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Mir würde spontan einfallen nicht beide Grundstücke zu vereinigen, sondern nur die Grundstücksgrenze zu verschieben, dann sparst zumindest Quadratmeter. Aber ist das zweite Grundstück wirklich 100% Bauland? |
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Könnte schon so passen, Grundstück vereinen ist teuer. Wenn's irgendwie geht würd ich's halt vermeiden, aber Berechnung sieht ok aus |
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Die errechnete Differenz der Berechnungslänge ist meines Erachtens nicht richtig. Zu Beginn hast du 2 Grundstücke mit einer summierten Berechnungslänge von 46,7118. Nach der Vereinigung hättest du eine neue Berechnungslänge von 33,0303 (Wurzel aus 1091 m²). Daraus ergibt sich: EA = BLalt – BLneu x BKK x ES = 46,7118 – 33,0303 x 1,25 x 720 = 12.313,39 € |
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Die Gemeinde muss bei der Berechnung vom neuen Grundstück die Fläche von 1091m² angeben. Nach diesem Bescheid wären es noch 2 einzelne Grundstücke und nicht 1 ganzes. |
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Bitte aufpassen, alt und neu nicht verdrehen und die falsche Berechungsweise dieser Gemeinde übernehmen! Es gibt keine 46,7118 als BL NÖ Bauordnung §39 Ergänzungsabgabe zum Nachlesen EA = [WURZEL(1091) - WURZEL(544)] x BKK x ES EA = [33,0303 - 23,3238] x 1,25 x 720 EA = 8.735,85€ Die Herrschaften haben bei der neuen Berechungslänge die Summe der !beiden einzelnen! Fläche berechnet, es gehört die neue Gesamtfläche in die Wurzel genommen. Sie haben eine "reine Aufschließungsabgabe" für 779/4 berechnet. Diese Berechnungsart wird nur verwendet, wenn ein Bauplatz auf mehrere geteilt wird. Dann wird jede einzelne Fläche berücksichtigt!!!! Bei einer Vergrößerung eines Bauplatzes gibt es nur EINE Fläche alt und EINE Fläche neu!!! LG 1 |
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Lieber Markus, Bitte in offener Frist gegen diesen Bescheid schriftlich berufen. Wie schon von anderen geschrieben, die Berechnung der Gemeinde ist falsch! Die Berechnung von carlito kann ich bestätigen. |
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