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Red doch mit ihm... |
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Falls das Grundstück bereits im Grenzkataster eingetragen ist, kann es von Niemand ersessen werden. Ansonsten muss die Nutzung mehr als 30 Jahre lang im guten Glauben geschehen, dass es sich tatsächlich um eigenen Grund handelt. Der gute Glaube ist nur gegeben, wenn kein erkennbarer Grund zum Zweifeln gegeben war. Somit fehlt der gute Glaube. |
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Vielen Dank. Das klingt schon mal positiv. "Red doch mit ihm..." Habe ich gemacht, er möchte aber keinen Pachtvertrag unterzeichnen (ich war der Meinung, es mit einem solchen Vertrag regeln zu können). @Hobbyplaner, was genau bedeutet das mit dem Grenzkataster? Ist es der Eintrag des Bodens im Grundbuch? |
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Nur bei eingetragen Grundstücken im Grenzkataster sind die Grenzen, und somit das Eigentum, rechtlich gesichert. Ob dein Grundstück im Grenzkataster eingetragen ist erkenntst du am Grundbuchauszug durch ein G neben der GST-Nr. Außerdem sind Grenzkataster-Grundstücke in der Katastralmappe durch eine dreifach unterstrichene Grundstücksnummer zu erkennen. |
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Du bezahlst doch Grundsteuer, gilt das nicht als Beleg? |
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Man muss da zwischen zwei verschiedenen Sachen unterscheiden: ersitzen des Grundstücks, was die meisten hier ansprechen und ersitzen einer Servitut am Grundstück. Letzteres wäre durchaus schon möglich. Am besten wäre natürlich irgendwas Schriftliches, wo drin steht, dass die Bewirtschaftung kostenfrei bis auf Widerruf gestattet wird. So einen Vertrag kann man aber auch mündlich machen, wenn er nichts unterschreiben will (Zeugen zum Gespräch mitnehmen nicht vergessen ) Bei uns war es übrigens genau so. Das Grundstück wurde vom Bauer einfach mitgemäht (keine Ahnung wie lange, aber ich schätze sicher 40-50 Jahre), aber für ihn war klar, dass das nicht mehr geht wenn wir bauen anfangen. Da gab es keine Diskussion. Was allerdings zweifelsfrei ersessen wurde ist eine Servitut für Fahren zur landwirtschaftlichen Nutzung, da es keinen anderen Weg zu seinem Feld gibt und er eben über 30 Jahre lang dort gefahren ist. Das war uns aber ebenso klar und daher gab es da auch keine Diskussionen. Falls ihr eine mögliche Servitut wieder entziehen wollt, könntet ihr den Zugang zum Grundstück z.B. durch einen Zaun verhindern und ihn so für mindestens zwei Jahre an der Nutzung hindern. Dann hat er sie verloren, wenn er nicht vor Gericht geht und sie einklagen versucht. |
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Super danke, werde das prüfen. Schöne Grüße |
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@Hobbyplaner Du führst da den @Figlfan aber auf die falsche Spur! Dessen Fall und Frage hat überhaupt nichts mit Grenzkataster zu tun. Stimmt so nicht bzw. ist zumindest sehr irreführend. Das Ersitzungsverbot gem. Vermessungsgesetz gilt nur für TEILE von Grundstücken, die im Grenzkatster eingetragen sind. Das hat den Zweck, dass die Grundstücksgrenze nicht durch Ersitzungen zu "wandern" beginnt und ein für allemal dort bleibt, wo sie verbindlich eingetragen ist. Damit verbunden ergibt sich auch ein unveränderbares, fixes Flächenausmaß des Grundstückes. Im Falle von @Figlfan geht es allerdings um das ganze Grundstück. Und das Eigentum an einem ganzen Grundstück kann sehr wohl ersessen werden, auch wenn dieses im Grenzkataster ist (an den Grenzen ändert sich dabei ja nichts)! Also lieber @Figlfan, vergiß das Thema Grenzkataster gleich wieder! Wie @chrismo schon völlig richtig angemerkt hat, ist bei der Ersitzung immer zu unterscheiden, ob es um die Ersitzung von Eigentum geht oder um die Ersitzung eines Rechtes zur Nutzung oder Benützung einer Sache (also Dienstbarkeit/Servitut). Ich würde mich nicht trauen, mit den vorliegenden Angaben und Infos eine Antwort darauf zu geben, ob hier irgendeine Ersitzung eintreten kann. Das Thema Ersitzung ist dafür viel zu komplex. Es gibt jede Menge Literatur und stoßweise Erkenntnisse des OGH dazu. Und jeden dieser Fälle muss man als Einzelfallentscheidung sehen. Ich denke, die Beantwortung der Frage, ob @Figlfan hier irgendein Problem mit einer Ersitzung bekommen kann, braucht eine juristische Ausbildung einschließlich Erfahrung mit dem Zivilrecht. Daher sollte @Figlfan seine Situation mit einem Juristen abklären. Nur dieser wird ihm auch sagen können, welche konkreten Schritte er allenfalls setzen müsste, um der Gefahr irgendeiner Ersitzung rechtzeitig und wirksam zu begegnen (gibts wahrscheinlich mehrer Möglichkeiten). Und noch was: Ich denke, das sind drei Jahre! |
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Ja, du hast natürlich Recht! Habe da nicht mehr nachgesehen und die Zahl falsch im Kopf. |