« Hausbau-, Sanierung  |

Fenstermontage nach Ö-Norm B5320

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
 1  2 
  •  engel2911
7.7.2008 - 5.7.2009
29 Antworten 29
29
Hallo alle zusammen!
Ich habe letzte Woche Fenster montiert bekommen. Im Vertrag wurde ein Pauschalpreis für Demontage, Entsorgung, Montage nach Ö-Norm, und Verputzen der Innenleibungen vereinbart.
Ich bin jetzt im nachhinein drauf gekommen, dass keine Dichtungsbänder verwendet wurden. Die Fenster wurden lediglich verschraubt und mit PU-Schaum ausgespritzt.
Darf das sein?! In der Norm ist doch geregelt, dass ein Dichtband verwendet werden muss und wurde dies auch im vorhinein so besprochen. anstatt Verputzen der Leibungen wurden die Spalten mit Silikon ausgespritzt.
Es wurde kein Rand abgeklebt und ist daher unregelmäßig. Außerdem läßt sich das Silikon nicht mit Farbe überstreichen. Ich bin mit der Verarbeitung äußerst unzufrieden, zudem habe ich Bedenken wegen Schimmelbildung aufgrund des fehlenden Bandes. Was kann ich tun, kann mir wer einen Tip geben.

  •  Konsumentin
26.6.2009  (#21)
alles was Recht ist - Ich finde, Ihr habt alle Recht!
Die Bestimmungen in der ÖNORM schreiben nicht konkret vor, ob und welche Materialien genau verwendet werden sollen (logischerweise, denn das kann sich ja immer auch wieder nach dem Stand der "Wissenschaft" ändern, es geht einfach nicht so konkret!). Die Normen benennen aber einigermaßen konkret und genau die Bedingungen der Maßnahmen (die zum Zeitpunkt des Auftrags verfügbar sind, bzw. vom Auftraggeber gefordert wurden). Kurz: es geht also konkret um die Machbarkeit und die Ausführung. Keine Machbarkeit (auf die man als Verkäufer aufmerksam machen müsste) = keine Geschäftsgrundlage = falls jemand im Vertrag "dauerelastische Fugen" und ÖNORM:.. stehen hat, gibt es gewisse Erfüllungsbedingungen. Diese Bedingungen sind aber von ALLEN Seiten her angreifbar, das würde also bedeuten, sich auf eine rechtliche Grundsatz-Diskussion einzulassen, worauf weder Verkäufer noch Kunde verständlicherweise große Lust haben. Deshalb auch die Vergleiche und die Existenzberechtigung für Anwälte.

1
  •  Konsumentin
26.6.2009  (#22)
Hallo ihr Bauexperten! - ... und weil die ÖNORM so vage alles dem Errichter nach Gutdünken überlässt - und dann aber mit den Bedingungen doch wieder so detailliert daherkommt, ist es im Falle der (erkannten) Nichterfüllung so interessant für viele von uns Konsumenten. Welche Dichtung genau ist in der ÖNOMRM nicht vorgeschrieben, aber die Bedingungen, die zu beachten sind, sind sehr wohl genau formuliert. Der Bauwirtschaft ist das im Ernstfall nach evtl. Mängelrügen und Gerichtsverfahren sicher lästig, deshalb wird die ÖNORM B5320 in nächster Variante noch etwas schwammiger ausfallen - wetten?

1
  •  meister
26.6.2009  (#23)
die neue norm - b5321 wird sicher um einiges konkreter ausfallen! wetten lg

1
  •  fensterchris
30.6.2009  (#24)
ÖNORM B 5320 - In der ÖNORM B 5320 ist eindeutig geregelt mit welchen Materialien die Bauanschlussfuge ausgefürht werden kann. Nämlich mit Dichtfolien (=überputzbare Folien), Dichtbändern (vorkomprimierte Dichtbänder), Dichtstoffe (spritzbare). Daraus kann man ableiten, dass diverse Anputzleisten oder das alleinige Ausschäumen mit PU nicht der Norm entspricht. Hab meine Infos von der Homepage www.winteq.at, die ist kurz und verständlich. Aus technischer Sicht ist die Abdichtung mit den überputzbaren Folien das Optimum. Wer die Abdichtung ausführt ist in der Norm nicht geregelt. Grundsätzlich der, der die Fenster montiert. Ausgenommen die Fassade wird erst zu einem späteren Zeitpunkt fertiggestellt, denn sämtliche Abdichtungen sind nicht UV-beständig. Auch unterliegen die nachfolgenden Gewerke (Fassader, Maurer etc.) der Warn- und Hinweispflicht. D.h. die haften auch bei einem Schaden, der durch die fehlende Abdichtung entstanden ist.

1
  •  Konsumentin
30.6.2009  (#25)
@fensterchris - ... ist eben NICHT eindeutig geregelt, und von 2000 auf 2006 auch für den Konsumenten noch "schlechter" (= vager) geworden.
Würde gerne vor Ort ein Beratungsgespräch haben, hab es per PN versucht, funktionierte aber nicht, vielleicht, weil fensterchris nicht lange genug Mitglied im Forum ist), wie es besser ginge. Bitte mir als PN senden.
Mir ist auch relativ egal, ob "meine" ausführende Firma nach ÖNORM-Schlupflöchern Recht getan hat oder nicht, es geht mir vernünftigerweise darum, dass meine Balkonverglasung nicht demnächst rundum zu schimmeln beginnt.
Es gibt jede Menge Leute (wie ich mittlerweile weiß), die ihre ziemlich neuen Balkonverglasungen sanieren lassen müssen.

1
  •  Konsumentin
30.6.2009  (#26)
@meister - die önorm ... 21 wird dann nochwas schwammiger sein - wetten?
Denn die Bauwirtschaft hat "Erfahrungen gesammelt" (mit Beschwerden) und hat die Lobby, nicht die Konsumenten (Creator allein auf weiter Flur reicht nicht).

1
  •  meister
1.7.2009  (#27)
naja - mal sehen - lassen wir uns überraschen, spannung ist vorprogrammiert ;) lg meister

1
  •  fensterchris
3.7.2009  (#28)
@Konsumentin - Bin neu hier. Was ist PN? Dann kann ich weiterhelfen

1
  •  heinzi
5.7.2009  (#29)
und was lernen wir daraus.der unternehmer ist für seine arbeit verantwortlich. er muss selbst entscheiden wie er seine arbeiten bestmöglichst verrichtet. Saubere arbeit, keine probleme mit schimmel, wassereintritt, winddichtigkeit fäulnis, usw. keine Reklamationen, kein streit, keine anwälte, kein gericht!

wann sagt ein Anwalt wenn ihm schlecht geht: "es gibt nichts zu klagen"

1
 1  2 

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Fasern oder Bewährung für Kellerwände