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ja, kannst du! Notstrom inkl. der teuren Umschaltbox muss nicht erfolgen - dann deckt die Batterie nur in der Nacht oder Einstrahlungslosen Zeit den Strombedarf. Genehmigungen bzw. Inbetriebnahme durch den Elektriker brauchst eigentlich nur für Förderung sonst kannst sie einfach dranhängen! |
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Muss gemeldet und vom Elektriker in Betrieb genommen werden, insbesondere wenn eine Netz Umschaltbox verbaut wird. Durch den zusätzlichen Speicher wird eine neue Stromerzeugungseinheit (Batteriepseicher) in einer bestehenden Stromerzeugungsanlage in Betrieb genommen, was eine wesentliche Änderung darstellt. 1 |
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@Fani: • Also muss auch, wenn Schritt 2 gar nicht erfolgt, ebenfalls dem Netzbetreiber gemeldet werden? • Nachdem also ein Batteriespeicher als Stromerzeugungseinheit gilt: Erhöht diese in der Regel die zu genehmigende Leistung (Engpassleistung) und kann sie (somit) vom Netzbetreiber auch untersagt / nicht genehmigt werden? |
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Wenn man die TOR streng auslegt, muesste ja. Obs in der Praxis oft gemacht wird, vermutlich nicht. Auch weil sich die AC Leistung des Fronius am Netzanschluss dadurch nicht erhoeht. |
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Bei Netz NÖ muss die Batterie gemeldet werden! Engpassleistung etc. ändert sich natürlich nicht und es entstehen auch keine kosten oder dergleichen. Netz NÖ will einfach nur wissen was der Kunde verbaut hat. 1 |
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Und Ausbau von Schritt 1 auf Schritt 2 muss auch gemeldet werden, wie ich der ersten Antwort von @Fani entnommen habe. Danke, @rumpelstilzchen, @Fani und @seltsammithut! |
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