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Fertigstellung - Gemeinde

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  •  neubau2018
  •   Silber-Award
30.10. - 1.11.2019
23 Antworten | 12 Autoren 23
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Hallo,
hab gestern zufällig was von einer Fertigstellungsanzeige gelesen und nun in meinen Unterlagen nachgesehen. In der Baubewilligung steht "Die Fertigstellung des Bauvorhabens ist der Baubehörde anzuzeigen".
Was muss man dazu bringen/abliefern? Und wann? Wir machen grad die letzten Erdarbeiten fertig. Einfriedung wird erst nächstes Jahr gemacht.
Besten Dank schon mal

  •  altehuette
  •   Gold-Award
1.11.2019  (#21)

zitat..
chrismo schrieb: dass sich auch ein Obdachloser anmelden kann, sofern er sich über einen gewissen Zeitraum im gleichen Gemeindegebiet aufhält

Aber muss man nicht eine bestimmte Adresse angeben, oder reicht es, dass man in der Gemeinde gemeldet ist? Das Gemeindegebiet kann ja recht groß sein!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.11.2019  (#22)
Ja, das mit den Obdachlosen hab ich auch im Gesetz gelesen. Ist aber eine Sonderregelung und nicht allgemein gültig. Der Obdachlose muss dazu einen Antrag stellen und eine Kontaktstelle angeben, die er regelmäßig besucht und über die er dann erreichbar/anschreibbar ist.

Grundsätzlich gehts dem Meldegesetz ja darum, die Menschen zu erfassen, örtlich zuzuordnen und erreichbar/anschreibbar zu machen, woraus sich dann in der Folge viele weitere Konsequenzen ergeben wie z.B. die Wählerevidenz (also wer ist wo wahlberechtigt).
Ob die Unterkunft baurechtlich entschpricht, ist dem Meldegesetz wurscht, wie weiter oben p**** schon völlig richtig anmerkte.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
1.11.2019  (#23)
Könnte also ein alter Stadel als "Hauptwohnsitz" dienen?

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