  •  thohem
18.7.2024  (#2)
Könnte schon so passen, Grundstück vereinen ist teuer. Wenn's irgendwie geht würd ich's halt vermeiden, aber Berechnung sieht ok aus 

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  •  Krautla
18.7.2024  (#3)
Die errechnete Differenz der Berechnungslänge ist meines Erachtens nicht richtig. Zu Beginn hast du 2 Grundstücke mit einer summierten Berechnungslänge von 46,7118. Nach der Vereinigung hättest du eine neue Berechnungslänge von 33,0303 (Wurzel aus 1091 m²).
Daraus ergibt sich:
EA = BLalt – BLneu x BKK x ES = 46,7118 – 33,0303 x 1,25 x 720 = 12.313,39 €



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  •  malli
19.7.2024  (#4)
Die Gemeinde muss bei der Berechnung vom neuen Grundstück die Fläche von 1091m² angeben.
Nach diesem Bescheid wären es noch 2 einzelne Grundstücke und nicht 1 ganzes.

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  •  carlito
  •   Silber-Award
19.7.2024  (#5)
Bitte aufpassen, alt und neu nicht verdrehen und die falsche Berechungsweise dieser Gemeinde übernehmen! Es gibt keine 46,7118 als BL

zitat..
Krautla schrieb: Die errechnete Differenz der Berechnungslänge ist meines Erachtens nicht richtig. Zu Beginn hast du 2 Grundstücke mit einer summierten Berechnungslänge von 46,7118. Nach der Vereinigung hättest du eine neue Berechnungslänge von 33,0303 (Wurzel aus 1091 m²).
Daraus ergibt sich:
EA = BLalt – BLneu x BKK x ES = 46,7118 – 33,0303 x 1,25 x 720 = 12.313,39 €


NÖ Bauordnung §39 Ergänzungsabgabe zum Nachlesen

EA = [WURZEL(1091) - WURZEL(544)] x BKK x ES
EA = [33,0303 - 23,3238] x 1,25 x 720
EA = 8.735,85€

Die Herrschaften haben bei der neuen Berechungslänge die Summe der !beiden einzelnen! Fläche berechnet, es gehört die neue Gesamtfläche in die Wurzel genommen.

Sie haben eine "reine Aufschließungsabgabe" für  779/4 berechnet. 

Diese Berechnungsart wird nur verwendet, wenn ein Bauplatz auf mehrere geteilt wird. Dann wird jede einzelne Fläche berücksichtigt!!!!

Bei einer Vergrößerung eines Bauplatzes gibt es nur EINE Fläche alt und EINE Fläche neu!!!

LG

 

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
19.7.2024  (#6)
Lieber Markus, 
Bitte in offener Frist gegen diesen Bescheid schriftlich berufen. 
Wie schon von anderen geschrieben, die Berechnung der Gemeinde ist falsch!
Die Berechnung von carlito kann ich bestätigen. 

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