Ich muss mir mal kurz Luft machen.... Wir haben einen Neubau gebaut, in geschlossener Bauweise, dass heißt die westliche Seite meines Hauses steht auf der Grundstücksgrenze. Wir haben an ein altes Haus unseres Nachbarns drangebaut. Jetzt hat der das Haus weggerissen (ohne Bauanzeige, weil das wusste ja da Herr Nachbar nicht - aber das ist ein anderes Thema). Auf jeden Fall haben wir jetzt die Fassade an der Westseite in Auftrag gegeben und die wird in den nächsten Tagen hoffentlich fertig sein. Gestern habe ich kurz mit meinem Nachbarn gesprochen und er meinte, er wird dann auf die fertige Fassade Efeu oder wilden Wein pflanzen, weil ihm meine weiße Fassade nicht gefällt und das Grünzeug ist viel schöner. Der denkt überhaupt nicht mit!!! Ich habe ihm dann sachlich erklärt, dass er auf meine Fassade überhaupt kein Grünzeug pflanzen darf, weil das schlimmsten Falls bei entstehenden Rissen IN mein Haus wächst. Er kann gerne daneben eine Hecke pflanzen, aber er soll meine Fassade in Ruhe lassen. Vor allem ärgert mich dass, denn er hat das Grundstück nur zur Geldanlage gekauft und schaut einmal im Jahr vorbei. Er wird sich dann nochmal bei einem Gärtner schlau machen und mir dann sagen, was er tun wird. Irgendjemand schon Erfahrung mit sowas?!
Bei den Ästen ist es tatsächlich so, daß man immer nur für das zuständig ist was am eigenen Grund ist. Der Nachbar darf einen Baum der auf sein Grundstück ragt auf eigene Kosten schneiden, aber nur so daß dem Baum dabei kein Schaden entsteht. Wenn was runterfallen würde, würde das auch die Sturmsicherung des Nachbarn bezahlen müssen. Wie es sich verhält wenn quasi mutwillig die Fasssde ruiniert wird indem Efeu gezielt gepflanzt wird, keine Ahnung, würde aber schätzen der Schaden würde Hälfte/Hälfte geteilt. Unsere Nachbarin hat ihr Haus auch direkt an unserer Grundstücksgrenze stehen. Auf die Idee Rankgewächse an ihre Fassade zu pflanzen wäre ich trotzdem nicht verfallen. Leute gibts...
.. melly210 schrieb: Wie es sich verhält wenn quasi mutwillig die Fasssde ruiniert wird indem Efeu gezielt gepflanzt wird, keine Ahnung, würde aber schätzen der Schaden würde Hälfte/Hälfte geteilt.
Weil bzgl. Baum, Äste, Sturm, Schäden hier viele Pauschalaussagen kursieren:
Nachbar A hat einen Baum, dieser ist gesund und dieser oder ein Ast wird vom Sturm auf das Haus von Nachbar B geworfen. Damit dieser Schaden gedeckt ist, muss Nachbar B selbst eine Sturmversicherung haben. Nachbar A haftet nicht für seinen Baum, wenn kein schuldhaftes Verhalten vorliegt. Eine allfällige Grundstück- und Gebäudehaftpflicht deckt nur einen Schaden aufgrund eines Verschuldens. Das wäre dann der Fall, wenn der Baum schon morsch ist und etwas dagegen unternehmen hätte müssen.
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Heute im Immo-Kurier wurde lustigerweise genau diese Frage behandelt. Antwort: wenn die Mauer/Wand gänzlich auf deinem Grund steht, darf er nichts darauf wachsen lassen, bzw du könntest ihn auf Entfernung der Pflanzentriebe klagen. Wenn er aber auf seiner Seite davor quasi Pflöcke spannt und das Zeug dort raufrankt und nicht an seiner Mauer, könntest du quasi nichts machen, weil sein Grund. Bzw vermutlich erst dann, wenn du dadurch wirklich Algenwachstum oder so bekommen würdest.