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Erweiterung GEB-Gebäudehöhe [NÖ]

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  •  Poidl92
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
18.3. - 19.3.2021
5 Antworten | 2 Autoren 5
5
Ich interessiere mich für den Kauf eines erhaltenswerten Gebäude im Grünland. Über die Möglichkeiten einer zulässigen zukünftigen Erweiterung habe ich mich bereits schon länger informiert, dennoch finde ich zur zulässigen Gebäudehöhe kaum Informationen:
- Wo ist die zulässige Gebäudehöhe für GEB´s bzw. generell im Grünland geregelt, oder wird hier im Einzelfall entschieden?
- §55 der NÖ BO verweist auf die Ermittlung der Gebäudehöhe für Gebäude im Grünland nach §50-53a, jedoch nur wenn dort ein Bebauungsplan gilt. Wie schauts aus wenn kein Bebauungsplan gilt?
- Im konkreten Fall geht es um die Aufstockung eines Bungalows zum Zwecke des familieneigenen Wohnbedarfs.

Vielen Dank

  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.3.2021  (#1)

zitat..
Poidl92 schrieb: Wie schauts aus wenn kein Bebauungsplan gilt?

Dann gibt es keine gesetzliche Regelung für die Gebäudehöhe!!! Damit ist eigentlich alles beantwortet.

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  •  Poidl92
19.3.2021  (#2)
Keine gesetzliche Regelung ist meistens schlecht. :)
wie wird hier in der Praxis vorgegangen, kann dann eine gewisse Höhe willkürlich festgelegt werden?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.3.2021  (#3)
Was soll daran schlecht sein, dass es keine (einschränkende) Regelung für eine max. zulässige Gebäudehöhe gibt??

"Willkürliche" Vorschreibungen bzw. Entscheidungsgrundlagen der Baubehörde gibt es nicht! Entweder es gibt für Vorgaben der Baubehörde eine Regel (=gesetzliche Grundlage), oder es gibt keine - dann ist das behördliche Verlangen aber ungesetzlich (und somit erfolgreich bekämpfbar und wird aufgehoben).

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  •  Poidl92
19.3.2021  (#4)
Mir ist es einfach suspekt, dass gerade die Gebäudehöhe, welche ja im Bauland strikt geregelt ist, bei der Erweiterung eines GEBs nicht näher definiert ist.
Dies bedeutet somit, dass ich bei der Erweiterung eines erhaltenswerten Gebäudes unter der Berücksichtigung der entsprechenden Regelungen des ROGs, theoretisch beliebig hoch Aufstocken dürfte, sehe ich das richtig?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.3.2021  (#5)

zitat..
Poidl92 schrieb: bei der Erweiterung eines GEBs nicht näher definiert ist.

Ja, weils eben Grünland ist und nicht Bauland.

zitat..
Poidl92 schrieb: theoretisch beliebig hoch Aufstocken dürfte, sehe ich das richtig?

Ja; aber beim Geb schränkt sich das ja durch die Flächenbegrenzung von selbst ein.

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