Ich interessiere mich für den Kauf eines erhaltenswerten Gebäude im Grünland. Über die Möglichkeiten einer zulässigen zukünftigen Erweiterung habe ich mich bereits schon länger informiert, dennoch finde ich zur zulässigen Gebäudehöhe kaum Informationen: - Wo ist die zulässige Gebäudehöhe für GEB´s bzw. generell im Grünland geregelt, oder wird hier im Einzelfall entschieden? - §55 der NÖ BO verweist auf die Ermittlung der Gebäudehöhe für Gebäude im Grünland nach §50-53a, jedoch nur wenn dort ein Bebauungsplan gilt. Wie schauts aus wenn kein Bebauungsplan gilt? - Im konkreten Fall geht es um die Aufstockung eines Bungalows zum Zwecke des familieneigenen Wohnbedarfs.
Keine gesetzliche Regelung ist meistens schlecht. :) wie wird hier in der Praxis vorgegangen, kann dann eine gewisse Höhe willkürlich festgelegt werden?
Was soll daran schlecht sein, dass es keine (einschränkende) Regelung für eine max. zulässige Gebäudehöhe gibt??
"Willkürliche" Vorschreibungen bzw. Entscheidungsgrundlagen der Baubehörde gibt es nicht! Entweder es gibt für Vorgaben der Baubehörde eine Regel (=gesetzliche Grundlage), oder es gibt keine - dann ist das behördliche Verlangen aber ungesetzlich (und somit erfolgreich bekämpfbar und wird aufgehoben).
Mir ist es einfach suspekt, dass gerade die Gebäudehöhe, welche ja im Bauland strikt geregelt ist, bei der Erweiterung eines GEBs nicht näher definiert ist. Dies bedeutet somit, dass ich bei der Erweiterung eines erhaltenswerten Gebäudes unter der Berücksichtigung der entsprechenden Regelungen des ROGs, theoretisch beliebig hoch Aufstocken dürfte, sehe ich das richtig?