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·gelöst· Erweiterung von PV-Anlage um Batteriespeicher

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  •  chris72
24.9.2022
6 Antworten | 4 Autoren 6
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Ich bin Novize bei diesem Thema, man verzeihe mir daher bitte dumme Fragen.

Wenn ich meine - bisher Batterie-lose - PV-Anlage mit Ersatzstrom-fähigem Wechselrichter (Fronius Symo GEN24 Plus) um einen Batteriespeicher erweitern will:

1. Kann ich das in zwei Stufen machen?

 • 1. Batteriespeicher dranhängen, damit ich "meinen" Strom zB nachts nutzen kann (solange das Netz Strom bereitstellt).
 • 2. (optional): Netz-Umschaltbox dranhängen, um Ersatzstrom nutzen zu können, wenn das Stromnetz ausfällt.

2. Brauche ich für irgend eine der beiden Stufen eine Genehmigung des Netzbetreibers, oder muss eine Mitteilung an diesen erfolgen? Bewirkt ein hinzugefügter Batteriespeicher in der Regel eine Änderung der Höhe der genehmigten Leistung (Engpassleistung)?

  •  rumpelstilzchen
24.9.2022  (#1)
ja, kannst du!

Notstrom inkl. der teuren Umschaltbox muss nicht erfolgen - dann deckt die Batterie nur in der Nacht oder Einstrahlungslosen Zeit den Strombedarf.

Genehmigungen bzw. Inbetriebnahme durch den Elektriker brauchst eigentlich nur für Förderung sonst kannst sie einfach dranhängen!

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  •  Fani
24.9.2022  (#2)
Muss gemeldet und vom Elektriker in Betrieb genommen werden, insbesondere wenn eine Netz Umschaltbox verbaut wird.

Durch den zusätzlichen Speicher wird eine neue Stromerzeugungseinheit (Batteriepseicher) in einer bestehenden Stromerzeugungsanlage in Betrieb genommen, was eine wesentliche Änderung darstellt.

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  •  chris72
24.9.2022  (#3)
@Fani:

 • Also muss auch, wenn Schritt 2 gar nicht erfolgt, ebenfalls dem Netzbetreiber gemeldet werden?
 • Nachdem also ein Batteriespeicher als Stromerzeugungseinheit gilt: Erhöht diese in der Regel die zu genehmigende Leistung (Engpassleistung) und kann sie (somit) vom Netzbetreiber auch untersagt / nicht genehmigt werden?


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  •  Fani
24.9.2022  (#4)

zitat..
chris72 schrieb:

@Fani:

 • Also muss auch, wenn Schritt 2 gar nicht erfolgt, ebenfalls dem Netzbetreiber gemeldet werden?

 • Nachdem also ein Batteriespeicher als Stromerzeugungseinheit gilt: Erhöht diese in der Regel die zu genehmigende Leistung (Engpassleistung) und kann sie (somit) vom Netzbetreiber auch untersagt / nicht genehmigt werden?

Wenn man die TOR streng auslegt, muesste ja. Obs in der Praxis oft gemacht wird, vermutlich nicht.

Auch weil sich die AC Leistung des Fronius am Netzanschluss dadurch nicht erhoeht.




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  •  seltsammithut
  •   Silber-Award
24.9.2022  (#5)

zitat..
chris72 schrieb: Brauche ich für irgend eine der beiden Stufen eine Genehmigung des Netzbetreibers, oder muss eine Mitteilung an diesen erfolgen? Bewirkt ein hinzugefügter Batteriespeicher in der Regel eine Änderung der Höhe der genehmigten Leistung (Engpassleistung)?

Bei Netz NÖ muss die Batterie gemeldet werden! Engpassleistung etc. ändert sich natürlich nicht und es entstehen auch keine kosten oder dergleichen. Netz NÖ will einfach nur wissen was der Kunde verbaut hat.

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  •  chris72
24.9.2022  (#6)
Und Ausbau von Schritt 1 auf Schritt 2 muss auch gemeldet werden, wie ich der ersten Antwort von @Fani entnommen habe.

Danke, @rumpelstilzchen, @Fani und @seltsammithut!

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